Ausbildung und Umzug von zuhause?

Isuzu189  26.08.2024, 18:46

Was für eine Ausbildung ist es?

Susi123467 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:48

Ist eine Ausbildung als fachkraft für schutz und sicherheit

Isuzu189  26.08.2024, 18:48

Ist das die nächstmögliche Ausbildungsstätte? Oder hättest du dich näher bewerben können?

Susi123467 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 18:50

Nein das ist der nächstmöglicher Ausbildungsplatz denn ich noch bekomme

6 Antworten

Von Experte Kessie1 bestätigt

Wenn Du einen Azubivertrag hast und die Pendelzeit nicht angemessen wäre, was bei insgesamt 4 Stunden für den Hin und Rückweg der Fall wäre, käme auf Antrag beim Jobcenter sicher finanzielle Unterstützung in Betracht.

Denn Du müsstest dann ja schon vor Beginn der Ausbildung umgezogen sein, nur wird dann ein anderes Jobcenter für dich zuständig sein, vom derzeitigen Jobcenter könntest Du nur den schriftlichen Nachweis für die Notwendigkeit für den Umzug für das andere Jobcenter bekommen und wenn notwendig finanzielle Unterstützung für den Umzug.

Müsstest dann beim neuen Jobcenter einen Antrag auf Kostenübernahme für eigenen angemessenen Wohnraum stellen und dafür wäre dann das Schreiben vom jetzigen Jobcenter erforderlich, woraus die Notwendigkeit des Umzugs bestätigt wird.

Dir steht dann das Kindergeld von derzeit 250 Euro zu, denn deine Eltern sind ja derzeit durch Bürgergeld nicht leistungsfähig und dann ab Beginn der Ausbildung musst Du dann vorher schon einen Antrag auf vorrangige Leistung stellen.

Wenn Du eine betriebliche Erstausbildung machst, wäre das dann BAB - Berufsausbildungsbeihilfe von der Agentur für Arbeit, da kommt es auf deine eigene Vergütung und das Einkommen der Eltern an.

Im Internet findest Du einen kostenlosen BAB - Rechner, oder in einer schulischen Ausbildung oder Studium müsste Bafög - beantragt werden, auch dafür findest Du einen kostenlosen Rechner im Internet.

Dann würde deine Vergütung, Kindergeld und evtl. BAB - entsprechend auf deinen Bedarf angerechnet und unter Umständen dann noch eine Aufstockung vom Jobcenter gezahlt, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen deinen Bedarf nicht decken könntest.

Lebst Du nicht mehr bei den Eltern, stünden dir derzeit theoretisch im Monat 930 Euro Unterhalt zu, deine Nettovergütung würde bis auf 100 Euro Freibetrag für ausbildungsbedingte Aufwendungen so wie Kindergeld und evtl. BAB - darauf angerechnet.

Selbst wenn deine Eltern dann leistungsfähig wären, stünde dir im Regelfall kein Barunterhalt mehr zu, wenn Du mit deinem anrechenbarem Einkommen auf min.diese 930 Euro kommen würdest.

Könntest dir ggf.noch einen Minijob suchen, der wäre ohne Leistungen vom Jobcenter unschädlich für einen möglichen BAB - oder Bafög Anspruch.


Susi123467 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:30

Richtig *

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Susi123467 
Beitragsersteller
 26.08.2024, 20:30

Okey danke schön einer der es Richter erklärt 😁

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Von Experte isomatte bestätigt

Das Jobcenter hat damit nichts zu tun!

Wenn du eine Ausbildung beginnst, dann bekommst du eine Ausbildungsvergütung?

Die wäre wie hoch? Ansonsten käme BAföG in Frage bei einer schulischen Ausbildung und Berufsausbildungsbeihilfe bei einer beruflichen Ausbildung.

Das Kindergeld in Höhe von derzeit 250 EUR überweisen dir dann deine Eltern. Und die wären u.U. auch noch für Barunterhalt zuständig, wenn die Ausbildungsvergütung (inkl. BAB und Kindergeld) oder das BAföG plus Kindergeld nicht ausreicht.

Müsste man dann ml den Unterhaltsanspruch nach BGB prüfen.

In der Theorie stünden dir 930 EUR inkl. Kindergeld zu. Abzüglich natürlich eigenem Einkommen ( minus 100 EUR), Kindergeld und ggf. BAföG oder BAB.


Jobcenter finanzieren Auszüge von unter 25-jährigen nur in Härtefällen, und als Minderjähriger müssen Deine Erziehungsberechtigten dem Auszug zustimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Nach deiner Beschreibung hätte es nähere Ausbildungsstätten gegeben - du wurdest da nur nicht angenommen. Entsprechend gibt es hier keine staatliche Unterstützung und deine Eltern müssen dir Unterhalt zahlen bzw. du musst gucken wie du es aus Ausbildungsvergütung und Kindergeld stemmen kannst.

Wenn du minderjährig bist kannst du aber selbst gar nix anmieten, das müssten deine Eltern tun.


herzilein35  26.08.2024, 19:46

Oder nicht rechtzeitig beworben

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Das Jobcenter finanziert das nicht. Im übrigen reicht ein WG Zimmer.

Was Finanzierung anbelangt, bekommst du eine Ausbildungsvergütung und ggf. BAB und bei schulischen Ausbildungen Bafög. Nebenbei könntest du noch einen Minijob aufnehmen.

Das Kindergeld käme dann noch obendrauf. Das muss genügen.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – PTA Ausbildung 2. Ausbildungsjahr