Führerschein: Erste Hilfe Kurs trotz Bundeswehr nötig?

5 Antworten

Die Bescheinigung hat, so nicht 2 Jahre alt, Gültigkeit.

Aber... bei manch Behörde muss man da zethern ohne Ende.

Gehen tuts 100 pro ^^

Deine EH - bzw. Sani Ausbildung ist da hochwertiger als ein LSM Kurs :))


bazukanon 
Beitragsersteller
 01.07.2011, 13:50

Das Problem ist dass ich nur die Wehrdienstbescheinigung und keinen extra Zettel habe, war gestern da und die Frau meinte nur, dass Sie keine Ahnung hat obs bei der BW ne erste Hilfe Ausbildung gibt und dass nur die Bescheinigung nicht reichen würde x_x. Villeicht sollte ich nochmal hingehen und hoffen, dass ich ne andere Bedienung bekomme.

Eratya  01.07.2011, 14:00
@bazukanon

Deutschland:

NUR das Papier zählt. NICHTS anderes.

Hallo Bazukanon, dieser Fall ist ganz klar im Gesetz geregelt. Sollte dir ein Nachweis dazu fehlen, kannst du diesen einfach in deinem GeZi bescheinigen lassen.

Fahrerlaubnis-Verordnung - FeV §19 Unterweisung lebensrettender Sofortmaßnahmen, Ausbildung in Erster Hilfe

(3) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen oder einer Ausbildung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Unterweisungen oder Ausbildungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt. (4) Eine Ausbildung in Erster Hilfe ersetzt eine Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen. (5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage 1. eines Zeugnisses über die bestandene ärztliche oder zahnärztliche Staatsprüfung oder der Nachweis über eine im Ausland erworbene abgeschlossene ärztliche oder zahnärztliche Ausbildung, 2. eines Zeugnisses über eine abgeschlossene Ausbildung in einem bundesrechtlich geregelten Gesundheitsfachberuf im Sinne des Artikels 74 Absatz 1 Nummer 19 des Grundgesetzes, in einem der auf Grund des Berufsbildungsgesetzes staatlich anerkannten Ausbildungsberufe Medizinischer, Zahnmedizinischer, Tiermedizinischer oder Pharmazeutisch-kaufmännischer Fachangestellter/Medizinische, Zahnmedizinische, Tiermedizinische oder Pharmazeutisch-kaufmännische Fachangestellte oder in einem landesrechtlich geregelten Helferberuf des Gesundheits- und Sozialwesens oder 3. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer, über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).

geh doch einfach auf die Führerscheinstelle und frag da nach. Die können dir mitteilen, ob sie das akzeptieren.

An sich mußt du Unterlagen vorlegen, also den Ersten Hilfe-Kurs oder die "Sofortmaßnahmen am Unfallort". Ob deine Wehrdienstbescheinigung dazugehört, ist wohl unterschiedlich.

Du benötigst einen separaten Schein, der deine Teilnahme bescheinigt. Wen du den großen Schein gemacht hast,ist der für immer gültig. Deine Kenntnisse auffrischen wäre jedoch schon gut. Es haben sich in den letzten Jahren einige Erkenntnisse über Erste Hilfe in der Anwendung verändert.

es hift dir nur ein schein wo ausdrücklich hervorgeht das du an erste hilfe kurs teilgenommen hast,kannst dich ,mal ans kreiswehrersatzamt wenden ob die sowas ausstellen oder deine bundeswehreinheit.dann gibt es bestimmte fristen,wenn zu lang her gilt das nicht mehr