Anmeldung in Untermiete (Zwischenmiete)?

2 Antworten

Für die Anmeldung beim Einwohnermeldeamt brauchst Du die Wohnungsgeberbestätigung von deinem Vermieter. Das dir der Vermieter (Hauptmieter) des WG-Zimmers keine ausstellen will riecht nach unerlaubter Untervermietung.

Rein rechtlich ist jeder der Wohnraum zur Verfügung stellt verpflichtet eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen.


Nimbostrax 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 09:18

Danke sehr für die schnelle Antwort! Mir wurde der Hauptmietvertrag und die Erlaubnis der Untermiete für mich mitgeteilt, also ist es schon eine erlaubte Übervermietung. Der Grund dafür, dass ich mich nicht anmelden kann, ist dass es in einer Wohnung eine begrenzte Anzahl an Menschen gibt, die sich anmelden können. Wenn mein Untermieter sich nicht abmeldet, dann habe ich rechtlich gesehen keinen Raum für mich. Ist das so?

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anitari  26.06.2024, 09:21
@Nimbostrax

Das ist Unsinn was dir da erzählt wurde. Es gibt keine Begrenzung wie viele Personen pro Wohnung angemeldet sein dürfen. Entscheidend ist das die Person tatsächlich eingezogen ist.

Wenn die Untervermietung erlaubt wurde wird die Wohnung ja auch nicht zu klein sein.

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Nimbostrax 
Beitragsersteller
 26.06.2024, 09:24
@anitari

Nicht zu klein, 70 m^2 insgesamt und mein Zimmer ist 24 m^2. Okayy danke für die Bestätigung, ich bespreche es mit dem Untermieter. Vielen Dank!

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Für diese Vermietung gillt der Passus " Wohnen zum vorübergehenden Gebrauch". Da ist keine Anmeldung beim Bürgeramt erforderlich. Siehe dazu Meldegesetz § 27.