15€ für Rücklastschrift?

Rolf42  24.12.2021, 15:24

Durch wen? Den Gläubiger oder die Bank?

iHomer15 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 15:24

Gläubiger

7 Antworten

Ja, es gibt keine gesetzlichen Regelungen.

Beide Banken (also Deine und die des Zahlungsempfängers) nehmen jeweils Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung dafür. 15 EUR sind normal.

Was steht dazu in den AGBs bzw. deren Gebührenordnung die Du anerkannt hast?

Wenn Du dem vertraglich zugestimmt hast, dann ist das jetzt so.

Ich habe gerade die anderen Antworten gelesen. Du meinst keine Rücklastschrift. Das was Du meinst ist die Anfrage zur Rückbuchung einer Überweisung. Das kostet durchaus € 15,00 und steht auch so im Kosten- und Leistungsverzeichnis Deiner Bank (welches du akzeptiert hast).

Da schreibt Deine Bank die Empfängerbank an und bittet um Rückbuchnung einer Überweisung. Das geht aber nur wenn der entsprechend Kontoinhaber zustimmt oder es ein offensichtlicher Buchungsfehler war. Nicht einfach so weil die Ware nicht angekommen ist.

Eine "Rücklastschrift" ist ganz was anderes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es in den Vertragsbedingungen (AGB o. ä.) so vereinbart wurde, grundsätzlich ja.

Nein. 15 € im Normalfall dafür zu hoch.

Siehe beispielsweise: https://www.advocard.de/streitlotse/internet-und-konsum/verbraucherrecht/ruecklastschriftgebuehren-was-unternehmen-verlangen-duerfen/

Wie hoch dürfen die Rücklastschriftgebühren sein?
Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig. Das entschieden das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (AZ 2 U 7/12), das Landgericht Hamburg (AZ 312 O 373/13) und das Landgericht Dortmund (AZ 8 O 55/06).
Zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren darf der Gläubiger Mahngebühren veranschlagen, deren Höhe bei maximal 2,50 Euro liegen darf.

Die Kosten für eine Rücklastschrift betragen meist so um die 3 Euro. Mit einer Mahngebühr von maximal 2,50 € dürfte man also im Normalfall nur so um die 5 € bis 6 € von dir verlangen.

[Wenn dem Unternehmen jedoch tatsächlich höhere Kosten entstanden sind, und du die Rücklastschrift zu verantworten hast, kann das Unternehmen auch die ihm entstandenen höheren Kosten zurückfordern.]


iHomer15 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 15:33

Also erstmal ablehnen die 15€ zu bezahlen und nur den geschuldeten Betrag zahlen ?

0
mihisu  24.12.2021, 15:43
@iHomer15

Auf der Webseite, von der ich die Informationen habe, wird empfohlen...

Sollten Sie mit deutlich überzogenen Forderungen konfrontiert werden, widersprechen Sie schriftlich und fordern Sie den Gläubiger auf, die tatsächlichen Kosten offenzulegen. Sollten die Rücklastschriftgebühren mittlerweile schon eingezogen worden sein, fordern Sie den Gläubiger außerdem zur Erstattung auf.

Also erst einmal würde ich gar nichts oder zumindest nur die restlichen Kosten ohne die geforderte Rücklastschriftgebühr bezahlen, bis die Sache geklärt ist. Und zur Klärung der Sache einen schriftlichen Widerspruch einlegen.

Ansonsten evtl. einen ordentlichen Rechtsbeistand suchen, da das hier auf gutefrage.net keine richtige Rechtsberatung ist. Du solltest im Zweifelsfall nicht einfach auf irgendwelche Aussagen von Fremden aus dem Internet vertrauen, die (wie ich) keine juristische Ausbildung haben. Meine Aussagen solltest du auch nicht als Rechtsberatung sehen, da ich (da kein Jurist oder Ähnliches) gar keine Rechtsberatung durchführen darf.

0