Kleinanzeigen Kamera wird mit Defekt verkauft, ohne als Defekt betitelt zu werden, ist das Betrug? Wie sind meine Chancen?
Hallo erstmal an alle,
ich habe neulich eine Kamera gekauft für 70€ und musste nach Erhalt festellen, dass diese keine Bilder und keine Videos schießen kann, in der Anzeige wird jedoch nicht erwähnt, dass die Kamera defekt ist, lediglich weißt diese darauf hin, dass der Artikel doch so verkauft werden würde, wie er auf den Bildern zu sehen ist.
Auf den Bildern ist jedoch kein Anzeichen für ein Defekt zu sehen.
Nun Konfrontierte ich sie zunächst freundlich und sie verwieß nur auf keine Rücknahme Gewährleistung etc....
Das muss doch Betrug sein, oder nicht?
Was sind meine weiteren Schritte, habe ich noch chancen?
Beste Grüße,
Wo hast du die Kamera gekauft? Wie hast du bezahlt?
Kleinanzeigen, überweisung (last time for that one)
5 Antworten
Siehe §263 StGB
Der Versuch ist strafbar
Für mich ist auf den Bildern eindeutig erkennbar, dass das Kameradisplay weder im Foto- noch im Videomodus ein Bild zeigt. Darauf könnte sich die Verkäuferin berufen.
Das habe ich nicht vermutet. Dann hast du natürlich recht, wenn der Defekt weder auf den Bildern der Anzeige erkennbar noch im Text erwähnt war. Allerdings wird es schwierig, deinen Anspruch gegen die Verkäuferin durchzusetzen. Dazu müsstest du sie im schlechtesten Fall verklagen, wenn sie nicht freiwillig zahlt. Eine Anzeige bei der Polizei kannst du machen, aber die bringt dir das Geld nicht zurück.
Betrug muss es nicht sein, jedoch hast du Mängel festgestellt, die du beim Kauf gar nicht feststellen konntest und hättest somit das Recht, vom "Kaufvertrag" zurückzutreten.
Wenn sie es gewusst hat, ist es Betrug.
das Recht, vom "Kaufvertrag" zurückzutreten.
Dieses Recht besteht nicht.
Allerdings ist die Verkäuferin verpflichtet, Sachmängel auf die eine oder andere Weise abzustellen, wenn sie das nicht wirksam abbedungen hat.
Wie kann ich denn vom Kaufvertrag zurücktreten? Einfach ihr schreiben, dass ich gerne vom Vertrag zurücktreten würde? Sie gibt sich non kooperativ und besteht darauf, dass alles bleibt wie es ist.
Schriftlich festhalten, welche Mängel du festgestellt hast und darauf hinweisen, dass im Inserat die Mängel weder zu sehen waren, noch darauf hingewiesen wurde.Um Rückzahlung für die Kamera bitten. Kannst ihr ja noch das Angebot machen, die Rücksendung zu bezahlen.
Frist setzen und sonst mit rechtlichen Schritten drohen.
Ja, man kann natürlich noch einen Anwalt schrieben lassen und da weiter sinnlos Geld verbrennen.
Aber ein Verkäufer der sich auskennt, der wird das Anwaltsschreiben genauso ignorieren.
Klar, dann geht noch die Klage vor Gericht, da wird dem Kläger ein Gericht die Rechtslage nochmal erklären, dass verbrennt noch mehr Geld.
Das beweist nur, das die Kamera defekt ist. Das hilft aber rein gar nichts
Es beweist nicht im geringsten, das die Kamera schon beim Verkäufer kaputt war. Das müsste man beweisen, wollte man die gesetzliche Mängelhaftung beanspruchen. Das klappt aber nur, wenn der Verkäufer die gesetzliche Mängelhaftung nicht abbedungen hat. Wenn das der Fall wäre, kann man sich den Schritt schon mal sparen.
Es beweist auch nicht im geringsten das der Verkäufer davon wusste. Das müsste man aber beweisen, um die arglistige Täuschung nachzuweisen.
das ist aber ärgerlich! Sie kommt also einfach so davon? Meine Bank hat angeboten für 25 € Recherche zu betreiben, keine Ahnung was das bedeutet, vielleicht hier eine ne Idee?
Meine Bank hat angeboten für 25 € Recherche zu betreiben, keine Ahnung was das bedeutet, vielleicht hier eine ne Idee?
Das dürfte sich auf eine Kontonachforschung beziehen, eventuell Name und Anschrift des Kontoinhabers.
Konkret kann es nur die Bank erläutern.
Naja, das bringt ja nichts, die Anschrift und den Namen habe ich ja bereits...
Vom Paketaufkleber?
Dann hat man nur eine Anschrift und einen Namen, dass was der Absender da drauf geschrieben hat. Nicht mehr.
Der kann sich im übrigen auch ganz legal vom Kontoinhaber unterscheiden.
Meinst du da lohnt es sich diesen Prozess zu machen und einen Brief hinzuschicken?
Das muss doch Betrug sein,
Nein, Betrug (arglistige Täuschung) wäre es nur, wenn der Verkäufer davon gewusst hätte, das ein Defekt vorliegt.
Den Beweis das er es wusste, muss du liefern.
ist evtl. die Speicherkarte voll oder defekt oder die falsche ?
Leider postet die Kamera kein Bild, auch wenn keine Speicherkarte drinne ist, normalerweise wird wenigstens Vorschaue gebeten, diese ist jedoch Defekt, ich vermute mal eine Linse, interne Defekte oder anderes.
Habe ich bereits versucht leider :/ ich werde es erneut probieren, da du das jetzt geschrieben haste, Danke dir für die Antworten!
ansonsten mit dem Verkäufer in verbindung treten für 70 euro kann man eine voll funktionsfähige Kamera schon erwarten
Ich habe es gerade nochmal probiert, leider ohne Glück, denke da ist was grundlegendes falsch mit der Kamera :/, hätte man direkt merken müssen als Verkaufer, also beim Anschalten ist direkt klar, kein Bild wird bei der Vorschau sichtbar...
Die Kamera ist defekt und ich bin mir sicher, die Verkäuferin wusste das. So wie ich das herauslese, war sie ja nicht verwundert, dass sie nicht funktioniert und hat bestimmt auch keine Tipps gegeben, um das zu beheben.
Nur zur Sicherheit, vorne auf der Linse klebt nichts drauf oder ist verunreinigt?
nein, alles sauber :/, fühlt sich echt blöd an, diese dumme kuh
Ja die gute weiß genau, dass sie nicht funktioniert.
Ich bin davon ausgegangen, das die Bilder von needhelp2023 sind und nicht vom Verkäufer