Erhält man ALG1 auch rückwirkend?
Ich habe zum Zeitpunkt meiner beginnenden Arbeitslosigkeit einen Antrag für ALG1 gestellt (per Post abgeschickt). Da mir die Bearbeitungszeit etwas lang erschien, habe ich nun nachgefragt, wie der Stand ist. Darauf bekam ich die Nachricht, es gäbe keinen vorliegenden Antrag. Meine Frage ist nun, ob ich auch rückwirkend ALG1 bekommen würde, wenn ich den Antrag nochmal einreiche. Das wären 2 Monate.
Danke schonmal für eure Antworten.
4 Antworten
sry, ich glabe nicht daß sie so kulant sind . Wenn du Einschreiben Beleg hast, dann kannst du was erreichen. Ansonsten hättest du in diese Zeit z.B schwarz arbeiten können. Würden viele so machen. Du must dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sonst besser die Unterlagen in den Hausbriefkasten persönlich einwerfen. Würde mich interessieren wie das ausgeht^^ ....Vielleicht finden sie sie noch?
Ab Antragstellung!! also nicht vor 2Mo
fg
Kannst du beweisen, dass du den Antrag versendet hast? Wenn nein, dann heißt es Pech gehabt. Ansonsten könnte ja jeder, der die Frist verpennt hat, damit kommen, dass er den Antrag vor Monaten bereits zugesendet hat.
Du bist in der Beweispflicht und wenn kein Antrag eingegangen ist, dann gibt es auch keine rückwirkende Zahlung, es sei denn, dein Antrag taucht noch auf.
Immer alles auch online einreichen.
Hast du es per Einschreiben geschickt? Dann Suchauftrag stellen.