Angestellte nach Kündigung krank?

4 Antworten

Wendet euch an die Krankenkasse und äußert euren Zweifel an der Echtheit der Arbeitsunfähigkeit. Das geht auch telefonisch.

Bittet um kurzfristige Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den MDK. Das geht ggf auch binnen weniger Tage!

Parallel wendet euch an einen Anwalt. Stellt auch hier die Arbeitsunfähigkeit in Frage und lasst gerichtlich feststellen, ob ihr Lohnfortzahlung leisten müsst UND ob ihr Schadensersatzanspruch einklagen könnt, sollte die Dame vor Vertragsende (30.09.) die Firma eigenmächtig verlassen. Die Höhe des Schadensersatzes kann zB der betrag sein, den es euch kosten würde, die Dame durch eine Zeitarbeitskraft zu ersetzen plus die Kosten für die Suche eines Ersatzes. Der Anwalt berät hierzu.


GS2000  19.08.2024, 17:01
Bittet um kurzfristige Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit durch den MDK. Das geht ggf auch binnen weniger Tage!

Der MDK schafft nicht einmal zehn Prozent der Anforderungen und reagiert meistens nur auf langfriste Angelegenheiten.

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Von einem Anwslt prüfen lassen, ob man der "netten" Mitarbeiterin einen Strich durch die Rechnung machen kann:

"Arbeitnehmer, die direkt nach einer Kündigung eine Krankschreibung vorlegen und der Arbeit bis zum Auslaufen der Kündigungsfrist fernbleiben, können nach einem Gerichtsurteil nicht automatisch mit einer Gehaltsfortzahlung rechnen. Kündigt ein Arbeitnehmer und wird am Tag der Kündigung arbeitsunfähig krankgeschrieben, kann dies den Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) insbesondere dann erschüttern, wenn die bescheinigte Arbeitsunfähigkeit passgenau die Dauer der Kündigungsfrist umfasst, wie das Bundesarbeitsgericht in Erfurt entschied. (5 AZR 149/21)"


Inkognito-Nutzer   19.08.2024, 17:03

Danke für die Antwort!

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Nun stellt sich mir die Frage, kann man diese Mitarbeiterin dann verklagen oder so? Was macht man in solchen Situationen?

Der Entgeltfortzahlungsanspruch wurde in solchen Fällen nun mehrmals von höheren Gerichten durchaus für nichtig erklärt. Wichtig ist, Belege zu sammeln.

Weiterhin ist es mehr als ratsam, ab dem 31.08. einen Detektiv einzusetzten, wenn die Unterstellung zutrifft dürften die Kosten hierfür auch zu übernehmen sein!

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

Inkognito-Nutzer   19.08.2024, 16:43

In was für einer Form denn dann die Belege? Reichen die Krankmeldungen aus?

Der Detektiv soll dann wahrscheinlich schauen, ob die Angestellte wirklich krank ist, oder? Oder was meinen Sie genau?

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GS2000  19.08.2024, 17:00
@Inkognito-Beitragsersteller

Wahrscheinlich werden Tätigkeiten ausgeübt, die einer Erkrankung grob zuwiderlaufen, mutmaßlich sogar die neue Arbeitsstelle angetreten. Wenn dieses nachgewiesen werden könnte wäre es ein Volltreffer!

Es ist über die Vorkommnisse eine Niederschrift anzufertigen, also die Worte wegen neuer Stelle, früher entlassen etc. zu notieren und über die Niederschrift die Zeugen unterschreiben lassen.

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Inkognito-Nutzer   19.08.2024, 17:05
@GS2000

Okay! Ich danke Ihnen

einen schönen Tag noch!

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Warum macht der Betrieb mit dieser Arbeitnehmer in keinen Aufhebungsvertrag? Zum 31.08. bietet sich doch an.

Die KK wird nicht reagieren vermute ich. Das sie fit aussah ist eine recht subjektive Einschätzung.

Will sich der Betrieb wegen momentan 14Tagen mit der Dame streiten? Das Risiko für den Betrieb hier drauf zu zahlen wäre mir zu hoch.


Inkognito-Nutzer   19.08.2024, 18:08

Weil der Vertrag inkl. Kündigungsfrist bis zum 30.09 geht und die Arbeitnehmerin nur davon ausgegangen ist, zum 31.08. gehen zu können, obwohl das bis jetzt nicht genehmigt wurde.

Dem Betrieb ist das Geld erstmal egal und sie sind darauf nicht angewiesen. Es geht mehr darum, dass die Arbeitnehmerin es für selbstverständlich gehalten hat, vorher zu gehen und dazu noch lange krank war

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GS2000  20.08.2024, 10:03
@Inkognito-Beitragsersteller
und dazu noch lange krank war

Dann wäre es durchaus zu überprüfen, ob es sich nicht um Vorerkrankungen handelt und analog der AN ins Krankengeld fällt!

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Inkognito-Nutzer   20.08.2024, 11:22
@GS2000

Nein, keine bekannt - zuvor war besagte Arbeitnehmerin fast nie krank

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