Wie funktioniert das mit den Steuerabgaben in Griechenland wenn man über eine Auftragswebsite als selbständiger arbeitet?

1 Antwort

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Wenn du ein Gewerbe in Griechenland anmeldest, deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast und von hier aus dein Gewerbe ausführst, kannst du deine gesamten Einnahmen gleich dem Steuerberater geben.

Zunächst: Das deutsche Steuersystem arbeitet nach dem Prinzip der Residenzbesteuerung des weltweiten Einkommens. Das heißt, solange du deinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hast, ist dein weltweites Einkommen in Deutschland steuerpflichtig! Dass du hier deinen gewöhnlichen Aufenthalt hast, da gibt es mehrere Kriterien: Unter anderem ein regelmäßiger Aufenthalt (mehr als die Hälfte des Jahres), eine angemeldete Wohnung, feste Verbindungen nach Deutschland, und so weiter.

Gleichzeitig wird das Finanzamt eine Betriebsstätte in Deutschland unterstellen (und das zurecht). Nur weil das Gewerbe in Griechenland angemeldet ist, heißt das nicht, dass es auch dort versteuert wird. Da du das Gewerbe von hierzulande durchführst, wird es auch hier versteuert. Wie das genau im Detail aussieht (und ob das Gewerbe zusätzlich auch noch in Griechenland versteuert werden muss) hängt davon ab, ob es Doppelbesteuerungsabkommen gibt und wie diese aussehen. Das kann dir aber nur ein Steuerberater mit Fokus auf solche Abkommen beantworten, und keine Online-Ratgeberplattform. Dieser Fall ist dafür viel zu komplex.

Da du von "Kleinunternehmen" sprichst, wird sich der Aufwand und die Kosten für den Steuerberater höchstwahrscheinlich nicht lohnen.

Etwas längerer Artikel über dieses Thema (wenn auch mit Fokus darauf, wie man sich von der deutschen Steuerpflicht entbindet), der vielleicht mehr Klarheit schafft: https://www.unaufschiebbar.de/ortsunabhaengig-arbeiten/digitale-nomaden-steuern/

Was wäre denn das Problem daran, das Gewerbe in Deutschland anzumelden? Du kannst dann selbstverständlich trotzdem für einen griechischen Auftraggeber tätig sein. Das erleichtert das ganze Steuerzeug aber um ein Vielfaches, da keine Doppelbesteuerungsabkommen in die Gleichung dazu kommen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter

Vassima 
Beitragsersteller
 16.09.2022, 06:18

Nein also Gewerbe und Wohnort in Griechenland... es ist zwar deutsche Telekom aber vom Ausland aus.

Lg

Functional  16.09.2022, 09:54
@Vassima

Okay, das ging so aus deiner Frage nicht hervor, dass du dich selbst auch in Griechenland aufhältst.

Ich bezweifle aber ehrlich gesagt, dass du hier jemanden finden wirst, der sich besser mit griechischem Steuerrecht auskennt als griechische Steuerberater. Dass Steuerberater zu manchen Themen eine andere Meinung haben ist völlig normal, aber die rechtliche Beratung zu den Formalien dürfte zumindest gleich sein.