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Antwort
Ausnahmsweise erhaltensie die Leistungen bis zu einem Jahr rückwirkend,wenn sie einen Antrag nicht gestellt haben,weil Sie damit gerechnet haben eine andere Leistung- z.b. Rente oder ALG1 oder Kinderzuschlag - zu bekommen.
Wenn diese andere Leistung abgelehnt wurde oder Zurück gefordert wird,müssen sie aber sofort den Antrag auf SGB2 -Leistungen stellen.