Als Freiberufler arbeiten, wie viel an Abgaben bezahlen (und wie), und wie viel an KK zahlen?

4 Antworten

Wenn du nur für ein Unternehmen tätig bist, dann hört sich das sehr nach Scheinselbständigkeit !

Und ob etwas als Gewerbe anzumelden ist oder nicht, hat nicht das Finanzamt zu entscheiden. Das ist Zuständigkeit des Gewerbeamtes, denn von dort bekommst du ggf. die Bußgeld- und Zwangsgeldbescheide.

Und nach deiner (leider sehr dürftigen) Tätigkeitsbeschreibung hört sich das nicht nach einem Freien Beruf, sondern sehr nach Gewerbe an.


Entspannt1991 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 19:46

Mit dem Gewerbeamt habe ich bereits Donnerstag ausführlich gesprochen.
Ich benötige kein Gewerbe.
Ich arbeite als Chat Moderator als Freiberufler, mit einem Dienstleistungsvertrag von der Firma, wo ich mir die Zeit selber einteilen darf und kann. Am letzten Tag des Monats wird dann abgerechnet, da ich nach Nachrichten bezahlt werden. Im Schnitt hat man diese oben genannte Geld in etwa bei 7- 8 Stunden im Schnitt.

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Von Experte sassenach4u bestätigt

Nimm Kontakt zu deiner Krankenkasse auf und teile ihnen mit, dass du ab nächster Woche selbstständig bist.

Die Krankenkasse wird dir einen Fragebogen zuschicken, auf dem du einige Angaben machen musst.

Eine der Angaben wird sein, wie hoch du dein zukünftiges Einkommen für das laufende oder nächste Jahr schätzt.

Diese Zahl nimmt die Krankenkasse und errechnet deinen Beitrag. Zum Jahresende nimmt die Krankenkasse einen Abgleich vor. Sie vergleicht dein tatsächliches Einkommen mit deiner geschätzten Angabe.

Solltest du weniger eingenommen haben als angegeben, kommt es zu einer Rückerstattung der zu viel bezahlten Beiträge oder eben zu einer Nachzahlung, wenn du mehr eingenommen hast.

Wichtig:

Wenn du nur einen Auftraggeber hast, könnte es passieren, dass man dich als scheinselbstständig einstuft. Pass an dieser Stelle bitte auf. Am besten suchst du dir noch schnell ein paar andere Auftraggeber, um diesem Fall aus dem Weg zu gehen.

PS: Das Thema "Steuern" gibst du lieber an einen Steuerberater weiter.

Viel Glück bei deinem neuen Weg!


Entspannt1991 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 12:25

Ich habe ein Unternehmen, wo ich nach Nachrichten bezahlt werden mit fester Summe, das läuft 24 / 7 und ich könnte so Lange arbeiten wie ich möchte, heißt, ist es zu wenig, müsste ich mehr arbeiten. Allerdings werde ich nach Einarbeitung eine Zwischenbilanz ziehen und ggf. mir einen Minijob für Nebenbei suchen.
Einen Steuerberater möchte ich eigentlich umgehen.
Ich habe gelesen als Freiberufler benötigt man keine Gewerbeanmeldung.
Man zahlt nur Steuern nach, wenn man seine Jahresteuererklärung macht.
Diese mache ich selber seit 4 Jahren über Zasta.
Würde dies ausreichen?

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HoiZusammen  27.07.2024, 12:41
@Entspannt1991

Wenn du dir das steuerliche Thema selbst zutraust, ist alles in Ordnung.

So wie du es beschreibst, sollte eine einfache Einnahmen-Überschussrechnung ausreichen.

Ob du als Freiberufler eingestuft wirst, kann ich dir nicht genau sagen. Schau dir die „Katalogberufe“ an und prüfe, ob dein Tätigkeitsbereich dazugehört.

Selbst wenn nicht, ist das auch kein Beinbruch.

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DerHans  27.07.2024, 19:33
@Entspannt1991

Das hört sich aber KEINESWEGS nach einer freiberuflichen Tätigkeit an. was sollst du denn da rund um die Uhr tun? Das ist eher Sklavenarbeit.

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Entspannt1991 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 19:35
@DerHans

Ich arbeite wie ICH möchte. Ich kann 2 Std. am Tag arbeiten, ich kann auch 24 Std. arbeiten wenn ICH da so möchte.
Und ich habe einen Dienstleistungsvertrag als Freiberufler.
Arbeite dort als Chat Moderator von zu Hause aus.

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Da will sich wohl wieder mal ein Arb.geber um deine Sozialversich.beitrage drücken und dich ins kalte Wasser schmeißen mir der Freiberuflichkeit!?

Ich vermute, nach Gesprächen und Berechnung das ich zwischen 1650€ und 2100€ verdienen werde...

Da brauchst du erst gar nicht anzufangen - diesen Betrag benötigst du schon allein für die Soziaversich.beiträge wie Renten-, Kranken-, Pflegeversicherung sowie deine Steuern...

Rechne mal besser mit dem 2 - 3 fachen Betrag zum Start!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mit über 30-jähriger Versich.tätigkeit habe ich Fachwissen

Das Finanzamt musst du nicht anrufen. Du meldest dich einfach bei ELSTER an und übermittelst einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung eines Einzelunternehmens.

Was die Krankenkasse anbelangt kannst du dich freiwillig weiterversichern oder du suchst dir eine PKV. Du wirst die Beiträge alleine tragen, somit ist dein Einkommen wirklich knapp auf Kante bemessen, wenn du deinen Lebensunterhalt alleine bestreitest.


Entspannt1991 
Beitragsersteller
 27.07.2024, 12:27

Laut Finanzamt muss man als Freiberufler kein Gewerbe anmelden.
Ist es dann nicht so, das ich nach wie vor meine Jährliche Steuerklärung mache, und dann eben nach dem Jahr vom Finanzamt den Bescheid bekomme und nachzahlen?

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Purzeline542  27.07.2024, 12:40
@Entspannt1991

Ich habe nichts von einem Gewerbe geschrieben. Du meldest dich mittels Fragebogen an, bekommst - keine Rückfragen vorausgesetzt- eine neue Steuernummer und gegebenenfalls mit späterer Post eine Berechnung der Einkommenstervorauszahlungen. Nach Ablauf des Jahres gibst du deine Einkommensteuererklärung, eine Umsatzsteuererklärung, und deine Anlage EÜR ab. Gezahlte Vorauszahlungen werden im Steuerbescheid gegengerechnet.

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