V dürfte einen Anspruch gegen K aus § 433 BGB in Verbindung mit den Grundsätzen der Duldungsvollmacht haben.
Ein Kaufvertrag zwischen V und A ist nicht zustande gekommen. V könnte höchstens einen Anspruch aus § 179 BGB haben.
V dürfte einen Anspruch gegen K aus § 433 BGB in Verbindung mit den Grundsätzen der Duldungsvollmacht haben.
Ein Kaufvertrag zwischen V und A ist nicht zustande gekommen. V könnte höchstens einen Anspruch aus § 179 BGB haben.
Ja, es gibt strafbaren Versuch der Sachbeschädigung (siehe § 303 Abs. 3 StGB).
Grundsätzlich kann jede Handlung den Versuch der Sachbeschädigung erfüllen, soweit es einen entsprechenden Vorsatz gibt. In dem von dir geschilderten Fall spricht aber nichts für Vorsatz. Wenn man die Tür mit der Karte öffnet versucht man ja gerade keine Schäden zu hinterlassen.
noch nicht einmal Juristen wollen auf Jura Partys
Wenn du ein bisschen Druck machst wird die Bank zahlen. Setz einfach eine Zahlungsfrist und droh anderenfalls mit einem Mahnbescheid.
Bevor du rechtliche Schritte einleitest solltest du dich aber erst einmal vergewissern, dass du wirklich einen Anspruch hast. Seit wann hast du das Konto?
Wenn das Mainboard einen Mangel hat und diesen bei Übergabe bereits mangelhaft war, dann kannst du vom Verkäufer auch die Lieferung eines neuen Mainboards verlangen:
§ 439 Nacherfüllung
(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen.
Dem könnte der Verkäufer allenfalls entgegenhalten, dass die Reparatur deutlich billiger ist (§ 439 Abs. 4 BGB).
Du kannst ja mal unter Berufung auf § 439 Abs. 1 BGB vom Verkäufer verlangen, dass er dir ein neues Mainboard liefert. Nenne dein Verlangen aber bitte nicht „Einspruch“, damit machst du dich nur lächerlich.
Natürlich ist man froh darüber, wenn man ein schwieriges Gerichtsverfahren gewinnt. Man hat im Zweifel einiges an Lebenszeit und Anstrengung in das Verfahren investiert und freut sich dann natürlich schon aus persönlichen Gründen über den Gewinn des Verfahrens. Wenn man darüber hinaus z.B. noch eine persönliche Beziehung zum Mandanten aufgebaut hat, freut man sich natürlich auch für den Mandanten.
Es mag zwar sein, dass es vielleicht Kollegen gibt, an denen ein erfolgreiches Verfahren völlig spurlos vorbeigeht. Die Mehrheit der Anwälte dürfte sich aber selbstverständlich freuen.
Je nachdem wie die Artikel aussehen, kann die Einfuhr strafbar sein. Abgesehen davon sind Nazi-Artikel nicht irgendwelche Scherzartikel mit denen man Freunde überrascht. Wer sowas macht, muss offenkundig noch einmal in Geschichte nachsitzen oder N24 einschalten.
Paypal ist nach dem Geldwäschegesetz (bzw. genauer wohl dem luxemburgischen Pendant) verpflichtet, seine Kunden zu identifizieren. Hierfür muss Paypal sich mindestens eine Kopie des Ausweises vorlegen lassen. Dass hierbei Teile des Ausweises nicht verdeckt sein dürfen, dürfte eigentlich selbsterklärend sein.
Ich fand das Studium gut und würde Jura jederzeit wieder studieren, auch wenn es sehr lang und mühsam war. Dir sollte allerdings bewusst sein, dass
Grundsätzlich ist das kein Problem. Gerade für kleinere Forderungen gibt es den Mahnbescheid. Allerdings setzt dies voraus, dass du einen Anspruch gegen die Kundin hast.
Wenn du kein Gewerbe hast und die Kundin zu Hause tätowiert hast, sprich viel dafür, dass du auch keine Steuern auf deine Einnahmen gezahlt hast und dies beidseitig auch so gewollt war. In diesem Fall wäre der Vertrag nichtig und du hättest keinen Anspruch gegen die Kundin.
Abgesehen davon dokumentierst du durch die Klage / den Mahnbescheid ja nur deine Verstöße gegen das Steuer- und Gewerberecht. Beides nicht so clever.
Ein Tritt mit Stahlkappenschuhen ist zunächst einmal eine gefährliche Körperverletzung, für die das Gesetz eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis 10 Jahren vorsieht. Je nachdem wie häufig dein Kumpel zugetreten hat, wäre aber auch ein versuchtes Tötungsdelikt nicht auszuschließen. Dann redet wir ohnehin über ganz andere Strafen.
Zu der gefährlichen Körperverletzung kommt scheinbar noch eine „einfache“ Körperverletzung - wohl in Tateinheit - hinzu.
