Anhang Kupplung Bei Tieferlegung?
Ich muss wahrscheinlich demnächst einen Hänger schleppen. Jedoch wurde bei mir damals vom 1. Besitzer die AHK nachgerüstet (eingetragen) sowie vom 2. Besitzer eines Tieferlegungen eingebaut (auch eingetragen).
Jetzt ist meine Frage da Ich mich da nicht gut auskenne ob das überhaupt noch funktioniert mit der AHK in Kombination mit der Tieferlegung?
Wird das normalerweise dann getestet oder spielt das keine Rolle?
4 Antworten
Eine AHK wird schon lange nicht mehr im Fahrzeugschein eingetragen, und das Fahrzeug darf nur so tief sein, das die obere Kante der Kupplung 355 mm bei Beladung von der Fahrbahn entfernt ist. Desweiteren muss so viel Federweg vorhanden sein, das das Fahrzeug bei Bodenwellen nicht durchschlägt oder der hänger aufsitzt. Selbst bei beladenem anhänger und Fahrzeug darf laut StVO eine Bodenfreiheit von 8.5 cm am niedrigsten Punkt des gespanns nicht unterschritten werden.
Eine (extreme) Tieferlegung eignet sich nicht zum ziehen eines Anhängers.
Extrem ist es ja bei mir nicht.
Mein Fahrzeug ist's halt etwas älter deswegen ist sie noch eingetragen
Das Fahrzeug war wegen der Tieferlegung beim TÜV. Dort wurden alle Veränderungen bei der Abnahme mit begutachtet. Wenn was nicht funktioniert hätte, wären Auflagen eingetragen worden oder sie müsste abgebaut worden sein. Das ist nicht der Fall, somit alles ok. Wichtig ist die Beachtung der Stützlast.
Das findest du schon raus, spätestens wenn du den Hänger ankuppelst...aber grundsätzlich müsste es funktionieren
Denke auch weil sonst wäre doch die Kombination garnicht zugelassen
Die Kugel sollte mindestens 350mm über der Straße sein
Aber eigentlich muss es doch passen weil sonst wäre es ja nicht mehr zulässig oder?