Alter erste Hilfe Kurs für Führerschein Erweiterung?
Nun habe ich von Gemeinde und Führerscheinbehörde maximal widersprüchliches gehört und bin immer noch nicht schlauer:
Ich möchte meinen Führerschein von A2 auf A erweitern und muss laut Fahrlehrer eine erste Hilfe Bescheinigung dem Antrag beilegen. Diese habe ich natürlich damals schon gemacht, ist von 2009 und heißt Bescheinigung über lebensrettende Sofortmaßnahmen. Laut Gemeinde reicht diese nach wie vor vollkommen, laut Landratsamt nicht. Was nun? Blickt hier wer durch?
4 Antworten
Es muss zwingend ein Kurs mit 9UE a 45 Minuten sein.. egal wie alt.
LSM hatte nur 8 und kann seit ein paar Jahren nicht mehr genommen werden.
Grundsätzlich gilt:
Eine Erste-Hilfe-Bescheinigung ist lebenslang gültig, §76 Nr 11a FeV:
Bescheinigungen über die Teilnahme an einer Ausbildung in Erster Hilfe gelten unbefristet bei einem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis als Nachweis im Sinne des § 21 Absatz 3 Nummer 5.
Bei Erweiterung auf eine zusätzliche Fahrerlaubnisklasse muss keine Bescheinigung eingereicht werden, §19 Abs 2 FeV:
Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.
In deinem speziellen Fall gilt:
Deine Bescheinigung erfüllt nicht mehr die gesetzlichen Mindestanforderungen aus §19 Abs 1 FeV:
(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst.
Dein Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen hat nur acht Unterrichtseinheiten umfasst. Es kann somit entgegen Abs 2 nicht auf einen Nachweis verzichtet werden, da du nicht "an einer Schulung im Sinne des Absatzes 1" teilgenommen hast.
von fahrschule zu fahrschule unterschiedlich, bei meiner fahrschule gilt der erste hilfe schein ein leben lang, bei anderen läuft der nach 2 zahlen max. aus. lg
Die Fahrschule hat hier nichts zu entscheiden, der Antrag wird bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht und für diese ist die Fahrerlaubnisverordnung bindend. Wenn du der Meinung bist, dass du mehr zu sagen hast als die gesetzliche Regelung, dann begründe bitte, warum der Inhalt der FeV falsch ist.
Ich habe damals meine Unterlagen bei der Fahrschule abgegeben und der Fahrlehrer hat dies bei der Fahrerlaubnisbehörde eingereicht. Ich kenne Fahrschulen die akzeptieren Bescheinigungen nicht, die älter als 2 Jahre sind. In der FeV steht, dass der Schein unbegrenzt gültig ist - das ist mir bewusst. Jedoch geben sich die Fahrschulen nicht immer ganz damit zufrieden, sonst hätte der FS seine Frage nicht gestellt. :D Hast du wahrscheinlich einfach falsch verstanden.
Wenn die Fahrschule Spielchen spielen will, gibt man seinen Antrag inklusive Bescheinigung selbst ab, so wie es üblich ist.
Ich habe meine Anträge immer persönlich abgegeben. Wenn die Fahrschule das übernimmt, ist es eine Gefälligkeitsleistung.
Normalerweise gilt das, was die Fahrschule sagt. Da muss man den Schein ja auch abgeben
Da muss man es doch auch abgeben? Wenn du es besser weißt, sag einfach wies ist. Anstatt mit einer unnötigen Gegenfrage zu antworten.
Auch bei Erweiterung?