Käufer tauscht defekten Artikel mit meinen gebrauchten?

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet
Ich habe angegeben keine Rücknahme oder Garantie.

Der übliche Blödsinn, den leider fast jeder schreibt.

  • Eine Rücknahme muss Du nicht aussschließen, weil es eh kein Recht darauf gibt.
  • Du hättest nicht die "Garantie" ausschließen müssen, sondern die Sachmängelhaftung/ Gewährleistung, das ist was völlig anderes.

Das spielt aber alles keine Rolle:

Ein eBay-Käufer hat seit Einführung der neuen eBay-Zahlungsabwicklung im Sommer 2021 immer 30 Tage Käuferschutz, egal wie er bezahlt hat und egal, was der Verkäufer schreibt, bei PayPal-Zahlung sind es sogar 180 Tage.

Und wenn er in dieser Zeit einen nicht der Beschreibung entsprechenden oder defekten Artikel meldet und deswegen eine Rückgabe öffnet, dann hat der Verkäufer so gut wie keine Chance, den Artikel nicht zurückzunehmen.

Er bezahlt sogar noch für den Rückversand. Reagiert er nicht, dann wird eBay erstatten, er ist Geld und Ware los und er bekommt einen Mangeleintrag in seinen Account.

Und wenn das Geld schon an ihn ausgezahlt wurde, dann darf eBay sich das wieder von dem mit seinem Account verknüpften Girokonto zurückholen.

Du hast dann genau 2 Möglichkeiten:

  1. Du sendest dem Käufer einen Rücksendeschein, erhältst Deinen Artikel zurück und erstattest bei Erhalt.
  2. Du reagierst nicht und sendest keinen Rücksendeschein, dann bist Du Geld und Ware los und eBay übernimmt die Erstattung. Zusätzlich bekommst Du einen Mangeleintrag ins Konto.

Diesem Verfahren hat jeder Verkäufer übrigens mit der Akzeptanz der neuen eBay-Zahlungsabwicklung ausdrücklich zugestimmt.

Klicken: Grundsatz zum eBay-Käuferschutz

Klicken: Einbehaltene Zahlungen

Und bevor Du jetzt das BGB zitierst, solltest Du Dir mal den Beitrag eines eBay-Mitarbeiters aus dem eBay-Forum durchlesen:

Hallo Xxxx,

auf eBay werden Käuferschutzfälle gemäß den auf eBay geltenden Grundsätzen bearbeitet, dementsprechend erhältst du Antworten, die im Einklang mit den auf eBay geltenden Grundsätzen stehen.

Du hast mit der Nutzung von eBay als Verkaufsplattform den in den Richtlinien festgehaltenen Ablauf und der entsprechenden Bearbeitung durch eBay zugestimmt.

Wenn du die Angelegenheit alternativ auf rechtlichem Wege lösen möchtest, kannst du das Rechtsportal nutzen und deine nächsten Schritte daran orientieren, das hat mit dem eBay-Käuferschutz, eBay-Verkäuferschutz und Käuferschutzfällen auf eBay dann aber nichts mehr zu tun.                                                                                

Wenn du die Angelegenheit rechtlich klären möchtest, empfehle ich dir dennoch einen Rechtsexperten diesbezüglich zu konsultieren.

Ich hoffe ich konnte damit bestehende Unklarheiten in Bezug auf wann und wo welche Richtlinien angewandt werden, nun aufklären.

Liebe Grüße

Emil 


Jeffomatic 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 20:52

Eigentlich verstößt Ebay damit gegen die BGB. Ich muss keinen Artikel zurücknehmen der nicht defekt ist. Da ist es egal was Ebay sagt. Das die das Geld versuchen trotzdem abzubuchen ist mir natürlich klar.

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Jeffomatic 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 20:57
@Jeffomatic

Nicht zu schweigen davon, dass wenn der Käufer meinen Artikel zerstört hat ich nun mit einem schaden von 200 € leben muss und denn danna auch noch von meiner eigenen Tasche bezahlen muss.

Somit bin ich Grafikkarte +200 € los. Was soll die Kacke? Hätte ich sie nie verkauft dann hätte ich auch keinen schaden erlitten.

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Rasentraktor007  06.07.2024, 21:48
@Jeffomatic
Eigentlich verstößt Ebay damit gegen die BGB.

