Führerschein neu beantragen San A +B

3 Antworten

Wenn Du schon eine FE hattest, benötigst Du nicht erneut einen Erste Hilfe Kurs, dieser ist unbegrenzt gültig und ist in Deiner Führerscheinakte hinterlegt.

Wenn Du Deine Führerschein verloren hast, stellst Du einen Antrag auf einen neuen, bis zur Ausfertigung dessen bekommst Du einen vorläufigen Führerschein.

Warum wird die Frage nicht an die Führerscheinstelle gestellt ? Die entscheidet das doch letztlich, niemand hier.

Was wenn Ja schreibe, weil ich das weiß und die FSS sagt Nein ? Das egal aus welchem Grunde, vielleicht sind die Bescheinigungen zu alt oder was weiß ich ?


ginatilan  13.02.2014, 16:13

Was wenn Ja schreibe, weil ich das weiß und die FSS sagt Nein ?

dann gilt das JA

Warum wird die Frage nicht an die Führerscheinstelle gestellt ?

weil der Fragesteller es eben jetzt wissen will:-)

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Hallo

der Erste-Hilfe-Nachweis ist im Gegensatz zur Sehtestbescheinigung unbefristet gültig .

Es soll zwar manche FS-Stellen geben die älteren Nachweise nicht annehmen. Dies ist aber rechtlich nicht zulässig. Ich würde in so einem Fall von der FS-Stelle die Rechtsgrundlage verlangen, wonach der Nachweis nur 2 Jahre gültig sein soll.

Sie werden sie dir nicht nennen können, weil es sie nicht gibt. Im Zweifel oder bei Sturheit der Mitarbeiter die Aufsichtsbehörde einschalten.

Die Pflicht für den Erste-Hilfe-Kurs für Führerschein-Anwärter ist im §19 FeV geregelt.

Hier steht lediglich, dass du als Bewerber um eine Fahrerlaubnis an einem entsprechenden Kurs teilnehmen musst, und die Teilnahme mit einer Bescheinigung nachweisen musst.

Ein Ablauf-Datum wird die Behörde vergeblich suchen, weil es in dem genannte Pargrafen keine gibt.

edit:

(5) Als Nachweis über die Teilnahme an einer Unterweisung in lebensrettenden Sofortmaßnahmen und einer Ausbildung in Erster Hilfe gilt auch die Vorlage

  1. einer Bescheinigung über die Ausbildung als Schwesternhelferin, Pflegediensthelfer; oder über eine Sanitätsausbildung oder rettungsdienstliche Ausbildung oder die Ausbildung als Rettungsschwimmer (Deutsches Rettungsschwimmer-Abzeichen in Silber oder Gold).

http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV19.htm