Anspruch auf Elternunterhalt: Muss das Kind in jedem Fall zahlen?

2 Antworten

Unterhaltsverpflichtungen kann man durch Verzichtserklärungen nicht entgehen. Unbillige Härte wäre nur dann gegeben, wenn die Unterhaltszahlungen Dich erheblich in Deiner Lebensführung beeinträchtigen würden. Da reicht leider auch nicht, dass dann ein Urlaub platzt, sondern eher sowas wie kein Essen mehr für die Kinder.

Eine Möglichkeit wäre Adoption durch eine andere Person.

Wenn sie Geld gestohlen hat und Du das beweisen kannst, hast Du eine Forderung an sie, die Du anrechnen könntest. Aber 20k€ sind schnell aufgebraucht.

Ich würde Dir empfehlen und die 2-3.000€, die das kostet, in einen Fachanwalt für Familienrecht zu investieren. Vielleicht erst einmal eine Erstberatung, ob das überhaupt eine Chance hat, das wird nur ein paar 100€ kosten.


Inkognito-Nutzer   11.09.2024, 14:47

Hätte durch meine künftigen Schwiegereltern durchaus die Möglichkeit, adoptiert zu werden. Aber wäre das realistisch durchsetzbar? Ich denke mal, das zuständige Amt würde primär davon ausgehen, was in der Vergangenheit war. Dass sie mich bis zu meinem 18. Lebensjahr begleitet hat, mit Schlägen und allem drum und dran, kann ich ja schlecht bestreiten.

Euphoreon1980  11.09.2024, 16:03
@Inkognito-Beitragsersteller

Das wäre es und die besondere Situation könnte als Begründung hinreichend sein, es nicht als den Versuch einer Erbschaftssteuer-Umgehung anzusehen.

Auch da würde ich mich bei einem Anwalt für Familienrecht schlau machen!

Sie kann darauf gar nicht verzichten. Wenn sie irgendwann mal zum Pflegefall wird und das nicht bezahlen kann, dann holt sich die Behörde das Geld von den Angehörigen zurück. Sofern diese Leistungsfähig sind.

Das mit der unbilligen Härte kannst du versuchen, aber das ist sehr schwierig.