Unterhalt ab 18 bei 2. Ausbildung?

2 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach dem Abschluss einer Ausbildung seid ihr als Eltern nicht mehr unterhaltspflichtig. Ihr könnt sie freiwillig unterstützen, aber es ist kein Muss.


Fragender400 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 09:02

Hallo, danke für die schnelle Rückmeldung. Habe gelesen, dass bei weiterführender Ausbildung wie z. Bsp. Erzieher die Unterhaltspflicht dann nicht endet. Daher bin ich ja so verwirrt, weil Sozialassistent und Kinderpfleger, wie man so liest, das Gleiche ist.

0
Nussbecher  07.08.2024, 09:16
@Fragender400

Gut, wenn das eine weiterführende der ursprünglichen ist, dann dürfte das anders aussehen. Das wäre ja wie ein auch mehr als drei Jahre in Anspruch nehmendes Studium.

0
Fragender400 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 09:22
@Nussbecher

So habe ich das auch gelesen, nun macht sie aber laut der Schulbescheinigung eine weitere 2 jährige Ausbildung zur Sozialassistentin, was null aufbauend oder weiterführend ist und das kapier ich eben nicht.

0

Man könnte auch argumentieren das die Sozialassistentin als aufbauende Ausbildung anzusehen ist.

Meine ganz persönliche Meinung? Bei der 18jährigen Tochter würde ich schweigend weiter den Unterhalt bezahlen, bei der 23jährigen Tochter gäbe es intensive Dialoge.....


Fragender400 
Beitragsersteller
 07.08.2024, 08:59

Hallo, danke für die Rückmeldung. Sozialassistent ist das gleiche wie Kinderpflegerin, deshalb verstehe ich das ja nicht, weil dies wohl keine weiterführende, aufbauende Ausbildung ist. Das wäre nur der Erzieher.

0
Ursusmaritimus  07.08.2024, 09:00
@Fragender400

Dann sprich mit deiner Tochter über das warum.......möglicherweise Druck vom Ausbildungsträger.

1
Ursusmaritimus  07.08.2024, 09:06
@Fragender400

Hatte ich auch schon mal;

dann kommt der Unterhalt auf ein eigenes "Tagesgeldkonto" und sie bekommt jeden Monat ein Screenshoot vom Kontostand bis sie hinreichend Auskunft gibt.

Wenn es dann passt wird überwiesen......bei mir ging es rund 6 Monate.

1