V dürfte einen Anspruch gegen K aus § 433 BGB in Verbindung mit den Grundsätzen der Duldungsvollmacht haben.

Ein Kaufvertrag zwischen V und A ist nicht zustande gekommen. V könnte höchstens einen Anspruch aus § 179 BGB haben.

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Ja, es gibt strafbaren Versuch der Sachbeschädigung (siehe § 303 Abs. 3 StGB).

Grundsätzlich kann jede Handlung den Versuch der Sachbeschädigung erfüllen, soweit es einen entsprechenden Vorsatz gibt. In dem von dir geschilderten Fall spricht aber nichts für Vorsatz. Wenn man die Tür mit der Karte öffnet versucht man ja gerade keine Schäden zu hinterlassen.

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  1. Nein, das gehört sicherlich nicht zum Alltag.
  2. Ja, auch ein Anwalt kann sich natürlich eine Rechtsschutzversicherung holen.
  3. Ein Anwalt kann sich aber auch selber vertreten.
  4. „in pro se“ und vergleichbare lateinische Angeberbegriffe verwendet man in Deutschland nicht.
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Wenn du ein bisschen Druck machst wird die Bank zahlen. Setz einfach eine Zahlungsfrist und droh anderenfalls mit einem Mahnbescheid.

Bevor du rechtliche Schritte einleitest solltest du dich aber erst einmal vergewissern, dass du wirklich einen Anspruch hast. Seit wann hast du das Konto?

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Wenn das Mainboard einen Mangel hat und diesen bei Übergabe bereits mangelhaft war, dann kannst du vom Verkäufer auch die Lieferung eines neuen Mainboards verlangen:

§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.

Dem könnte der Verkäufer allenfalls entgegenhalten, dass die Reparatur deutlich billiger ist (§ 439 Abs. 4 BGB).

Du kannst ja mal unter Berufung auf § 439 Abs. 1 BGB vom Verkäufer verlangen, dass er dir ein neues Mainboard liefert. Nenne dein Verlangen aber bitte nicht „Einspruch“, damit machst du dich nur lächerlich.

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Natürlich ist man froh darüber, wenn man ein schwieriges Gerichtsverfahren gewinnt. Man hat im Zweifel einiges an Lebenszeit und Anstrengung in das Verfahren investiert und freut sich dann natürlich schon aus persönlichen Gründen über den Gewinn des Verfahrens. Wenn man darüber hinaus z.B. noch eine persönliche Beziehung zum Mandanten aufgebaut hat, freut man sich natürlich auch für den Mandanten.

Es mag zwar sein, dass es vielleicht Kollegen gibt, an denen ein erfolgreiches Verfahren völlig spurlos vorbeigeht. Die Mehrheit der Anwälte dürfte sich aber selbstverständlich freuen.

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Je nachdem wie die Artikel aussehen, kann die Einfuhr strafbar sein. Abgesehen davon sind Nazi-Artikel nicht irgendwelche Scherzartikel mit denen man Freunde überrascht. Wer sowas macht, muss offenkundig noch einmal in Geschichte nachsitzen oder N24 einschalten.

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Paypal ist nach dem Geldwäschegesetz (bzw. genauer wohl dem luxemburgischen Pendant) verpflichtet, seine Kunden zu identifizieren. Hierfür muss Paypal sich mindestens eine Kopie des Ausweises vorlegen lassen. Dass hierbei Teile des Ausweises nicht verdeckt sein dürfen, dürfte eigentlich selbsterklärend sein.

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Ich fand das Studium gut und würde Jura jederzeit wieder studieren, auch wenn es sehr lang und mühsam war. Dir sollte allerdings bewusst sein, dass

  • das Studium sehr lang (und dadurch auch recht teuer) ist,
  • es hohe Abbruch- und Durchfallquoten gibt und
  • die Note in Jura allesentscheidend ist.
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Grundsätzlich ist das kein Problem. Gerade für kleinere Forderungen gibt es den Mahnbescheid. Allerdings setzt dies voraus, dass du einen Anspruch gegen die Kundin hast.

Wenn du kein Gewerbe hast und die Kundin zu Hause tätowiert hast, sprich viel dafür, dass du auch keine Steuern auf deine Einnahmen gezahlt hast und dies beidseitig auch so gewollt war. In diesem Fall wäre der Vertrag nichtig und du hättest keinen Anspruch gegen die Kundin.

Abgesehen davon dokumentierst du durch die Klage / den Mahnbescheid ja nur deine Verstöße gegen das Steuer- und Gewerberecht. Beides nicht so clever.

