Untermiete Bruder?

2 Antworten

Für mich zählt die vorübergehende Aufnahme des Bruders ( als nahem Verwandten ) zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietwohnung.

https://www.frag-einen-anwalt.de/Bruder-mietfrei-in-Mietwohnung-aufnehmen-AnzeigeplfichtigGenehimigungspflichtig--f278978.html

Wird wie hier die Genehmigung verweigert .... so sollte dies mit einem Anwalt besprochen werden, ob der Vermieter nicht doch seine Zustimmung erteilen muss.

Dein Bruder darf sich bis zu 3 Monaten als Besucher bei dir aufhalten!

Mein Bruder ist nach Deutschland umgezogen

Woher hat dein Bruder die Aufenthaltsgenehmigung, Die Arbeitsgenehmigung usw.

Anmelden darfst du deinen Bruder nicht!

Tust du es trotzdem droht dir die fristlose Kündigung!