Wird bei dieser Artikelbeschreibung ausdrücklich hingewiesen, dass der Artikel defekt ist?

4 Antworten

Die Beschreibung des Schadens fehlt. Mit jedem nicht beschriebenen Schaden kann Dich ein Käufer berechtigt in die Sachmangelhaftung nehmen:

https://archive.is/LawGq

Warum schreibt Du nicht klar und deutlich in Dein Angebot, dass der Drucker sich nicht einschalten lässt? In die Artikelbezeichnung gehört ebenfalls klar und deutlich "Defekt". Du kannst das noch ergänzen durch "für Bastler".

So würde ein ehrliches Angebot aussehen.


haikoko  21.02.2020, 20:56

Sin Deine Eltern mit Deinen Geschäften einverstanden?

Es steht "fehlerhaft", aber nicht "nicht funktionsfähig". Etwas fehlerhaftes kann aber durchaus trotzdem funktionsfähig sein.

Bei einem Privatverkauf gibt es keine Rückgabe.

Bei einem fehlerhaftem Gerät solltest auch die Mängel auflisten.

Ja, es wird darauf hingewiesen. Wer kauft denn sowas?


Instaboy737 
Beitragsersteller
 21.02.2020, 20:31

Es gibt Leute, die Sachen reparieren?

Oma1705  21.02.2020, 20:31
@Instaboy737

Ja schon, aber es ist ja nicht bekannt, was defekt ist. Vielleicht kann es gar nicht mehr gerichtet werden.