Führerschein Abgabe, 4 Wochen, fragen?

4 Antworten

Die Unsicherheit der Postlaufzeiten wirst du nicht aus der Welt schaffen können. Ich würde auf Nummer sicher gehen und ab dem auf den Einwurf des Briefes folgenden Tag nicht mehr fahren.

Bei der örtlichen Polizei kannst du natürlich nachfragen. Er wird aber nicht überall angenommen, denn die Polizei würde ihn auch nur per Post an die zuständige Bußgeldstelle senden. Das ist mit Arbeit und Kosten verbunden, für die du eigentlich selbst zuständig bist. Abgesehen davon träte die Polizei nur als Hilfeleister auf. Amtliche Verwahrstelle bleibt die zuständige Bußgeldstelle und das Fahrverbot gilt erst mit dem Eingang dort. Die Unsicherheit der Postlaufzeiten bleibt also auch bei dieser Konstellation. Plus die Unsicherheit, wann die Polizei ihn tatsächlich wegschickt.


Bist Du sicher, dass diese Mitteilung kein Fake ist? Niemand muss seine Papiere irgendwo hinschicken. Das ist nicht üblich und nicht nur ich, würde das auch auf keinen Fall tun.

Hast Du einen entsprechenden Bescheid bekommen? Darin ist eine bestimmte Frist angegeben, in der die Abgabe des Führerscheins erfolgen soll und das geht ohne Probleme beim nächsten Polizei-Revier, wo man auch einen Beleg dafür bekommt.

Die Abgabe ist eher vom Wohnort abhängig, denn von der Stelle/dem Ort, wo man geblitzt wurde. Der entsprechende Bescheid kommt auch immer von einer übergeordneten Behörde und nicht von einer örtlichen Polizei-Station.

Also schaue in Deinen Bescheid, den Du von der übergeordneten Behörde, wie Landratsamt oder ähnlichem bekommen hast. Wenn Du keinen solchen Bescheid hast, ist diese merkwürdige Aufforderung ganz sicher ein Fake.


HfPol110  16.10.2022, 09:34

Doch, das ist durchaus üblich.

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Lachlan  17.10.2022, 07:31
@HfPol110

@HfPol110. Was ist durchaus üblich? Erkläre Dich genauer.

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HfPol110  17.10.2022, 09:21
@Lachlan

Doch es ist üblich das man seine Dokumente zur Bußgeldstelle senden muss.

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Lachlan  18.10.2022, 09:16
@HfPol110

Es ist überhaupt nicht üblich, seine Dokumente dorthin zu schicken. wie kommst Du denn darauf.

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HfPol110  18.10.2022, 09:34
@Lachlan

Doch. Wenn man den Führerschein abgeben muss ist es üblich diesen persönlichen vorbei zu bringen oder per Post zu schicken.

Dein Perso kommt schließlich auch mit der Post nach Hause. Ist heute kein Problem mehr.

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Du kannst den Schein auch auf der für dich zuständigen Polizei wache abgeben


ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 16.10.2022, 08:35

Das Problem ist, ich bin 400 Kilometer von mir weg geblitzt worden und die wären zuständig, nicht mein Wohnort

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DerBayer80  16.10.2022, 08:37
@ToffeeFee50

Doch es ist immer dein Wohnort zuständig und nicht irgendwer anders. Ich wurde auch mehr 200km entfernt erwischt und hab den Lappen auf der PI hier abgegeben.

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ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 16.10.2022, 08:42
@DerBayer80

Ok, danke. Dann rufe ich da morgen mal an. Warum steht da im Brief nichts zu

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DerBayer80  16.10.2022, 08:43
@ToffeeFee50

Weil das nie rein geschrieben wird. Übrigens gilt der Tag der Abgabe bereits als Führerschein los. Ich h hab meinem damals erst abends um 22:30Uhr abgegeben 🤣

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ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 16.10.2022, 09:53
@DerBayer80

Also hab ich ein Recht darauf? Einfach bei der örtlichen Polizei abgeben?

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Von Experte DerBayer80 bestätigt

gib ihn bei der nächsten polizeidienststelle ab und nimm das schreiben mit.versenden würde ich ihn auf keinen fall


ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 16.10.2022, 08:38

Da steht in den Schreiben nichts von, da steht ausdrücklich versenden

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wollyuno  16.10.2022, 08:39
@ToffeeFee50

deshalb dienststelle,die prüfen ob die forderung echt ist.sonst kannst ihn ja gleich an mich senden

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wollyuno  16.10.2022, 09:26
@ToffeeFee50

gib ihn vor ort ab,da bekommst eine quittung und kannst ihn nach ablauf wieder abholen

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ToffeeFee50 
Beitragsersteller
 16.10.2022, 09:52
@wollyuno

Und ich hab tatsächlich ein Recht darauf, den hier abzugeben? Warum steht das nicht im Schreiben, dass ich die Wahl habe?

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Drizzt1977  16.10.2022, 13:00
@ToffeeFee50

Nein, da die örtliche Polizei dich unter Umständen darauf hinweist, dass die erlassende Behörde den Fleppen unbedingt haben will. Deswegen wird bei uns auch kein Führerschein mehr auf dem Revier angenommen, wenn so etwas auf dem Schreiben steht. Dazu gibt es für das Revier auch keine Verpflichtung.

Sollte dein örtlich zuständiges Revier das machen, dann hast du Glück. Ich würde mir jedoch als Behörde nicht unnötig die Arbeit machen bzw. das Risiko eingehen, dass die erlassende Behörde den Schein dann doch unbedingt bei sich haben will und dann der Schein auf dem Postweg verloren geht. Dann ist das Geschrei wieder groß und dem jeweiligen Revier wird u.U. der Arsch hochgebunden. Und um das zu vermeiden, wird auf das Annehmen verzichtet.

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