Icd Code auf dem Schulattest, Attest Pflicht wegen Attest ohne ICD 10 Code?
Guten Abend liebe Leser,
Ich besuche die 12.te Klasse bzw mache Abitur in der Q1. Ich bin öfters krank durch Körperliche sachen, heißt Erkältungen und langanhaltende Grippen sind bei mir normal. Nun hat sich meine Schule bzw meine Abteilungsleitung gedacht: "hmmm wieso nicht nh Attestpflicht".
Vlt ein bisschen Background Info ich bin immer Entschuldigt gewesen auch mit Attest also von mir ginen nie Fehler aus. Nun die Schule hat sich jetzt drauf festgeschrieben mir eine Attestpflicht raufzudrücken, und sie verlangen "EXPLIZIT" eine Diagnose auf dem Attest bzw diesen ICD-10 Code.
Nun das ist ja egal kann ich ja geben. Gedacht, getan bin ich zum Arzt und fragte ob sie mir ein Attest geben können mit exakt der Exakten form wie es die Schule verlangt. Die Ärztin sagte mir aber das sie das nicht dürfen bzw die Diagnose lediglich für eine weiterverschreibung an andere Ärzte oder die Krankenkasse ist.
Nun frage ich mich was meine Lehrer wollen bzw warum sie das wollen und ob vlt meine Ärzte falschliegen. "Was ich nicht wirklich glaube". Ich danke für jede seriöse Antwort und falls fragen aufkommen schreiben sie, sie ruhig rein ich werde alles beantworten.
3 Antworten
Hallo,
nein, da es Artikel-9-Daten sind, für die du entweder eine Einwilligung oder eine Rechtsgrundlage in Artikel 9 Abs. 2 DSGVO brauchst. Und es gibt, deines Vortrags nach, keine Rechtsgrundlage, sofern es, wider Erwartens, keine regionale Öffnungsklausel in deinem Bundesland gibt.
Du kannst dir sicher sein, dass deine Schule keine Ahnung von Datenschutz hat.
Sollte deine Schule noch weiter drauf pochen, so empfehle ich dir bei deiner örtlichen Datenschutzaufsichtsbehörde Kontakt aufzunehmen und dich über unrechtmäßige Datenverabeitung zu beschwerden, und auf dein informationelles Selbstbestimmungsrecht zu pochen.
II.
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Prüfungsmaßstab ist in erster Linie das durch Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG geschützte allgemeine Persönlichkeitsrecht.
1. a) Im Mittelpunkt der grundgesetzlichen Ordnung stehen Wert und Würde der Person, die in freier Selbstbestimmung als Glied einer freien Gesellschaft wirkt. Ihrem Schutz dient - neben speziellen Freiheitsverbürgungen - das in Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht, das gerade auch im Blick auf moderne Entwicklungen und die mit ihnen verbundenen neuen Gefährdungen der menschlichen Persönlichkeit Bedeutung gewinnen kann (vgl. BVerfGE 54, 148 [153]). Die bisherigen Konkretisierungen durch die Rechtsprechung umschreiben den Inhalt des Persönlichkeitsrechts nicht abschließend. Es umfaßt - wie bereits in der Entscheidung BVerfGE 54, 148 [155] unter Fortführung früherer Entscheidungen (BVerfGE 27, 1 [6] - Mikrozensus; 27, 344 [350 f.] - Scheidungsakten; 32, 373 [379] - Arztkartei; 35, 202 [220] - Lebach; 44, 353 [372 f.] - Suchtkrankenberatungsstelle) angedeutet worden ist - auch die aus dem Gedanken der Selbstbestimmung folgende Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst zu entscheiden, wann und innerhalb welcher Grenzen persönliche Lebenssachverhalte offenbart werden (vgl. ferner BVerfGE 56, 37 [41 ff.] - Selbstbezichtigung; 63, 131 [142 f.] - Gegendarstellung).
- 1 BvR 209/83 -, Rn. 143f. (Bundesverfassungsgericht)
Solltest du in Österreich sein, auf deines nach Art. 8 GrCh.
Das sollte die Sachbearbeiter aufhorchen lassen.
Dennoch solltest du keine Rechtsberatung von mir erwarten.
LG
Hallo, da es eine öffentliche Stelle ist, haben diese nur einen subjektiven Bewertungsspielraum (Eponote), die dir nach unten gezogen werden kann. Dennoch empfehle ich dir, dass du, solltest du benachteiligt werden oder das Gefühl dazu hast, dich an die Vorgesetzten zu beschweren. Die Skala lautet:
Klassen-/Kursleiter -> Stufenleitung -> Schulleiter -> Aufsichtsbehörde
Du hast gute Chance, dies zu gewinnen, da es deine Grundrechte sind, die dir niemand nehmen kann und du kannst wegen der Ausübung dieser nicht diskriminiert werden.
Du kannst den Schulweg nicht verkacken, wenn es sich rumspricht. Ich kann aus meiner Schulzeit berichten, dass ich Untätigkeitsklage (§75 VwGO) angedroht habe, aber nur fünfmal mies angemacht bzw. angeschnaunzt wurde, ohne dass es Konsequenzen gab. Es wurde nur gesagt, sinngemäß:
Anstatt dass du an [AG einfügen] teilnimmst, schreibt du 'ne Klage.
Sonst nichts, ich habe mich nicht diskriminiert gefühlt. Wenn sie dich von der Schule schmeißen, muss es materielle Gründe haben, wenn ich nicht falsch liege, und du kannst dich leicht rausreden, auch mit Hilfe der Aufsichtsbehörde.
Könnte sein, dass das ein Datenschutzverstoß durch die Schule wäre und das ein besonders schwerer, weil's um med. Daten geht. Was sie aber dürfen: Such mal im Internet nach "Amtsarzt" im Kontext mit Schülern...
notting
Huhu,
Tatsächlich wird der Code nicht an die Schule oder den später auch den Arbeitgeber gegeben. Also bin ich verwundert, dass die Schule das verlangt.
Danke für deine Antwort, das hab ich mir auch gedacht. Ich würd mal sagen das die Schule vlt denkt das Schulische Atteste das gleiche sind wie Arbeitsunfähigkeiten. Aber ob die da drauf sind weiß ich auch nicht zu 100% aber meine das mal gehört zu haben
Nirgendwo steht der ICD-Code. Den kriegt nur die Krankenkasse.
Also da muss die Schule nochmal nachbessern.
Ich danke für deine Antwort, das ganze hab ich schon in betracht gezogen aber fürchte das meine Schule mich deshalb benachteiligen könnte. Natürlich dürfen die das Offiziell nicht aber sowas spricht sich immer bei Lehrern rum und ich will nicht wirklich was riskieren, vorallem wenn man bedenkt das meine Eltern nicht grade gut verdienen also ist es der allerletzte Weg meinem Schulweg zu verkacken bzw es mir mit den Lehrern zu verscherzen die mein Leben in der Hand haben.
Lg Deniz