Nein, denn durch die Rufnummernportierung wird die neue Nummer durch deine alte Nummer ersetzt.

Die neue Nummer gehört nun nicht mehr dir, daher hast du auf sie keinen Zugriff mehr.

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SMS an ausländische Rufnummern sind bei fast allen Mobilfunkverträgen kostenpflichtig. Im Zweifelsfall siehst du in deinen Tarifinformationen nach.

Wenn allerdings der Empfänger ebenfalls die "Google Messages"-App benutzt und zum Versandzeitpunkt online ist, dann sendet dieses keine SMS, sondern eine RCS-Message. Diese läuft über das Internet und ist bei Flatrate-Tarifen daher kostenlos.

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Ist eine Arzthelferin tatsächlich befugt, mein entlassungsbrief zu bearbeiten?

Wenn der Arzt sie dazu befugt hat, dann darf sie das.

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Ich verstehe das auch nicht wirklich.

Sogar Bahnhofs-Abfahrtsmonitore, auf denen lediglich ein Webbrowser läuft, verwenden Windows. Das könnte man ohne besonders großes Risiko genausogut mit Linux machen, man würde dann nebenbei auch die Lizenzkosten sparen.

Wann immer ich abgestürzte Automaten, hängengebliebene öffentliche Displays etc. sehe, ist erkennbar, dass die Windows nutzen.

Ein Grund ist wohl die rechtliche Situation: Bei Open-Source-Software steht niemand dafür ein, wenn es eine Fehlfunktion gibt. Wenn hingegen z.B. plötzlich alle Geldausgabeautomaten aufgrund eines Fehlers in einer kommerziellen Software ausfallen oder zu viel Geld auszahlen, dann würde theoretisch der Softwarehersteller haften. Es wäre interessant, wie sowas dann in der Praxis funktioniert …

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(Das war nicht der gestrige Ausfall; das Bild ist schon fast 5 Jahre alt und zeigt eine Anzeigetafel am Bahnhof Innsbruck.)

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Da ich schon oft am Firmengebäude vorbeigelaufen bin, kann ich zumindest bestätigen, dass es ein solches gibt - und dass dieses tatsächlich nach einem Handelsunternehmen aussieht:

https://maps.app.goo.gl/ezJxtpeAqfU6phBq9

Auch die Website macht einen seriösen Eindruck, das Impressum ist vollständig und passt mit dem Eintrag in der österreichischen Gewerbedatenbank zusammen:

https://firmen.wko.at/?firmaid=a70743e4-b3c6-4635-ac97-f7119073c708

Mehr weiß ich leider auch nicht.

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Die beiden Steckdosen sind ziemlich sicher parallel geschaltet. D.h. es kann auch an einer einzigen Steckdose die gesamte Leistung entnommen werden, wenn die zweite nicht genutzt wird.

Es sei denn, es ist etwas anderes angegeben. Oft steht ja über der Steckdose die maximale Belastbarkeit.

Beachte allerdings, dass an einer einzigen Schuko-Steckdose grundsätzlich maximal 16 Ampere (ca. 3.600 Watt) entnommen werden dürfen.

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Nein, es gab (als Folge einer Störung bei einem Sicherheitsdienst-Anbieter) einen Ausfall in Windows-Systemen, auch in Microsofts Cloud-Dienst "Azure", der von vielen IT-Systemen genutzt wird.

https://azure.status.microsoft/en-us/status

Die betroffenen Kunden müssen alle ein Backup einspielen, und wenn die das gemacht haben, dann funktioniert wieder alles. Die meisten haben das bereits erledigt.

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Nein, ist nicht schlimm. Du darfst auch mit diesem Ticket fahren.

Die 27-64 Jahre sind nur die Standardeinstellung des Online-Shops, weil es auch besondere Tickets gibt, die nur für unter 27-Jährige gelten. Bei Tickets für einzelne Fahrten ist das meines Wissens aber ohnehin nicht der Fall.

Das kannst du aber leicht selbst testen, indem du im Online-Shop das korrekte Alter auswählst und dann auf den Preis des Tickets achtest.

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Das hängt von deiner genauen Arbeitsstelle ab.

Es gibt sicherlich auch Metallbauer, die nur in der Werkstatt tätig sind, z.B. in der Herstellung von Fenstern und Türen. Die Montage macht dann vielleicht dein Kollege oder ein anderes Unternehmen …

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Schau mal in obigem Bild bei "CVC2". Da steht der gesuchte Code.

Wenn der nicht auf deiner Karte steht, dann ist es keine Debitkarte.

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Da wurden die ersten beiden Ziffern der PLZ vertauscht - also 70318 statt 07318.

Jetzt ist die Frage, ob du das so angegeben hast oder ob es der Absender oder gar DHL vertauscht hat …

Frag halt bei DHL an, ob man da etwas machen kann.

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Das hat den Vorteil, dass das Handy dann nicht versucht, eine Funkverbindung zu einem Mobilfunkmast (am Boden) herzustellen.

Sowas wollen nämlich weder die Fluggesellschaften (wegen theoretisch möglicher, praktisch allerdings recht unwahrscheinlicher Störungen der Bordelektronik) noch die Mobilnetzbetreiber (weil von oben gleich gaaaanz viele Basisstationen gleichzeitig in Reichweite sind, was zu unangenehmen Effekten im Netz führen kann).

Du kannst übrigens im Flugmodus das WLAN einschalten, falls der Flieger WLAN bietet. Dies ist nicht problematisch, da die WLAN-Sendeleistung wesentlich geringer ist als jene der Mobilfunkverbindung.

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