Ist das ein Fall für das Jugendamt?

4 Antworten

Da du 18 bist ist das Jugendamt hier nicht zuständig.

Du kannst immer noch selber zum Jugendamt gehen und dich von Ihnen beraten lassen.

Eine Kindeswohl Gefährdung bei der die Polizei eingreifen würde kann es aber nicht geben wenn alle Beteiligten volljährig sind.

Wenn du unbedingt zuhause ausziehen willst kann dir das Jugendamt dabei eventuell helfen muss dies aber nicht mehr unbedingt.

Da du 18 Jahre alt bist, ist das dann kein Fall mehr für das Jugendamt. Wenn weitere minderjährige mit im Haushalt leben würden, dann würde je nachdem auch das Jugendamt mit ins Boot geholt werden. Aber nicht, wenn alle volljährig sind

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Ich studiere Soziale Arbeit

Wenn keine minderjährigen Kinder in der Wohnung leben, dann wird das Jugendamt nicht informiert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Sozialer Dienst (Jugendamt)

Wenn du nicht mehr zu Hause leben willst kannst du dich selbständig ans Jugendamt wenden, es gibt dort auch Stellen für Jugendliche ab 18.