Nö, lesen und verstehen:

Und bevor Du jetzt das BGB zitierst, solltest Du Dir mal den Beitrag eines eBay-Mitarbeiters aus dem eBay-Forum durchlesen:
Hallo Xxxx,
auf eBay werden Käuferschutzfälle gemäß den auf eBay geltenden Grundsätzen bearbeitet, dementsprechend erhältst du Antworten, die im Einklang mit den auf eBay geltenden Grundsätzen stehen.
Du hast mit der Nutzung von eBay als Verkaufsplattform den in den Richtlinien festgehaltenen Ablauf und der entsprechenden Bearbeitung durch eBay zugestimmt.
Wenn du die Angelegenheit alternativ auf rechtlichem Wege lösen möchtest, kannst du das Rechtsportal nutzen und deine nächsten Schritte daran orientieren, das hat mit dem eBay-Käuferschutz, eBay-Verkäuferschutz und Käuferschutzfällen auf eBay dann aber nichts mehr zu tun.                                                                               
Wenn du die Angelegenheit rechtlich klären möchtest, empfehle ich dir dennoch einen Rechtsexperten diesbezüglich zu konsultieren.
Ich hoffe ich konnte damit bestehende Unklarheiten in Bezug auf wann und wo welche Richtlinien angewandt werden, nun aufklären.
Liebe Grüße
Emil
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Was wurde denn mit der Grafikkarte gemacht?
Nur 2D Desktop, oder auch 3D-Spiele?

Die kann bei 2D ohne Probleme funktionieren, dann aber bei 3D abstürzen.
Ich hatte z.B. das Problem, dass sie auch bei 3D-Belastungstests lief, aber beim "Brookhaven-Experiment" dann abstürzte, wenn Ich im Menü schnell viele Handgranaten vor meine Füße fallen ließ.
Ich fotografiere vor einem Verkauf die Karte inkl. Seriennummer, und mache vorher noch geheime Markierungen drauf. Mit einem Permanentmarker, aber auch eine kleine Kerbe etc. im Rand der Platine. Auch das wird mit fotografiert.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Du wurdest Legal abgezockt. Stand in der Verkaufsberschreibung die Seriennummer? Höchstwahrscheinlich nicht = Du wurdest Legal abgezockt.


Anonimaj  05.08.2024, 11:07

Legal wird es dadurch nicht.
Und ich kann in solchen Fällen nicht nur durch die Seriennummer, sondern auch vorher eingebrachten kleinen Beschädigungen (z.B. am Rand der Platine eine kleine Kerbe mit der Mini-Trennscheibe) auf den Fotos belegen dass es nicht die Karte ist.
Bei persönlicher Abholung habe ich auch eher Probleme mit Bargeld, als die vielen Scha, äh Menschen, die meinen dass wäre die sicherste Lösung.
Kann ja gefälscht sein.
Bei PayPal gab es aber Fälle (als ich eine Vive verkaufte, warnte mich ein Opfer) da haben die Käufer nach der Abholung bei PayPal einen Hack gemeldet, und das Geld zurück bekommen.
Am sichersten ist eine Banküberweisung direkt an der Türe.
Und neuerdings muss die bei allen Banken kostenlos sein.

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Du hast bei Deiner Registrierung die Nutzungbedingungen von eBay akzeptiert, darunter auch den Käuferschutz.

Der Käufer meldet einen Schaden, eBay gibt ihm sein Geld zurück, und Du darfst sehen, wie Du den Artikel wieder zurück bekommst.

Ich hoffe, Du hast wenigstens die Seriennummer der Karte in der Anzeige geschrieben und ein Foto davon in der Anzeige drin gehabt. Sonst könnte es sein, dass der "Käufer" eine alte Karte von sich gegen Deine tauscht.

Garantie und ein Recht auf Rückgabe gibt es im Privatverkauf sowieso nicht, dann musst Du sie auch nicht ausschließen.


Anonimaj  05.08.2024, 11:11

Solche Etiketten kann man lösen und umkleben.
Bei einem Smartphone habe ich das schon gemacht.
Mit einer Rasierklinge den Seriennummer-Aufkleber vom Bildschirm runter und auf den Ersatz drauf.
Besser zusätzlich zu dem Etikett der Grafikkarte etc. auch noch absichtlich eingebrachte Macken (Kratzer, Kerben im Rand...) mit fotografieren.
Was den Fall hier angeht, eine Grafikkarte kann ich 2D und sogar vielen 3D-Spielen problemlos laufen, aber dann bei einem abstürzen.
Hatte das bei Brookhaven Experiment, und NUR, wenn ich im Menü schnell hintereinander Granaten direkt vor meine Füße fallen ließ.
Wäre auch ein Mangel (nach Erhalt von Ersatz trat es nicht mehr auf), obwohl es nur ein Spiel ist, und da sogar nur Etwas, dass man im Spiel selbst nicht provozieren muss.

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