Abbau Gaszähler 2 Monate nach Anbieterwechsel?
Hallo zusammen, ich habe eine Frage- ich habe den Gasanbieter gewechselt, hier ist keine Forderung offen. Neuer Vertragspartner beim neuen Anbieter ist meine Frau. Nun hat sich heute, nach fast vier Monaten,der alte Anbieter gemeldet und will den Zähler ausbauen. Darf er das? Ich bin schon lange kein Vertragspartner mehr, dazu kommt das ich seit dem auch einen neuen Engerielieferanten habe?
Warum soll der denn abgebaut werden? Oder wird der nur gegen einen neuen getauscht?
Der soll wegen einer Altforderung abgebaut werden. Die Frage ist- kann er das trotz neuen Vertragspartners und trotz neuen Energielieferanten...
5 Antworten
Wenn der Zähler bereits bei einem anderen Versorger in Belieferung ist, dann kann der Zähler nicht gesperrt werden. In dem Fall kann der Grundversorger die Sperrung beim Netzbetreiber nicht beantragen, weil er gar nicht mehr beliefert. Offene Forderrungen müssten dann über Inkasso eingefordert werden.
Wenn trotzdem gesperrt wird (kann passieren, wenn Grundversorger gleichzeitig Netzbetreiber ist), dann muss der Netzbetreiber wieder entsperren, da Vertrag bereits in Belieferung.
Problematisch wird es erst, wenn man wieder die Grundversorgung fällt, was ganz schnell gehen kann, wenn Fristen bei Wechsel z.B. nicht eingehalten werden. Sobald der Grundversorger das sieht, ist die Sperrung beantragt und durchgeführt.
Daher am besten mit dem Grundversorger eine Lösung finden, damit das Thema vom Tisch ist.
Ein Zählerausbau wegen Schulden darf nur erfolgen, wenn der Vertragspartner dazu Anlass gegeben hat.
In der Regel nicht ein mal dann, der Versorger müsste meines Wissens nach einen Vorkassezähler anbieten.
Für den Gaszähler ist ausschließlich der Netzbetreiber zuständig.
Die Zähler gehören dem Netzbetreiber. Nur der darf Zähler ausbauen oder tauschen.
ich habe den Gasanbieter gewechselt, hier ist keine Forderung offen.
Aha.
Neuer Vertragspartner beim neuen Anbieter ist meine Frau.
Klar...
Nun hat sich heute, nach fast vier Monaten,der alte Anbieter gemeldet und will den Zähler ausbauen. Darf er das?
Nein. Der Gaszähler ist Eigentum des Netzbetreibers; nur der darf aus- und einbauen respektive sperren (was hier vermutlich der Fall sein dürfte).