Wird bei dieser Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen, dass der Artikel defekt ist?
Hallo,
wird bei der folgenden Artikelbeschreibung zu einem defekten Drucker audrücklich hingewiesen, dass keine Rücknahme erfolgen kann und, dass der Drucker nicht funktionsfähig ist?
"Rückgabe & Gewährleistung
Hierbei handelt es sich um einen Privatverkauf. Daher erfolgt der Verkauf unter Ausschuss jeglicher Gewährleistung. Der angebotene Artikel ist fehlerhaft. Falls Reparaturen erforderlich sind, trägt die Kosten dieser der Käufer. Es ist zu keiner Zeit eine Rückgabe möglich. Zu dem Zustand des Artikels wurde daher ausdrücklich hingewiesen."
Danke im Voraus!
4 Antworten
Die Beschreibung des Schadens fehlt. Mit jedem nicht beschriebenen Schaden kann Dich ein Käufer berechtigt in die Sachmangelhaftung nehmen:
Warum schreibt Du nicht klar und deutlich in Dein Angebot, dass der Drucker sich nicht einschalten lässt? In die Artikelbezeichnung gehört ebenfalls klar und deutlich "Defekt". Du kannst das noch ergänzen durch "für Bastler".
So würde ein ehrliches Angebot aussehen.
Es steht "fehlerhaft", aber nicht "nicht funktionsfähig". Etwas fehlerhaftes kann aber durchaus trotzdem funktionsfähig sein.
Bei einem Privatverkauf gibt es keine Rückgabe.
Bei einem fehlerhaftem Gerät solltest auch die Mängel auflisten.
Ja, es wird darauf hingewiesen. Wer kauft denn sowas?
Ja schon, aber es ist ja nicht bekannt, was defekt ist. Vielleicht kann es gar nicht mehr gerichtet werden.
Es gibt Leute, die Sachen reparieren?