Schwarz fahren kurze Frage?
Darf man wenn man beim schwarz fahren erwischt wird und die 60€ bezahlen muss die Strecke noch zu Ende fahren wo man hin will oder muss man an der nächsten raus ? Denn das heißt ja offiziell „erhöhtes Beförderungsentgeld „ und das müsste ja bedeuten dass man damit fahren darf
5 Antworten
Das Wort verführt so zu denken, das ist klar. Dass man das nicht längst geändert hat ist mir schleierhaft.
Es ist Auslegungssache der Verkehrsbetriebe
Aus
https://www.juraforum.de/lexikon/befoerderungserschleichung
Zu beachten ist außerdem, dass das Erwischt werden den Schwarzfahrer nicht dazu berechtigt, nun den restlichen Tag weiterhin ohne gültiges Ticket quasi umsonst zu fahren! Mit dem Kontrolleur kann jedoch abgesprochen werden, ob es möglich ist, noch bis zur geplanten Zielhaltestelle weiterfahren zu dürfen.
Sehe ich auch so, aber es ist wohl Auslegungssache.
Wenn das Demokratiefördergesetz kommt, wird die Definition von Demokratie wohl auch immer wieder neu bewertet.
Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt darf die Fahrt bis zum Ziel fortgesetzt werden. Allerdings beträgt dies das Doppelte des Fahrpreises, aber mindestens 60 €.
Wird Mal so, Mal so gemacht.
Beides wäre rechtlich gültig, weil du die 60€ selten in bar hinlegst.
Funfact: U18 brauchst du das erhöhte Entgelt nicht bezahlen
Das ist unterschiedlich. Ich durfte letztes mal weiterfahren. Und du?
Weder - noch.
Mit dem erhöhten Beförderungsentgelt wurde die Fahrt bezahlt, damit darf die auch fortgesetzt werden. Und die Sache mit der Nichtzahlung ist nicht ganz so trivial, denn wenn die Fahrt mit Genehmigung der Eltern erfolgt ist (beispielsweise der Schulweg), ist das auf jeden Fall zu zahlen, ist das in einem Kontext erfolgt, in dem man im Rahmen des "Taschengeldparagraphen" davon ausgehen darf, dass die Zustimmung der Eltern vorliegt, ebenso ...