Welchen Preis muss ich bezahlen, bei einem Ungültigen Ticket mit einer Mahnung, aber noch keine 18?
Guten Tag, mein (m16) Hessenticket ist dummerweise abgelaufen und ich wusste es nicht. Ich wurde dann im Zug kontrolliert und hab dann natürlich die 60€ Strafe kassiert. Ich hab es dummerweise aus eigen Verschuldung nicht rechtzeitig zurückgezahlt und hab jetzt eine Mahnung erhalten. Auf dem Brief steht das ich jetzt 61 und ein bisschen zahlen muss. Ich bin allerdings noch unter 18 und bin mir nicht sicher ob ich jetzt die 60€ usw zahlen muss oder nur das Ticket + die Mahnung. Vielen Dank für jede Antwort
2 Antworten
Es ist ratsam, sich direkt mit dem Anbieter des Hessentickets oder dem zuständigen Verkehrsunternehmen in Verbindung zu setzen, um Klarheit über die genaue Situation zu erhalten. In vielen Fällen können Gebühren oder Strafen für das Fahren ohne gültiges Ticket je nach Verkehrsunternehmen variieren. Die Tatsache, dass du noch unter 18 bist, könnte möglicherweise Einfluss auf die Strafe haben, aber dies hängt von den individuellen Regelungen des Verkehrsunternehmens ab. Kontaktiere den Kundenservice, um eine klare Antwort zu erhalten und gegebenenfalls eine Regelung zu besprechen.
Du musst gar nichts zahlen, da deine Rechtsgeschäfte (zumeist) schwebend unwirksam sind.
Aber das sieht das Verkehrsunternehmen womöglich anders. Im Zweifelsfalle wende dich an einen Anwalt.
Was die mahnung angeht kannst du dich selbst entscheiden, wie du es machst. Die müssten den Überschüssigen betrag auch erst einklagen, wenn sie ihn wollen, denn ob dieser rechtens ist ist auch in mehrerlei Hinsicht fraglich (das wäre er nur, wenn die Strafe rechtens wäre, du in Verzug wärst und die Mahnkosten tatsächlich so anfielen).
Üblicherweise sprichtman von "schwebend unwirksam". Falls du etwas anderes meinst müsstest du das genauer ausführen.
schwebend wirksam, nicht schwebend unwirksam