15€ für Rücklastschrift?

Rolf42  24.12.2021, 15:24

Durch wen? Den Gläubiger oder die Bank?

iHomer15 
Beitragsersteller
 24.12.2021, 15:24

Gläubiger

8 Antworten

,,Mehrere Gerichte haben entschieden, dass die Gebühren für eine Rücklastschrift nur so hoch sein dürfen wie die tatsächlich entstandenen Kosten. Gebühren von 10 Euro, 15 Euro oder sogar 50 Euro sind rechtswidrig. Das entschieden das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein (AZ 2 U 7/12), das Landgericht Hamburg (AZ 312 O 373/13) und das Landgericht Dortmund (AZ 8 O 55/06).

Zusätzlich zu den Rücklastschriftgebühren darf der Gläubiger Mahngebühren veranschlagen, deren Höhe bei maximal 2,50 Euro liegen darf.“

Ja, es gibt keine gesetzlichen Regelungen.

Beide Banken (also Deine und die des Zahlungsempfängers) nehmen jeweils Gebühren nach der jeweiligen Gebührenordnung dafür. 15 EUR sind normal.

Was steht dazu in den AGBs bzw. deren Gebührenordnung die Du anerkannt hast?

Wenn Du dem vertraglich zugestimmt hast, dann ist das jetzt so.

Ich habe gerade die anderen Antworten gelesen. Du meinst keine Rücklastschrift. Das was Du meinst ist die Anfrage zur Rückbuchung einer Überweisung. Das kostet durchaus € 15,00 und steht auch so im Kosten- und Leistungsverzeichnis Deiner Bank (welches du akzeptiert hast).

Da schreibt Deine Bank die Empfängerbank an und bittet um Rückbuchnung einer Überweisung. Das geht aber nur wenn der entsprechend Kontoinhaber zustimmt oder es ein offensichtlicher Buchungsfehler war. Nicht einfach so weil die Ware nicht angekommen ist.

Eine "Rücklastschrift" ist ganz was anderes.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wenn es in den Vertragsbedingungen (AGB o. ä.) so vereinbart wurde, grundsätzlich ja.