Gibt es eine Facharzt Attestpflicht?
Guten Tag,
liebe Community ich besuche eine bayrische FOS/BOS und hatte soeben ein Gespräch mit meinem Rektor. Dieser meinte aufgrund meiner häufigen Abwesenheit akzeptiere er nun nur noch Atteste von Fachärzten. Bisher war ich immer nur per Attest von einem Hausarzt entschuldigt. Nun meine Frage, ist das so zulässig ? Kann eine Schule Atteste von einen regulären Arzt nicht anerkennen und „Ansprüche“ stellen ? Termine bei einem Facharzt zu bekommen ist oft schwer bis unmöglich.
3 Antworten
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Ein Hausarzt, der für deine Probleme fachlich nicht ausgebildet ist, muss dir quasi immer das glauben, was du ihm als Grund für dein Wegbleiben vom Unterricht erzählst und schreibt dich dann entsprechend "einfach" krank. Dein Direx glaubt dir das offenbar nicht mehr und möchte, dass du dich, wenn deine immer wiederkehrenden Probleme nicht aufhören, in fachärztliche Behandlung begibst. Dort wird man den Dingen tiefer auf den Grund gehen und feststellen, ob du wirklich (immer wieder) so krank bist, wie du dem Hausarzt erzählst. Dein Hausarzt hätte dich vielleicht auch schon längst an einen Facharzt überstellt, wenn er der Meinung wäre, dass deine "Krankheiten" besorgniserregend sind. Und wenn es dir gesundheitlich tatsächlich nicht gut geht und einen Facharzt brauchst, dann bekommst du - zum Beispiel bei starken Schmerzen oder starken Beschwerden - eher mal einen Termin, wenn du bei einem Anruf dort auf die Dringlichkeit hinweist.
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Grundsätzlich hast du natürlich absolut recht. Bei chronischen Beschwerden sollte man zu einen Facharzt. Problem bei mir ist die Vielzahl meiner Gebrechen. Mal bin ich durch Sport verletzt mal hab ich Grippe dann Migräne. Mir geht es eher um die rechtliche Grundlage und ob diese für seine Forderung überhaupt existiert
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Spontan überlegt, halte ich die Forderung des Schulleiters nicht für zulässig, da damit ein grundsätzliches Misstrauen gegen die Arbeit der Allgemeinärzte verbunden wäre. Allerdings kenne ich die entsprechenden Vorschriften nicht genau. Du müsstest das noch genauer bei jemanden abklären, der sich im bayerischen Schulrecht auskennt (etwa ein Schulamt). Notfalls könntest Du aber auch im Kultusministerium anrufen (wo es dir dann allerdings gehen könnte wie dem Buchbinder Wanninger in der entsprechenden Geschichte).
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Eventuell kann die Schule von dir zukünftig die Vorlage eines amts- oder vertrauensärztlichen Attests verlangen.