2 Mädchen (10 und 11) fahren schwarz - was passiert?

3 Antworten

Des Rätsels Lösung ist ganz einfach:
Die sind strafrechtlich nicht zu belangen und zivilrechtlich kann man nur an deren Vermögen heran, eher selten zielführend - und nein, abstottern etc. ist nicht, Minderjährige dürfen praktisch keine Schulden machen - zudem kommt womöglich nicht mal ein Beförderungsvertrag zustande, denn wenn die Benutzung der Öffis ohne Einverständnis der Eltern erfolgt, ist der Vertrag stets unwirksam (die dürfen ja nur Verträge mit Geld wirksam abschließen, welches ihnen für diesen Zweck überlassen wurde, sonst ist der Vertrag schwebend unwirksam und die Eltern werden den sicher nicht genehmigen).

Kommt das zu oft vor, wird sich das Jugendamt vielleicht mal mit den Eltern über Erziehung und Aufsichtspflicht unterhalten, mehr ist aber nicht drin.


iQhaenschenkl  04.10.2022, 18:44

Die Geschäftsfähigkeit spielt dabei keine Rolle!

Sie sind strafrechtlich nicht schuldfähig, aber ab dem 7. Lebensjahr deliktfähig.

Schadensersatzforderungen können gegen das Kind geltend gemacht werden!

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Nichts genaues weiss man nicht. Das liegt daran, dass das Beförderungsrecht der Bahn durch die Rechtssprechung wenig erforscht ist.


Regina3 
Beitragsersteller
 06.10.2022, 00:08

Also ein Feld zum experimentieren? ;-)

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