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Ein Tritt mit Stahlkappenschuhen ist zunächst einmal eine gefährliche Körperverletzung, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren vorsieht. Je nachdem wie häufig dein Kumpel zugetreten hat, wäre aber auch ein versuchtes Tötungsdelikt nicht auszuschließen. Dann redet wir ohnehin über ganz andere Strafen.

Zu der gefährlichen Körperverletzung kommt scheinbar noch eine „einfache“ Körperverletzung - wohl in Tateinheit - hinzu.

Unter der Annahme, dass Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt (bis 21 kann Jugendstrafrecht möglich sein) und es hier „nur“ bei der Gehirnerschütterung geblieben ist und dein Kumpel keine Vorstrafen hat, kann er wohl auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Dazu kommen dann Auflagen, die er erfüllen muss (z.B. Zahlungen an das Opfer). Eine genauere Aussage wäre nur dann möglich, wenn man alle Umstände des Falles geht. Eine exakte Vorhersage kann hier aber ohnehin niemand treffen.

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Vater anzeigen ohne Beweise?

Hi,

Ich habe studiert und meinen eltern hat das nicht gefallen. In meiner familie hat vorher keiner studiert, mein vater hat mich auf die hauptschule geschickt, damit ich nicht studieren kann etc.

Jetzt habs ichs leider doch gemacht. Also studiert mit einem schnitt von 2,1. Und dabei gearbeitet. Nur 21 -23 stunden aber halt nie vollzeit neben dem studium gearbeitet wie mein vater es verlangt hat.

Ich hab danach keinen job gekriegt, weil ich das nicht geschafft habe, neben meinem Frreund der mich schlug, meinem vater der mich schlug, meinem nebenjob im lager und meiner mutter, die ich pflege alles in der regelstudienzeit zu schaffen. Dann hab ich mich auch noch von meinem freund getrennt (weil der oft den stecker zog wenn ich hausarbeiten schrieb, etc) und musste geld von meinem vater einklagen weil ich die miete nicht komplett allein zahlen konnte. Sobald es ging zog ich dann bei meinem vater ein, weil ich halt kein anspruch auf bafög hab, und er, wenn er zahlte nur unregelmässssig zahlte... Und iinkasso und schufa muss ich halt auslöffeln.

Jedenfalls rastete er heute komplett aus. Ich bin ein versager, war 10 jahre lang arbeitslos(weil halt student), bin Arbeitsloser abschaum, gehöre in die klappse. Und dann schlug er mich und ich fing an zu weinen und stimmte ihm zu. Das ich arbeitsloser dreck bin. Das hat er auf kamera dann aufgenommen. Ich hab das so 10 mal gesagt. Das ich nur arbeitsloser dreck bin.

Jetzt will er das video veröffentlichen und an psychatrien schicken wenn ich mich "nicht ans bett fesseln lass und weiter so wiederspänstig bin".

Ich bin am überlegen die polizei einzuschalten. Aber was soll ich da sagen? Das ich nix im leben alleine hinkrieg? Mein vater und meine mutter würden ja alles leugnen und sich wieder wie die samarither hinstellen die ihre Versager Tochter durchs Studium brachten. und was verbotenes getan haben sie ja nicht... Also nichts wo ich beweise hab. Was meint ihr?

Mein vater hat auch ne 9 millineter und droht mich umzubringen, wenn ich nicht spur, also unterwürfig und apatisch bin. Bin ich aber so rastet er auch aus und meint ich verhalt mich wie ein waschlappen. Meine mutter sagt er kann ja nix dafür, er ist halt alkoholkrank. Aber ich weiss einfach nicht weiter. Ich bewerb mich auch ständig auf stellen und wg zimmer aber immer nur absage nach absage (nur 2000. Ich bin wirklich nicht faul) Ich hab zwar immer wieder jobs mit 20 bis 35 Stunden aber halt nie was in vollzeit vollzeit. Mein vater hat auch schon paar mal krankenwagen gerufen weil ich ja soo irre bin mit meinen hirngespinsten. (Weil die nachbarn das oft hören wie ich schrei wenn er mich schlägt oder will das ich mich schlag). Aber die nehmen mich leider nie mit, weil ich nicht irre auf sie wirke.

Aber das problem ist halt das video. Wenn man mich googled und man findet das immer... Dann wird mein leben halt nie gut.

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Geh bitte sofort zur Polizei und erstatte zumindest anzeigen wegen Bedrohung und Körperverletzung. Er hatte außerdem kein Recht ein Video von dir zu veröffentlichen. Auch dies kann einen Straftatbestand erfüllen.

