Abbau Gaszähler 2 Monate nach Anbieterwechsel?

BerndBauer3  11.03.2025, 17:43

Warum soll der denn abgebaut werden? Oder wird der nur gegen einen neuen getauscht?

OlliWtal 
Beitragsersteller
 11.03.2025, 17:45

Der soll wegen einer Altforderung abgebaut werden. Die Frage ist- kann er das trotz neuen Vertragspartners und trotz neuen Energielieferanten...

5 Antworten

Wenn der Zähler bereits bei einem anderen Versorger in Belieferung ist, dann kann der Zähler nicht gesperrt werden. In dem Fall kann der Grundversorger die Sperrung beim Netzbetreiber nicht beantragen, weil er gar nicht mehr beliefert. Offene Forderrungen müssten dann über Inkasso eingefordert werden.

Wenn trotzdem gesperrt wird (kann passieren, wenn Grundversorger gleichzeitig Netzbetreiber ist), dann muss der Netzbetreiber wieder entsperren, da Vertrag bereits in Belieferung.

Problematisch wird es erst, wenn man wieder die Grundversorgung fällt, was ganz schnell gehen kann, wenn Fristen bei Wechsel z.B. nicht eingehalten werden. Sobald der Grundversorger das sieht, ist die Sperrung beantragt und durchgeführt.

Daher am besten mit dem Grundversorger eine Lösung finden, damit das Thema vom Tisch ist.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

Ein Zählerausbau wegen Schulden darf nur erfolgen, wenn der Vertragspartner dazu Anlass gegeben hat.

In der Regel nicht ein mal dann, der Versorger müsste meines Wissens nach einen Vorkassezähler anbieten.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Erfahrung, Multidisziplinärer Erwerb juristischen Wissens

Für den Gaszähler ist ausschließlich der Netzbetreiber zuständig.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Die Zähler gehören dem Netzbetreiber. Nur der darf Zähler ausbauen oder tauschen.

ich habe den Gasanbieter gewechselt, hier ist keine Forderung offen.

Aha.

Neuer Vertragspartner beim neuen Anbieter ist meine Frau.

Klar...

Nun hat sich heute, nach fast vier Monaten,der alte Anbieter gemeldet und will den Zähler ausbauen. Darf er das?

Nein. Der Gaszähler ist Eigentum des Netzbetreibers; nur der darf aus- und einbauen respektive sperren (was hier vermutlich der Fall sein dürfte).