Alleine in der Kita?

4 Antworten

Mache die Leiterin darauf aufmerksam - und wenn sie die Situation nicht ändert, quasi Deine alleinige Anwesenheit billigt, dann ist es eben so. Die letzte Verantwortung hat schließlich die Leiterin, nicht Du.

Da ist ganz viel landesrechtlich geregelt, inklusive Ausnahmen für besondere Situationen. Du müsstest also wahrscheinlich für dein Bundesland spezifisch recherchieren, was du als angehende Erzieherin im Anerkennungsjahr darfst, inwiefern du in deinem Bundesland im Fachkräfteschlüssel berücksichtigt werden kannst oder nicht und ob es Regelungen gibt, wie viele Personen oder auch Fachkräfte mindestens in der Kita anwesend sein müssen. Ebenfalls musst du dabei berücksichtigen, ob es von diesen Regelungen Ausnahmen gibt - zum Beispiel eben wie hier im Fall akuter Ausfälle, die man auf die Schnelle nicht kompensieren kann.

Ich denke mal es gibt da in den Verschiedenen Bundesländern auch verschiedene Regelungen. Hier in Bayern war es damals so, dass man im anerkennungsjahr durchaus auch alleine den Früh- oder Spätdienst gemacht hat. im Frühdienst war das - ebenso wie im Spätdienst - eine Stunde. Allerdings hatten wir keine Wickelkinder.

Aber bei "nur" einer halben Stunde muss dann das Wickeln halt mal zurückstehen. Das ginge "fertigen" Erziehern dann genauso.

Das ist ein Punkt der mit der Anleiterin und der Einrichtungsleitung dringend besprochen werden muss.

Ich hatte mein Anerkennungsjahr zwar nicht im Kindergarten, aber etwas Vergleichbares erlebt - bis ich auf die Idee kam das anzusprechen.