Als Kleinunternehmer Ware aus der Türkei importieren?

3 Antworten

Von Experte GandalfAwA bestätigt
Ich würde gerne wissen ob ich, wenn ich die Ware importiere hier zur Umsatzvorsteuer verpflichtet werde da es ja ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist oder irre ich mich?

Du hast keinen innergem. Erwerb, sondern eine Einfuhr, weil die Türkei Drittland darstellt.

Einen innergem. Erwerb hättest du nur, wenn der Gegenstand aus einem anderen Mitgliedsstaat des übrigen Gemeinschaftsgebiet (EU) zu dir gelangen würde.

Und ja, die Umsatzsteuer auf die Einfuhr müsstest du zahlen, ohne Vorsteuerabzug.

Verfällt dann die kleinunternehmerregelung für mich?

Nein. Sie kommt einfach nicht nur nicht zum Tragen.

Bei Geschäften im EU-Binnenmarkt bzw. bei Auslandssachverhalten werden Kleinunternehmer wie Regelbesteuerer behandelt.

Zur Klarstellung, weil § 3 (8) UStG erwähnt wurde: Diese Vorschrift ist nur für den Lieferer relevant und ist separat von der Einfuhr. )

--> Wenn die Klausel der Ware "verzollt und versteuert" (Nur in dem Fall) lautet, dann sind der Lieferer und du Gesamtschuldner der Einfuhrumsatzsteuer.

Der Lieferer tätigt, unabhängig von der Einfuhr, eine Lieferung an dich aus dem Drittland nach Deutschland, wobei der Ort für diese Lieferung durch § 3 (8) UStG ins Inland verlagert wird. Die USt für diese Lieferung zahlt aber natürlich der Lieferer, nicht du.

--> Wenn die Lieferklausel "unverzollt und unversteuert" lautet, dann kommt § 3 (8) UStG für den Lieferer nicht zum Tragen, weil nur du Schuldner der EUSt bist.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Abgeschl. Studium zur Dipl. Finanzwirtin und berufl. tätig
Das Gemeinschaftsgebiet im Sinne dieses Gesetzes umfasst das Inland im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 und die Gebiete der übrigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union, die nach dem Gemeinschaftsrecht als Inland dieser Mitgliedstaaten gelten (übriges Gemeinschaftsgebiet). Das Fürstentum Monaco gilt als Gebiet der Französischen Republik; die Insel Man gilt als Gebiet des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland.  Drittlandsgebiet im Sinne dieses Gesetzes ist das Gebiet, das nicht Gemeinschaftsgebiet ist.
§1 Abs a2 UStG

Die Türkei ist folglich Drittland

Ich würde gerne wissen ob ich, wenn ich die Ware importiere hier zur Umsatzvorsteuer verpflichtet werde da es ja ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist oder irre ich mich?

Ja du irrst dich. Es handelt sich, wie bereits oben erwähnt, um ein sog. Drittland. Die Einfuhr unterliegt der USt (§ 1 Abs 1 Nr. 4 UStG)

Der Lieferer aus dem Drittlandsgebiet liefert "unverzollt und unversteuert". Dies bedeutet, dass der Leistungsempfänger der Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist.

Verfällt dann die kleinunternehmerregelung für mich?

Nein. Sie ist nur nicht anwendbar (wie man im §19 UStG gut erkennen kann)

Somit gilt:

Gelangt der Gegenstand der Lieferung bei der Beförderung oder Versendung aus dem Drittlandsgebiet in das Inland, gilt der Ort der Lieferung dieses Gegenstands als im Inland gelegen, wenn der Lieferer oder sein Beauftragter Schuldner der Einfuhrumsatzsteuer ist. (§3 Abs 8 UStG).

Auch ein Kleinunternehmer muss diese zahlen, kann sie jedoch nicht als Vorsteuer erstattet bekommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
da es ja ein innergemeinschaftlicher Erwerb ist

Da die Türkei kein EU-Mitglied ist, ist es kein innergemeinschaftlicher Erwerb.

Du musst jedenfalls die Einfuhrumsatzsteuer bezahlen und kannst diese (da du ja USt.-befreit bist) nicht als Vorsteuer abziehen. Zoll wird ebenfalls anfallen.

(Bei einem innergemeinschaftlichen Erwerb wäre es - bis auf den Zoll - im Endeffekt aber dasselbe: Du müsstest Erwerbsteuer bezahlen und könntest diese nicht als Vorsteuer absetzen.)

Verfällt dann die kleinunternehmerregelung für mich?

Nein.