Als eingebürgerter Flüchtling "Urlaub" in der Heimat?

Sp0ltiy  23.08.2024, 22:14
In letzter Zeit ist das ja überall in den Medien zu lesen.

Was ist in letzter Zeit überall in Medien zu lesen?

Inkognito-Nutzer   23.08.2024, 22:17

Dass manche nach ihrem Heimatland reisen, weshalb sie hier Schwierigkeiten bekommen können.

Sp0ltiy  23.08.2024, 22:18

Okay. Poste kurz Link oder Kurzlink.

Inkognito-Nutzer   23.08.2024, 22:20

Einfach nach "Flüchtlinge Urlaub Afghanistan" googeln!

7 Antworten

Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, darfst du überall hin reisen. Wenn du im Asylverfahren und hier "geduldet" bist, wird es schwierig. Dann musst du alle Reisen mit der Ausländerbehörde abstimmen und genehmigen lassen. Und trotzdem gibt es hämisches Gemecker, wie du siehst. Für nicht genehmigte Reisen können sie dich abschieben.


Inkognito-Nutzer   23.08.2024, 22:21
Wenn du die deutsche Staatsbürgerschaft hast, darfst du überall hin reisen.

Obwohl man als Flüchtling nach Deutschland kam?

0
Skywalker17  23.08.2024, 22:42
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja, natürlich.

Nur Menschen die hier Schutz suchen, also Asylberechtigte, bekommen Probleme, denn wenn sie in ihr Heimatland in Urlaub gehen, kann die Gefahr für sie ja nicht so gross sein.

Du als Deutscher mit Migrationshintergrund kannst alles machen wie wir alle.

Am besten du siehst dich als Deutsche/ r und Schluss. Wo du mal herkamst ist inzwischen egal.

0

Bisher machen wohl viele "Flüchtlinge" Urlaub in die Heimat in die sie geflüchtet sind, weil es dort so gefährlich ist

Das stößt natürlich auf Kritik, weil diese Leute sich in ihrer Eigenschaft als "Flüchtlinge" sich unglaubwürdig machen.

Ich bin überrascht, dass Die das nicht klar ist.

Ansonsten darfst Du als Inhaber eines deutschen Reisepasses überall hinfahren; auch in Deine Heimat.

Aber an höherer Stelle wird man wohl darüber nachdenken - besonders, da es derzeit so viele "Flüchtlinge" in die Heimat drängt - ob man mit dem Einbürgerungsprozess nicht zu großzügig und zu schnell vorgeht.


Inkognito-Nutzer   23.08.2024, 22:36

Die Frage war, ob es verboten ist, als jemand, der aus Deutschland geflüchtet ist, nach seinem Heimatland zu reisen, nachdem man die seit 5 Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

1
Bomberos911  23.08.2024, 22:59
@Inkognito-Beitragsersteller

Warum sollte es verboten sein? Jemand der eingebürgert ist, ist rechtlich Deutscher. Punkt. Ein ehemaliger Flüchtlingsstatus ändert nichts daran.

Außerdem kann sich die Situation im Herkunftsland auch verbessern, sodass Reisen wieder sicher ist. Aber was soll das ändern? Das ist kein Grund, die deutsche Staatsbürgerschaft wieder zu entziehen.

1
Sterntaler927  23.08.2024, 23:04
@Inkognito-Beitragsersteller

Ja und die Antwort auf Deine Frage ist doch klar und Deutlich genug, auch wenn nicht explizit das Wort "verboten" darin vorkommt.

Was ist Dein Problem? Etwa, dass Deine deutschen Sprachkenntnisse doch sehr begrenzt sind - zu begrenzt, um bereits eingebürgert bist? Offensichtlich!

Statt Deines aufmüpfigen Kommentars an mit, hättest Du an den Stellen, die Du nicht verstanden hast, auch höflich zurück fragen können "Wie meinst Du das?" Ich hätte es Dir dann gerne nochmal erklärt.

Aber Du kannst nicht erwarten, dass Dir jemand lediglich in rudimentärem Deutsch antwortet, zumal meine Antwort doch alle Informationen, die Du haben wolltest, enthält.

Schließlich hast Du nicht ohne Grund diese Frage gestellt

0
Inkognito-Nutzer   23.08.2024, 23:28
@Sterntaler927
um bereits eingebürgert bist? 

Wer muss Deutsch lernen? ;)

auch höflich zurück fragen können 

zurückfragen – Wiktionary

Schließlich hast Du nicht ohne Grund diese Frage gestellt

Punkt.

1

Wenn er eingebürgert ist, dann ist er ja kein Flüchtling mehr. Also ja, danach kann er wie jeder andere Bundesbürger dahin reisen, wo er sich sicher fühlt.

Anders sieht es bei sogenannten Schutzbedürftigen aus. Die dürfen im Grunde nicht in ihr Heimaltland reisen, das sie ja aufgrund einer angeblichen Verfolgung verlassen haben. Es gibt da aber bestimmte Ausnahmen, aber Urlaub und Heimweh zählen da nicht dazu.

Nein darf man nicht, ein zurückreisen ins Heimatland kann als Hinweis darauf gewertet werden das die ursprüngliche Verfolgungsgefahr (wegen der man Asyl gestellt hat) nicht mehr besteht oder nie bestanden hat.

§ 73 AsylG

https://www.gesetze-im-internet.de/asylvfg_1992/__73.html

(1) Die Anerkennung als Asylberechtigter oder die Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen für sie nicht mehr vorliegen. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Ausländer

1.

sich freiwillig erneut dem Schutz des Staates, dessen Staatsangehörigkeit er besitzt, unterstellt,


Bomberos911  23.08.2024, 23:00

Der Flüchtling in der Fragestellung ist aber mittlerweile eingebürgert, das Asylgesetz spielt also keine Rolle mehr.

0
Skywalker17  23.08.2024, 22:43

Er ist inzwischen Deutscher.

1
Inkognito-Nutzer   23.08.2024, 22:25

Und was könnte dann passieren?

0
Inkognito-Nutzer   23.08.2024, 22:42
@Kaen011

Nachdem man die deutsche Staatsbürgerschaft bekommen hat? Das würde doch keinen Sinn machen.

1

Wer einen befristeten Aufenthaltstitel besitzt, der könnte Schwierigkeiten bei der Rückkehr bekommen. Er widerlegt damit ja seine eigenen Angaben beim BAMF während der Anhörung, die über seine Anerkennung bzw. Subschutz entscheiden.

Für Länder wie Syrien, Eritrea, Iran u.a. kann ich mir das nicht vorstellen. Andererseits erpressen manche Länder die Rückkehr mit Drohungen gegen Angehörige. Dann wäre aber auch eine Rückkehr nach Deutschland ausgeschlossen.


Inkognito-Nutzer   23.08.2024, 22:30

Es geht aber um Personen, die 2 Staatsangehörigkeiten (z. B. Deutsch und afghanisch) haben, aber früher als Flüchtlinge nach Deutschland kamen.

1