Hartz 4 : darf Das Kind ( 19) trotzdem umziehen bzw ausziehen ?

6 Antworten

Für unter 25 jährige Kinder die bei den bedürftigen Eltern leben gelten verschärfte Voraussetzungen, dass Kind müsste dann dem Jobcenter nachweisen das ein wichtiger Grund für den Auszug besteht!

Das könnte z.B. die Aufnahme einer Ausbildung oder einer anderen versicherungspflichtigen Beschäftigung sein, wenn das Pendeln nicht möglich wäre oder ein anderer schwerwiegender sozialer Grund.

Hätte das Kind selber Einkommen und kann seinen Bedarf dann selber finanzieren, dann kann das Kind auch ohne Zustimmung des Jobcenters um bzw.ausziehen, dass könnte es auch ohne eigenes bzw. ausreichendes Einkommen, nur würde dann das Jobcenter nichts für die Wohnkosten zahlen.

Außerdem stünde dem Kind dann nur die gekürzte Regelleistung für den Lebensunterhalt zu, also nur die was es bei den Eltern bekommen hat, dass wären derzeit 332 € für Kinder von 18 - 24 Jahren, eigenes Einkommen würde nach Berücksichtigung von Freibeträgen angerechnet.

Würde es die Zusicherung vom Jobcenter bekommen, dann wäre es die derzeitige volle Regelleistung von 416 € und dazu dann die angemessenen Wohnkosten, eigenes Einkommen würde dann unter Berücksichtigung von Freibeträgen auf den Anspruch angerechnet.

wenn er 19 jahre alt ist, ist er schon ein jahr volljährig und kann tun und lassen was er will. dazu gehört auch der auszug. wen er genügend einkommen hat und sich selbst unterhalten kann, dann steht dem nichts im wege. erhält er im rahmen der bg mit seinen eltern alg2, dann kann er trotzdem ausziehen, bekommt aber nur den regelsatz u25.

der auszug, erstausstattung etc wird natürlich nicht finanziert.

Wenn er zum Arbeitsplatz zieht, der ausserhalb des Pendelbereichs liegt, darf er das.


markusher  05.04.2018, 12:57

er darf es auch wenn es nicht im pendelbereich liegt.

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http://www.hartziv.org/bedarfsgemeinschaft.html

Bis 24 bilden Erwerbsunfähige Kinder eine Bedarfsgemeinschaft mit erwerbsunfähigen Eltern. Danach bilden sie eine eigene Bedarfsgemeinschaft oder halt wenn se durch verdienst hinausfallen.

Als eigene Bedarfsgemeinschaft oder wenn se durch verdienst hinausfallen und es selber finanzieren dürfen se ausziehen.

Das wirkt sich dann aber auf die erlaubte wohnungsgröße aus. Wenn die wohnung die für eine Eltern und Kind bedarfsgemeinschaft passende größe und passenden Preis hatte ist diese nun zu groß und teuer und auch die Eltern müssen umziehen oder die differenz vom eigenen Bedarf zahlen.

Wenn er sich das leisten kann, kann er ausziehen sonst bleibt er zuhause.