Wie läuft das Fahrverbot ab?

3 Antworten

Das zweite Mal geblitzt wurdest Du aber bevor das Fahrverbot begonnen hat?
Ansonsten würden wir hier über Fahren ohne Fahrerlaubnis besprechen müssen.

Jetzt wartest Du den Bußgeldbescheid ab.
Der wird 2 Wochen später rechtskräftig und dann musst Du das neue Fahrverbot antreten. Die 4-Monats-Frist greift nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Fakten sind stärker als Meinungen

Hey1830 
Fragesteller
 24.07.2019, 23:43

Ja, ich wurde geblitzt bevor das Fahrverbot begonnen hat. Also besser gesagt, am gleichen Tag, an dem ich das erste Mal geblitzt wurde, bloß in einem anderen Ort. Wie gesagt, das war aber vor dem Fahrverbot... Okay danke.

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An dieser Stelle bitte ganz vorsichtig und detailliert :

Bitte gib' uns an dieser Stelle mal eine 1:1 - Abschrift der betreffenden Stelle des letzten Briefes, in dem Dir angeblich vor 2 Wochen bereits schon ein Fahrverbot auferlegt wurde, und wann das FV demnach in Kraft treten sollte, bzw. bis wann Du dort spätestens Deine Fahrerlaubnis in Verwahrung geben musstest zum Antritt dieses 1. FV .

Das ist sehr wichtig für eine mögliche Antwort auf den zweiten Teil Deiner Fragestellung.


Hey1830 
Fragesteller
 24.07.2019, 18:36

Ich habe am 10. Juli meinen Führerschein abgegeben und bekomme ihn am 10. August zurück.

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Parhalia2  24.07.2019, 19:02
@Hey1830

Wann genau geschah der 2. Vorfall ? ( Tattag )

Wenn der Tattag des 2. Vorfalles vor ! dem 10.07.2019 lag, und Du es zugibst, dann kannst Du den neuerlichen Bescheid durch sofortige Zahlung des Bussgeldes rechtswirksam werden lassen , und das daraus resultierende Fahrverbot könnte dann direkt an den 10.08. angeschlossen werden.

Ansonsten gilt für den 2. Pflichtverstoss keine neuerliche Antrittsfrist des FV von 4 Monaten, sondern es müsste nun sofort binnen Frist des neuen Festsetzungsbescheides angetreten werden.

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Hey1830 
Fragesteller
 24.07.2019, 23:45
@Parhalia2

Genau der zweite Vorfall geschah am selben Tag wie der erste. Also vor dem 10.07. nur waren es andere Ortschaften deshalb habe ich den Brief später bekommen wobei ich eben sowieso ein Fahrverbot habe

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Parhalia2  24.07.2019, 23:58
@Hey1830

O.K. dann ist das erst mal als gesondertes Owi-Verfahren im Anschluss der ersten Aktion zu sehen.

Keine Probezeitregelungen und auch kein kritisches Punktekonto ?

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Parhalia2  25.07.2019, 16:13
@Hey1830

In diesem Bezug wirst Du Glück haben, und die beiden Einzelverstösse werden nur als ein einziger A-Verstoss gewertet, weil beide Verstösse vor einerm rechtswirksamen Erlass einer Probezeitmassnahme begangen wurden.

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Hey1830 
Fragesteller
 26.07.2019, 14:27
@Parhalia2

Oh wirklich? Ja dann freu mich wenn das so ist...

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Hey1830 
Fragesteller
 26.07.2019, 14:29
@Hey1830

Ich bin davon ausgegangen, dass sich mein Fahrverbot um einen Monat verlängert, da ich ja wie gesagt an dem selben Tag nochmal geblitzt wurde... Auch wenn das eben vor dem ersten Fahrverbot passiert ist.

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Parhalia2  26.07.2019, 17:31
@Hey1830

Ausschlag gebend für den 2. Vorfall ist die Rechtswirksamkeit des Bescheides. Der Bussgeldbescheid wird regulär binnen 2 Wochen nach Zugang rechtskräftig, wenn Du innerhalb dieser 14-tägigen Frist keinen Widerspruch einlegst.

Was hast Du mit der Behörde bzgl. der Rückgabe Deiner Fahrerlaubnis vereinbart ? Musst Du die FE abholen, oder wird sie Dir über den Postweg zugesandt ?

Ggf. solltest Du die Behörde mal kontaktieren und über den 2. Sachverhalt informieren, wenn in dem 2. Bescheid ausdrücklich ein weiteres Fahrverbot verhängt wurde.

Dann könnte es gut möglich sein, dass das 2. Fahrverbot gleich nahtlos an das lfd. Fahrverbt angehängt wird.

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Wird verlängert ... hast du also 1 Monat, hast du nun 2 oder mehr, je nach Strafe. Steht dann alles im Bescheid.


Hey1830 
Fragesteller
 24.07.2019, 18:38

Was passiert eigentlich, wenn ich nochmal einen Brief bekomme, worin steht dass ich am selben Tag wieder geblitzt wurde. Also dann sozusagen 3-4x.. Habe ich dann z. B. 4 Monate Fahrverbot?

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Comp4ny  24.07.2019, 18:44
@Hey1830

Die Strafe summiert sich ... bis hin zum endgültigen Entzug.
Ich hoffe für dich du wurdest nicht während des Fahrverbotes geblitzt, weil dann hast du ein noch größeres Problem.

Eines ist aber sicher für die Behörden: Du bist ein unbelehrbarer Wiederholungstäter & das wird besonders geahndet.

