1 Monat Fahrverbot wann bekomm ich Führerschein wieder?
Habe aufgrund eines Rotlichtverstosses ein einmonatliches Fahrverbot. Habe am 10.09. meinen Führerschein beim Landrstsamt in Briefkasten geworfen. 1 Monat, das wäre ja dann bis 10.10. Aber der 10.10 ist ein Sonntag, bekomm ich ihn dann erst am 11.10 wieder oder schon am 09.10? Hab angegen die sollen ihn mir per Post schicken.
5 Antworten
Es kann durchaus sein das die Fahrerlaubnisbehörde einem je nachdem den Führerschein schon etwas eher zuschickt. Kommt halt darauf an wie die Frist ins Wochenende und oder Feiertage fällt. Das ändert allerdings nichts daran das du trotzdem erst dann wieder Fahren darfst wenn die Frist abgelaufen ist.
In deinem Fall würdest du den Führerschein evtl. schon den Samstag oder Freitag davor bekommen. Also am 9 oder 10 Oktober. Fahren darfst du dann jedoch erst ab dem 12 Oktober 0. 01 Uhr. Fährst du vorher und wirst Erwischt wäre das Fahren ohne Fahrerlaubnis. Egal ob du zu diesem Zeitpunkt den Führerschein schon hast.
Es kann gut sein, dass die Bußgeldstelle den Führerschein schon früher zurückschickt, verbunden mit der Mahnung, erst am 11.10.21 wieder zu fahren, weil du dich sonst strafbar machst.
Allerdings war es keine gute Idee, den Führerschein beim Landratsamt in den Briefkasten geworfen zu haben. Die Mitarbeitenden dort können damit gar nichts anfangen. Zuständig wäre die Bußgeldstelle der Polizei gewesen. Wenn du den Führerschein dort ohne Zusatzschreiben eingeworfen hast, kommt er bei der Polizei nicht an, denn das Landratsamt weiß von dem Fahrverbot nichts. Versuche mal herauszufinden, ob alles geklappt hat, sonst könnte es Komplikationen geben.
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Läuft das echt so, wenn man den "Führerschein abgeben" muss, dass man den einfach in den Briefkasten schmeißen kann, ohne dass man etwas in der Hand hat, ihn abgegeben zu haben? Und dann auch noch, dass man den zurückgeschickt bekommt, ohne dass man etwas unterschreiben muss, ihn erhalten zu haben?
Sorry das ich keine Antwort habe, aber wenn ich schätzen muss und es so laufen kann, wie du dir das denkst, dann frühestens gegen Ende der werktägigen Woche eher später.
Eine seht gute Frage!
Das geht schon, aber es besteht die Gefahr, den falschen Briefkasten erwischt zu haben. Nicht das Landratsamt ist der Ansprechpartner, sondern die Bußgeldstelle der Polizei.
Warum hast du ihn beim Landratsamt eingeworfen? Das ist dafür doch gar nicht zuständig