Als Buddhistin einen Muslimen heiraten, geht das?
Guten Tag allerseits
Darf man als Buddhistin einen Muslimen heiraten und ein Kind haben?
Seit der Vorschule liebte ich einen Türken und habe auch mal vorgestellt mit ihm eine Familie zu gründen.
Aber als ich nach dem fragen nach geschaut habe, sagten viele das es nicht möglich sei. Ein männliches Muslime dürfte nur Christen, jüden und Muslima heiraten. Ich finde wirklich schade:-( . Ich liebte ihn schon sehr lange, soll ich ihn jetzt loslassen 😟. Ich will es nicht, ich will aber auch nicht meine Religion ändern. Ich möchte auch nicht dass, er eine Sünde macht.
Gibt es kein Lösung dafür? Ich hoffe dafür ein bessere Erklärung von euch und hoffe das doch die Hochzeit klappt und das ich mit ihm für immer und ewig zusammen bleibe.
4 Antworten
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Rider214/1717968710128_nmmslarge__137_0_386_386_e62ccb657a26f7491867f2d0f782a65c.jpg?v=1717968710000)
Im Islam darf ein Mann nur eine Frau von den "Ahl al-Kitāb" (Leute der Schrift, Buchbesitzer) heiraten, das sind dann Jüdinnen, Christinnen und Musliminnen, sonst ist die Ehe ungültig. Man darf auch keine Beziehung außerhalb der Ehe haben.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mayahuel/1709443624238_nmmslarge__0_82_446_445_b5540b1323a63a1b74811b89dd52f595.jpg?v=1709443624000)
Ja, von buddhistischer Seite aus geht das. Von islamischer Seite aus geht das nicht.
Im Islam darf eine (weibliche) Muslima nur einen Muslim heiraten. Ein (männlicher) Muslim darf mehr: er darf auch eine Schriftbesitzerin (Jüdin/Christin) heiraten, aber keine Atheistin oder Polytheistin.
Ob er das auch so streng sieht, ist eine völlig andere Frage.
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Das ge, .....aber nur wenn er ein locker-toleranter Muslim ist.
Ansonsten ist es be, wenn ihr nicht zusammen seid.
![](https://images.gutefrage.net/media/user/Mahakaruna/1720309819732_nmmslarge__65_74_627_627_26f5e1158ec6ea8c7550dddf5da5c98b.jpg?v=1720309820000)
Was sagt er denn dazu? Ist er er locker drauf oder streng religiös?
Religiöse Traditionen hin oder her, ausschlaggebend ist das Grundgesetz, und danach gibt es da keine Einschränkungen.
Es ist auch ein Unding Menschen wegen einer Heirat zur Konversion zu nötigen.
Ob ihr natürlich mit eventuellen Problemen seitens der Verwandtschaft rechnen müsst ist eine andere Frage.
Viel Glück
![](https://images.gutefrage.net/media/default/user/8_nmmslarge.png?v=1551279448000)