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Hey1830 
Fragesteller
 24.07.2019, 18:57
@Comp4ny

Neeein zum Glück wurde ich ja nicht während des Fahrverbots geblitzt. Aber ich wurde am gleichen Tag zwei Mal geblitzt nun habe ich Fahrverbot und hab draus gelernt, aber mich macht das nun natürlich nicht so glücklich zu sehen, dass sich mein Fahrverbot verlängert, obwohl das davor passiert ist :(

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Comp4ny  24.07.2019, 19:20
@Hey1830

Fahre zukünftig langsamer, halte dich an die Geschwindigkeiten .. so oft hintereinander geblitzt zu werden ist nicht gut. Ich wurde immerhin nur auf Straßen geblitzt wo ich niemanden gefährdet habe, aber dennoch ist zu schnell nicht gut.

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Hey1830 
Fragesteller
 24.07.2019, 23:49
@Comp4ny

Das Problem ist, ich bin in der Probezeit also Fahranfänger und vielleicht merken andere Fahrer das. Denn ich fahre genau so, wie ich es gelernt habe: Ich halte mich eigentlich immer an die Geschwindigkeit und Verkehrsschilder und sei es beim Abbiegen usw. mach ich das so wie es sein soll. Aber jedes Mal werde ich von hinten angehupt und gedrängt und so dann unter Druck gesetzt das ich einfach unfreiwillig schneller fahre usw. So bin ich dann unter Stress und fahre schnell obwohl ich nicht so fahren würde :(

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Comp4ny  25.07.2019, 09:40
@Hey1830

Tut mir Leid dir das zu sagen, aber das ist Unsinn was du da sagst!

Ob Fahranfänger oder ein Erfahrener Autofahrer, beides gibt dir nicht das Recht die Geschwindigkeit zu überschreiten oder mit der Ausrede zu kommen "ich wurde gedrängt schneller zu fahren". Diese Ausrede hört man jeden Tag aufs neue.

Dass du in der Probezeit bist ist noch wesentlich schlimmer! ... denn zur MPU wurdest du sicherlich auch schon geladen oder wirst du es noch, unabhängig davon dass die Strafen die du bekommst in der Probezeit noch wesentlich härter sind bis hin zu einem noch schnelleren Führerscheinentzug (komplette Abgabe).

Sind in der Stadt 50 erlaubt, fährst du 50 ! ganz einfach.
50iger Blitzer lösen übrigens erst bei 60 aus, sprich 59 kannst (nicht dürfen) du fahren. Bei einem 80er Blitzer löst er bei 93 aus. Wenn du aber schon Fahrverbote bekommst dann bist du ordentlich unterwegs gewesen, vor allem wenn es ein so langes Verbot ist.

Lass die Leute hupen & drängeln ... halte dich an die Geschwindigkeit auch auf der Autobahn. Rechtsfahrgebot & 30 Sekunden-Regel einhalten auf dieser zwecks Überholen, und auf Landstraßen gelten 100, keine 200. Wenn jemand meint dich auf der Landstraße zu überholen, lass ihn... ich fahre meist 80 auf der Landstraße eigentlich nur um Sprit zu sparen.

Wenn du auf der Autobahn jemanden überholen willst, solltest du ca. 20 km/h schneller sein als diesen den du überholen willst. Wenn du Überholst & da kommt ein Auto mit 200 km/h sehr dich rangefahren, dann würde ich auch entsprechend meckern was deine Aktion soll. Ist er weit weg, kann er abbremsen .... easy und entspannt einfach fahren... die anderen kriegen die Strafe wenn sie zu schnell sind, du fährst die erlaubte Geschwindigkeit und fertig.

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Hey1830 
Fragesteller
 25.07.2019, 17:28
@Comp4ny

Warum denn MPU? Man muss doch zur MPU wenn Alkohol usw. im Spiel waren und oder sehr viele Punkte in Flensburg...?

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Comp4ny  25.07.2019, 19:17
@Hey1830

Nein muss man nicht. Die MPU (Medizinisch-Psychologische Untersuchung) ist ein Aufbauseminar. Ich zitiere mal ua. die Aufgabe der MPU:

Ein MPU-Gutachten liefert eine Prognose der Verkehrsbewährung des Auftraggebers, also eine auf Fakten und Erfahrungswissen basierende Wahrscheinlichkeitsaussage über die Entwicklung des Verhaltens in der Zukunft.

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Hey1830 
Fragesteller
 26.07.2019, 14:25
@Comp4ny

Mpu ist doch kein Aufbauseminar? Ein Aufbauseminar in der Fahrschule ist doch was anderes als ne MPU? Oder meinst du das?

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Comp4ny  26.07.2019, 15:10
@Hey1830

Das ASF ist umgangssprachlich auch als Nachschulung in der Probezeit bekannt. Eigentlich handelt es sich bei einer Nachschulung allerdings um den Kurs zur Wiederherstellung der Fahreignung nach § 70 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), der manchen Kraftfahrern nach einer nicht eindeutig positiv ausgefallenen medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU) empfohlen wird.

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Hey1830 
Fragesteller
 26.07.2019, 16:11
@Comp4ny

Ja genau aber in meinem Fall werde ich ja eher ein Aufbauseminar besuchen müssen und keine MPU?

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Comp4ny  26.07.2019, 16:34
@Hey1830

Das hängt davon ab wie die Behörden entscheiden, da sie dich auch für beides verdonnern können.

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Hey1830 
Fragesteller
 26.07.2019, 19:17
@Comp4ny

Dürfen Sie das wirklich... Im Bußgeldkatalog steht nämlich was anderes...

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