Berechnung Betreutes Wohnen?
Hey ihr lieben,
meine Tochter 18 wohnt seid 15.08 im Betreuten Wohnen weil es zuhause nicht mehr funktioniert hat. (Diebstahl, an keine Regeln halten usw)
Heute habe ich die Papiere abgegeben um zu gucken was ich zahlen muss.
Die wollten aber nur die Verdienstbescheinigung von Jan22-Dezember22 haben, wissen ob noch andere Unterhaltspflichtige Personen im Haushalt sind
ob diese wie zb Kindergeld Einkommen haben.
Zudem hatte ich eine Liste dabei wo je nach Einkommensgruppe gezahlt wird. (Bei mir wären das 389 Euro)
Aber ich musste kein Nachweiss bringen von wegen was man an Miete zahlt, Versicherungen usw.
wie ist das mit dem Selbsterhalt?
Ich zahl wirklich gern für mein Kind.
Aber ohne Berücksichtigung vom Selbsterhalt bleiben wenn alle Fixkosten weg sind von meinem Gehalt 188 Euro übrig.
Da ist das Kindergeld was der kleinen zu steht abgezogen.
188 Eiro????? Bedenke ich das vielleicht falsch? Von 188 Euro kann keiner Leben und da ist noch nicht mal die Miete weg.
Ich bin verheiratet. Mein Mann ist ihr Stiefvater er hat sie aber nicht adoptiert.
Der Leibliche Vater hat noch 4 weitere Unterhaltspflichtige Kinder und hat die ganzen Jahre nur 100 Euro Unterhalt gezahlt.
kann mir da jemand helfen?? Wie das mit der Berechnung funktioniert?
danke
4 Antworten
Der Selbstbehalt liegt bei 1650 Euro bereinigtem Netto, wenn das volljährige Kind nicht mehr Zuhause lebt. Wenn nur max. die Summe am Ende übrig ist, dann musst du davon Miete, Versicherungen etc. zahlen. In der Summe ist bereits eine Mietpauschale enthalten!
Der Betrag kann sogar gekürzt werden, wenn du mit einem leistungsfähigen Partner zusammen lebst. Dein Ehemann ist dem Kind gegenüber zwar nicht zum Unterhalt verpflichtet, aber dir gegenüber schon!
Für das volljährige auswärts wohnende Kind sind es im übrigen pauschal 930 Euro inkl. Kindergeld die die Eltern zu zahlen haben nach BGB. Entsprechend anteilig je nach ihren Einkommensverhältnissen. Hier wird aber eine Kostenaufstellung nach § 91 SGB VIII zu machen sein. Und gibt es vorrangige Unterhaltsberechtigte?
Warum man allerdings nur die Einkommensbescheide des letzten Jahres wollte ist mir etwas unklar. Denn normalerweise legt man die Einkommensbelege der letzten 12 Monate zugrunde inkl. dem letzten Steuerbescheid. Zumindest nach BGB.
Zudem hatte ich eine Liste dabei wo je nach Einkommensgruppe gezahlt wird. (Bei mir wären das 389 Euro)
Was für eine Liste?
In der Düsseldorfer Tabelle steht der Betrag nicht:
Oder eine Liste nach Sozialgesetzbuch?
Ist deine Tochter noch Schülerin - also du noch gesteigert erwerbsobliegend? Oder macht sie bereits eine Ausbildung? Wenn ja: schulische Ausbildung oder Ausbildung mit Ausbildungsvergütung?
Hier übrigens Berechnungstabellen nach SGB VIII:
Vielleicht hilft das schon mal. Offensichtlich sind die Berechnungssätze völlig unterschiedlich zu dem, was nach BGB genommen wird.
Es wird auf Basis deines Einkommens berechnet. Dein Selbstbehalt liegt bei 1370,-- Euro, worin 520,-- Euro Anteil für Wohnkosten (Miete, umlagefähige Nebenkosten und Heizung) enthalten sind. Es werden noch sog. berufsbedingte Aufwendungen (z.B. für Berufskleidung, Fahrtkosten) in Höhe von 5% des Nettoeinkommens abgezogen.
Du bist verpflichtet, alles zu tun, um den Mindestunterhalt für dein Kind leisten zu können. Zudem ist dein neuer Ehemann dir gegenüber zum Unterhalt verpflichtet. Das kann also auch bedeuten, dass du mehr arbeiten musst oder dir einen Nebenjob suchen, wenn du den Mindestunterhalt nicht leisten kannst.
Selbst wenn du gar nicht arbeiten würdest, dann müsstest du leisten, denn dann müsstest du gegen deinen Mann das eheliche Taschengeld (5-7 % vom Netto) einfordern und für den Unterhalt einsetzen.
Die beiliegende Tabelle ist dafür, um dir einen groben Überblick darüber zu geben, wie viel Geld deiner Tochter zustehen würde, in Abhängigkeit von deinem Einkommen.
Da du weitere Unterhaltsverpflichtungen hast, musst du vermutlich nicht den vollen Betrag zahlen.
Deinen Selbstbehalt (aktuell 1.370€) tastet das Jugendamt nicht an.
Miete ist Bestandteil das Selbstbehalts, genau.
Ich weiß, dass es die Möglichkeit als Elternteil gibt, irgendwelche Sonderkosten anzugeben, die dann evtl mit berücksichtigt werden. Was genau da aber alles darunter fällt, weiß ich nicht genau.
Du könntest dir entweder direkt rechtlichen Rat holen oder zunächst den Bescheid abwarten. Wenn dir der Bescheid nicht passt, dann kannst du Widerspruch einlegen und dir danach rechtlichen Beistand suchen.
Was du an Geld ausgibst ist dafür unerheblich. Es zählt dein Einkommen.
Aber ohne Berücksichtigung vom Selbsterhalt bleiben wenn alle Fixkosten weg sind von meinem Gehalt 188 Euro übrig.
Das kann kaum sein, es sei denn du verdienst so wenig, dass du selbst gar nicht davon leben kannst. Wie hoch ist der Betrag, den du bezahlen sollst?
@LottoOtto99 von meinem Gehalt die 389 abgezogen
plus rechnerisch alle Fixkosten. Bleiben 188 Euro über wo das Kindergeld der kleinen nicht mitgerechnet ist.
188 Euro für Freizeit, Hobby ect
Laut Tabelle die sie mir mitgeschickt haben 389 Euro. Wenn ich auf die 188 Euro das Kindergeld draufrechne wäre es 438 zum Leben
Du sollst 389 Euro bezahlen, OK. Und wieso hast du dann nichts mehr zum Leben? Wie wenig verdienst du denn?
Danke. Und Miete ect muss ich dann vom Selbsterhalt zahlen? Mir wurde gesagt erst der Selbsterhalt wo sie nicht dran dürfen. Vom Rest wird Miete, ect anteilig berechnet und was davon überbleibt wird gezahlt (Von jemandem erfahren der selber scheinbar kein Plan hat)