60€ strafe wegen „falschem“ Ticket?

7 Antworten

Du musst überhaupt nichts bezahlen, du bist erst 12 und somit strafunmündig.

Die darf dir überhaupt nichts erteilen. Du kannst sie anzeigen wegen Betrugs, ggfs. auch noch wegen Nötigung wenn sie nicht aufhört dich zu schikanieren.


MW1965  14.04.2024, 22:19

Generell richtig, sofern für die Fahrt keine Einwilligung der Eltern (§ 107 BGB) vorliegt.

Eventuell könnte sich die DB aber auf den Standpunkt stellen, das 12-jährige Mädchen habe aber eine Fahrkarte dabei gehabt, die vom Account ihrer Mutter gekauft worden sei, und die DB könne daher von einer Einwilligung der Mutter ausgehen. (Und bei Vorliegen der Einwilligung gelten dann auch die Tarifbestimmungen, wonach 60 EUR zu zahlen wären.)

Im übrigen liest man immer wieder von Verkehrsunternehmen, welche die 60 EUR erhöhtes Beförderungsentgelt auch von Minderjährigen fordern und erst vor Gericht einen Rückzieher machen. (Die Frage wäre dann vielleicht auch, ob der Richter nicht eine Verletzung der Aufsichtspflicht und damit eine Haftpflicht der Mutter sehen würde, wenn die Mutter über die Nutzung ihres Accounts durch ihre Tochter nichts gewusst hat.)

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fuchs4711  14.04.2024, 22:27
@MW1965

Das ist ungefähr so, als hätte die Tochter der Mutter den Autoschlüssel gestohlen und wäre von der Polizei erwischt worden.

Dem Mädchen passiert nichts. Es ist auch nicht so dass sie später den FS machen darf wegen fahren ohne Führerscheins. Die Mutter könnte sich schuldig machen wenn sie den Schlüssel im Auto stecken lässt oder offen auf dem Küchentisch liegen lässt, sollte ein Unfall passieren.

Aber es ist auch nicht so, dass sie den Autoschlüssel in einen Tresor einschliessen muss, wie ein Jäger sein Gewehr. Diese gesetzliche Vorschrift gibts nur bei Waffen.

Aber wenn die Tochter hier durch Unwissenheit versucht hat einen Vertrag zu machen, ist sowohl die Tochter als auch die Mutter aus dem Schneider. Das müsste die Mutter allerdings richtig stellen, was aber nicht so schwer sein dürfte.

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MW1965  14.04.2024, 22:57
@fuchs4711

Danke! Interessant zu wissen.

Wenige EU-Länder verlangen von allein reisenden Kindern und Jugendlichen sogar eine amtlich beglaubigte Reisevollmacht ihrer Erziehungsberechtigten. (Zumindest im Fernverkehr!) Hoffentlich macht so etwas nicht auch bei uns Schule.

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Das wird im Zweifelsfalle das Gericht entscheiden, wenn ihr Einspruch erhebt.


Naja das vorgehen der Zugbegleiterin ist nocht so toll. Gib den Zahlschein deinen Eltern und die sollten sich gegen die Forderung wehren. Wenn du erst 12 bist kannst du ja noch gar nicht in den Vertrag einwilligen, der die 60 EUR Strafe vorsieht. Damit bleibt der Vertrag schwebend unwirksam und deine Eltern können diesem im nachhinein wiedersprechen. Vor allem vor dem Hintergrund, da du ja irrtümlich das Ticket falsch erworben hast und die Leistung ja gar nicht erschleichen wolltest.


fuchs4711  14.04.2024, 21:12

Genau richtig, hier liegt Inhaltsirrtum vor.

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Wenn es ein Ticket ist das personengebunden ist dann ist es ungültig


Matenskorpion 
Fragesteller
 03.04.2024, 21:18

Was meinst du mit persnonengebunden?

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fuchs4711  14.04.2024, 22:30
@Matenskorpion

Personengebunden heisst, dass es nur auf den Namen läuft auf den es ausgestellt wird. Lass dich aber nicht beirren, du bist erst 12 Jahre und hast nichts falsches gemacht und hättest den Vertrag nicht schliessen dürfen, der ist unwirksam. Deshalb musst du auch nix bezahlen. Du kannst zur Polizei gehen und die Bahn verklagen.

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Du hast ein falsches Ticket gekauft, ist doch eindeutig, da gibts auch nix zu diskutieren.

Zudem schreibt man es "Kontrolleurin" und mit Sicherheit war sie nicht unfreundlich, sondern an deiner Schreibweise merkt man das du einfach nur Mad bist und deinen Fehler nicht einsehen willst.


Matenskorpion 
Fragesteller
 03.04.2024, 21:26

ok elli ich meinte mit unfreundlich sie gibte direkt Unfreundliche Blicke und Sagte auch „da gibt es nix zu Diskutieren“ obwohl ich nur fragte was mein Fehler sei.

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