Ab welcher Klasse kann man die Schule abbrechen?
Hallo, ich meine mit der Frage von oben weniger abbrechen, sonder eher einfach nicht hingehen (legal). Also dass man den Stoff per Selbststudium selber lernt und dann ein Erziehungsberechtigter schaut, ob man das auch wirklich gemacht hat. Im Inernet hab ich jetzt gelesen ab der Neunten, geht das aber mit Selbststudium noch früher? (Frag wegen meiner Schwester, sie ist auf einem Gymnasium)
3 Antworten
Das geht in Deutschland eigentlich erst nach dem 18. Geburtstag bzw. wenn man volljährig ist. Ich kenne durchaus Personen, die keine Lust mehr auf Schule hatten, dann einfach einen Tag nach dem 18. Geburtstag aufs Sekretariat gingen und sich legal von der Schule abmeldeten. Empfehlenswert ist so was nicht, aber rechtlich möglich. Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr greift noch die Berufsschulpflicht - "rumgammeln" ist nicht drin; um den Schulbesuch kommt nur herum, wer nachweislich mit Attest zu krank dazu ist und daher nicht in der Lage dazu.
Schulrecht ist Landessache, die Dauer der Schulpflicht ist je nach Bundesland unterschiedlich.
Das ist von Bundeland zu Bundesland etwas unterschiedlich Meist ab 18. In NRW aber ist am zum Beispiel schulpflichtg bist das Schuljahr in dem man 18 geworden ist zu Ende ist.
Und noch was gibt es zu bedenken: Auch wenn man icht mehr Schulpflichtig ist und sich für einen Schulbesuch entscheidet gilt dann in aller Regel Präsenzpflicht. Also nichts mit Abschluss schon aber auf Schule vor Ort keinen Bock. Das läuft eben so nicht.
In NRW wäre nicht einmal das möglich: Schulpflicht besteht hier bis zum Endes des Schuljahres, in dem man das 18. Lebensjahr vollendet.