Was passiert mit einem Obdachlosen, wenn er "schwarz" fährt?
Wenn man schwarz fährt,wird ja die Adresse aufgeschrieben und man hat eine Frist von ca.10 Tagen, in der man 40Euro bezahlt haben muss.
Was passiert mit einem Obdachlosen,der schwarz fährt??
Der hat a) keinen festen Wohnsitz,somit auch keine feste Anschrift
und b) nicht genug Geld,um die 40Euro zu bezahlen.
Bleibt er verschont von den 40Euro's??
Dann könnte er aber ja dauernd schwarz fahren...wisst ihr das???
4 Antworten
wegen der Adresse: ein Obdachloser hat die Möglichkeit, sich bei div. Organisationen einen "Nicht-Melde-Schein" zu besorgen, das heisst, eine Adresse, die nicht für Wohnen sondern lediglich als Postadresse gilt. Dort wird ihm dann die Zahlungsaufforderung hingeschickt. Er wird trotz Arbeits- und Wohnungslosigkeit zur Zahlung "verdonnert" - wenn es längere Zeit nicht beglichen wird, kann er zu Haft verurteilt werden, was allerdings auch nicht viel bringt, da er die Haftkosten wiederum nicht aufbringen kann. Auf deutsch und langer Rede kurzer Sinn: Eine Endlosschleife....
Ein Tag im Gefängnis verursacht doch Kosten i.H.v. 60 € ! D.H. der Obdachlose dürfte in den seltensten Fällen ver-"haft"-et und verknackt werden.
Oder? @ tintoretto
Da er ein bißchen Sozialhilfe bekommen wird, muss er seine Strafe davon abstottern.
Welches Amt für die Sozialhilfe zuständig ist, richtet sich normalerweise ja auch nach dem Wohnsitz - bei Obdachlosen geht das nicht, deshalb ist ein "überörtlicher" Träger zuständig (Landessozialamt).
Postadressen sind ja für Vieles wichtig und so kann es sein, dass etliche Obdachlose auch eine Postadresse z.B. bei einer Organisation haben.
Wenn er nicht bezahlt bekommt er zumindest vorübergehend eine feste Anschrift
das regelt dann die Polizei.
danke für den Stern!