Du hast natürlich Beweise, nämlich deine eigene Aussage. Sofern dein Vater die Waffe rechtmäßig besitzt, sollte man ihm diese aufgrund seines Verhaltens zügigst abnehmen.

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Natürlich hast du einen Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen, aber halt nur einen mündlichen. Dieser ist grundsätzlich genau so wirksam wie ein schriftlicher.

Als Verkäufer ist ein mündlicher Kaufvertrag im Regelfall nachteilhaft. Du müsstest nämlich nachweisen, dass du den Käufer über die Mängel aufgeklärt hast. Das kannst du zwar grundsätzlich auch durch deine „Aussage“ vor Gericht, ein schriftlicher Nachweis ist deutlich besser.

Der Umstand, dass der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er das Fahrzeug von dir gekauft hat, ist irrelevant. Es reicht aus, wenn er dies in einem Gerichtsverfahren behauptet. Diese Behauptung dürftest du nicht bestreiten ohne dich strafbar zu machen.

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Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Gericht über einen bestimmten Sachverhalt entscheiden soll. Wenn der Gerichtsstand Wien ist, dann sind also Wiener Gerichte zuständig.

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Du hast nun zwei verschiedene Möglichkeiten:

  1. Das sogenannte Adhäsionsverfahren, bei dem du über den Strafrichter dein Geld zurück bekommst. Der Strafrichter wird dann zusammen mit dem Urteil aussprechen, dass dir das Geld zurück zu zahlen ist.
  2. Zivilverfahren mit oder ohne Anwalt. Hier wäre ein Mahnbescheid wohl am einfachsten und vielleicht auch am schnellsten. Vorteil dieser Vorgehensweise ist, dass du unabhängig vom Strafverfahren relativ schnell an einen vollstreckbaren Titel kommst.
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Manche Straftaten werden nur dann verfolgt, wenn du einen Strafantrag stellst (sogenannte absolute Antragsdelikte). Stellst du keinen Strafantrag bei einem absoluten Antragsdelikt, wird das Verfahren eingestellt.

Bei sogenannten relativen Antragsdelikten würde dein „nein“ dagegen bewirken, dass die Staatsanwaltschaft entscheiden muss, ob es ein ausreichendes öffentliches Interesse an der Verfolgung des Täters gibt.

Offizialdelikte werden dagegen unabhängig davon verfolgt, was du ankreuzt.

Die Antwort auf deine Frage hängt damit entscheidend davon ab, um was es hier geht.

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Auch bei einem Privatkauf gibt es natürlich das ganz normale gesetzliche Gewährleistungsrecht, soweit es nicht wirksam ausgeschlossen ist. „Keine Rücknahme oder Garantie“ dürfte kein wirksamer Gewährleistungsausschluss sein.

Daher kann die Käuferin Mängelgewährleistungsansprüche gegen dich haben, wenn das Handy bereits bei Überhabe mangelhaft war. Hierfür trägt die Käuferin die Beweislast. Der Umstand, dass das Handy bei Übergabe getestet wurde, spricht für dich und dafür, dass hier schon gar kein relevanter Mangel vorliegt.

Abgesehen davon kann die Käuferin nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie müsste dir erst die Gelegenheit geben, das Handy zu reparieren.

Daher stehen die Chancen der Käuferin eher schlecht.

Auch die Forderung nach einem schriftlichen Kaufvertrag ist natürlich Unsinn. Ihr habt bereits einen Kaufvertrag geschlossen, nämlich einen mündlichen. Sie kann hinterher jetzt nicht verlangen, dass dieser Vertrag geändert wird. Sie dürfte allerdings verlangen können, dass du ihr eine Quittung über den erhaltenen Betrag ausstellst.

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Gegenseitig im Konflikt stehende Grundrechte werden gegeneinander abgewogen. Dieses Prinzip nennt sich praktische Konkordanz. Hier ein Beispiel aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:

„Gerät die Kunstfreiheit mit einem anderen Recht von Verfassungsrang in Widerstreit, müssen vielmehr beide mit dem Ziel der Optimierung zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden. Dabei kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu […]. Bei Herstellung der geforderten Konkordanz ist daher zu beachten, daß die Kunstfreiheit Ausübung und Geltungsbereich des konkurrierenden Verfassungsrechtsgutes ihrerseits Schranken zieht (vgl. BVerfGE 77, 240 [253]). All dies erfordert eine Abwägung der widerstreitenden Belange und verbietet es, einem davon generell – und sei es auch nur für eine bestimmte Art von Schriften – Vorrang einzuräumen.“

Der Wikipedia Artikel zur praktischen Konkordanz ist glaub ich auch ganz anschaulich.

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