Unter der Annahme, dass Erwachsenenstrafrecht zur Anwendung kommt (bis 21 kann Jugendstrafrecht möglich sein) und es hier „nur“ bei der Gehirnerschütterung geblieben ist und dein Kumpel keine Vorstrafen hat, kann er wohl auf eine Bewährungsstrafe hoffen. Dazu kommen dann Auflagen, die er erfüllen muss (z.B. Zahlungen an das Opfer). Eine genauere Aussage wäre nur dann möglich, wenn man alle Umstände des Falles geht. Eine exakte Vorhersage kann hier aber ohnehin niemand treffen.
Wann hast du das Geld denn verloren?
Geh bitte sofort zur Polizei und erstatte zumindest anzeigen wegen Bedrohung und Körperverletzung. Er hatte außerdem kein Recht ein Video von dir zu veröffentlichen. Auch dies kann einen Straftatbestand erfüllen.
Du hast natürlich Beweise, nämlich deine eigene Aussage. Sofern dein Vater die Waffe rechtmäßig besitzt, sollte man ihm diese aufgrund seines Verhaltens zügigst abnehmen.
Natürlich hast du einen Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen, aber halt nur einen mündlichen. Dieser ist grundsätzlich genau so wirksam wie ein schriftlicher.
Als Verkäufer ist ein mündlicher Kaufvertrag im Regelfall nachteilhaft. Du müsstest nämlich nachweisen, dass du den Käufer über die Mängel aufgeklärt hast. Das kannst du zwar grundsätzlich auch durch deine „Aussage“ vor Gericht, ein schriftlicher Nachweis ist deutlich besser.
Der Umstand, dass der Verkäufer nicht nachweisen kann, dass er das Fahrzeug von dir gekauft hat, ist irrelevant. Es reicht aus, wenn er dies in einem Gerichtsverfahren behauptet. Diese Behauptung dürftest du nicht bestreiten ohne dich strafbar zu machen.
Gerichtsstand ist der Ort, an dem das Gericht über einen bestimmten Sachverhalt entscheiden soll. Wenn der Gerichtsstand Wien ist, dann sind also Wiener Gerichte zuständig.
Du hast nun zwei verschiedene Möglichkeiten:
Manche Straftaten werden nur dann verfolgt, wenn du einen Strafantrag stellst (sogenannte absolute Antragsdelikte). Stellst du keinen Strafantrag bei einem absoluten Antragsdelikt, wird das Verfahren eingestellt.
Bei sogenannten relativen Antragsdelikten würde dein „nein“ dagegen bewirken, dass die Staatsanwaltschaft entscheiden muss, ob es ein ausreichendes öffentliches Interesse an der Verfolgung des Täters gibt.
Offizialdelikte werden dagegen unabhängig davon verfolgt, was du ankreuzt.
Die Antwort auf deine Frage hängt damit entscheidend davon ab, um was es hier geht.
Auch bei einem Privatkauf gibt es natürlich das ganz normale gesetzliche Gewährleistungsrecht, soweit es nicht wirksam ausgeschlossen ist. „Keine Rücknahme oder Garantie“ dürfte kein wirksamer Gewährleistungsausschluss sein.
Daher kann die Käuferin Mängelgewährleistungsansprüche gegen dich haben, wenn das Handy bereits bei Überhabe mangelhaft war. Hierfür trägt die Käuferin die Beweislast. Der Umstand, dass das Handy bei Übergabe getestet wurde, spricht für dich und dafür, dass hier schon gar kein relevanter Mangel vorliegt.
Abgesehen davon kann die Käuferin nicht einfach so vom Kaufvertrag zurücktreten. Sie müsste dir erst die Gelegenheit geben, das Handy zu reparieren.
Daher stehen die Chancen der Käuferin eher schlecht.
Auch die Forderung nach einem schriftlichen Kaufvertrag ist natürlich Unsinn. Ihr habt bereits einen Kaufvertrag geschlossen, nämlich einen mündlichen. Sie kann hinterher jetzt nicht verlangen, dass dieser Vertrag geändert wird. Sie dürfte allerdings verlangen können, dass du ihr eine Quittung über den erhaltenen Betrag ausstellst.
Gegenseitig im Konflikt stehende Grundrechte werden gegeneinander abgewogen. Dieses Prinzip nennt sich praktische Konkordanz. Hier ein Beispiel aus einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts:
„Gerät die Kunstfreiheit mit einem anderen Recht von Verfassungsrang in Widerstreit, müssen vielmehr beide mit dem Ziel der Optimierung zu einem angemessenen Ausgleich gebracht werden. Dabei kommt dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besondere Bedeutung zu […]. Bei Herstellung der geforderten Konkordanz ist daher zu beachten, daß die Kunstfreiheit Ausübung und Geltungsbereich des konkurrierenden Verfassungsrechtsgutes ihrerseits Schranken zieht (vgl. BVerfGE 77, 240 [253]). All dies erfordert eine Abwägung der widerstreitenden Belange und verbietet es, einem davon generell – und sei es auch nur für eine bestimmte Art von Schriften – Vorrang einzuräumen.“
Der Wikipedia Artikel zur praktischen Konkordanz ist glaub ich auch ganz anschaulich.