Ab 18 kein Kindergeld mehr gekriegt?

6 Antworten

Das Kindergeld gibt es natürlich auch über das 18 Lebensjahr hinaus, sofern man einer Ausbildung oder ähnliches nachgeht. Hierfür muss aber ein Antrag gestellt werden und das wurde wahrscheinlich nicht gemacht.

Rückwirkend gibt es das Kindergeld nur für maximal 6 Monate, also nicht für 24, wie es nun in dem Fall wäre. Wobei sie auch nicht die ganze Zeit einen Anspruch gehabt hätte, wenn sie nicht in einer Ausbildung gesteckt hätte. Da hätte leider viel, viel früher ein Antrag gestellt werden müssen.

Dann muss man das entsprechend bei der Familienkasse melden und nachweisen, also ab der Vollendung des 18 Lebensjahres, dass man z.B.eine Ausbildung oder Studium beginnt und auch wenn man einen Abbruch vornimmt.

Solange man die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, besteht auch Anspruch auf Kindergeld, solange das Kind noch unter 25 ist.

Aber wenn man es der Familienkasse ab Vollendung des 18 Lebensjahres nicht gemeldet und nachgewiesen hat, obwohl dem Grunde nach Anspruch auf Kindergeld besteht, weil man z.B.in Ausbildung oder Studium ist, dann würde es rückwirkend für max. 6 Monate eine Nachzahlung geben, wenn für diesen Zeitraum die Voraussetzungen erfüllt waren.

Natürlich bekommt sie kein Kindergeld für Zeiten des nichts Tuns...

Kindergeld bekommen grundsätzlich die Anspruchsberechtigten.

Bei Zahlungslücken sollten diese sich papierschrftlich an die Familienkasse wenden.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Jurafuchs  17.07.2024, 10:54

Jetzt mal ganz im Ernst: was denkst du, bezweckst du mit solch sinnfreien Antworten?