Welche strafbaren Behauptungen, Informationen und Ansichten hat das Compact-Magazin getätigt?

2 Antworten

Ich bin zwar ein AfD Wähler, aber das Magazin hat mal richtig auf die Kacke gehauen, die haben es komplett übertrieben. Das Verbot ist gerechtfertigt.

https://www.l-iz.de/melder/wortmelder/2021/07/landgericht-erlaesst-untersagungsverfuegung-gegen-das-rechtsextreme-compact-magazin-400009


Wikifreak  18.07.2024, 09:39

Was du verlinkt hast, hat rein gar nichts mit dem Verbotsverfahren zu tun. Da ist auf zivilrechtlichem Weg eine Äußerung verboten wurden, weil das Compact Magazin deren Wahrheitsgehalt nicht beweisen konnte. Dass man in so einem Verfahren unterliegt, passiert nicht nur der BILD-Zeitung und dem Compact Magazin, sondern zum Beispiel auch dem Bundesinnenministerium.

1
Oriniar  18.07.2024, 09:50
@Wikifreak

Schön, dass du die Feinheiten des zivilrechtlichen Verfahrens betonen willst. Tatsache bleibt, dass das Compact Magazin aufgrund nachweislich falscher Behauptungen verurteilt wurde. Das ist kein Zufall, sondern ein Muster. Wenn ein Magazin regelmäßig Lügen verbreitet und dafür verurteilt wird, spricht das Bände über seine Glaubwürdigkeit.

Dass das Bundesinnenministerium oder die BILD-Zeitung ähnliche Verfahren durchlaufen haben, zeigt nur, dass das Rechtssystem funktioniert und niemand, auch nicht das Compact Magazin, über dem Gesetz steht. Vielleicht solltest du dir überlegen, warum du ein Medium verteidigst, das offensichtlich Probleme hat, bei der Wahrheit zu bleiben. Ein Verbot ist da nur der nächste logische Schritt, um solchen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben.

0
Wikifreak  18.07.2024, 09:57
@Oriniar

Wenn es nach der Wahrheitsliebe geht, müsste die BILD-Zeitung noch heute dicht gemacht werden.

Ein Verbot ist da nur der nächste logische Schritt, um solchen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben.

Gott sei Dank ist das nicht der Fall.

0
Oriniar  18.07.2024, 22:00
@Wikifreak

Interessanter Vergleich, aber die BILD-Zeitung ist nicht wegen wiederholter extremistischer Hetze und Lügen verurteilt worden. Das Compact Magazin hingegen schon. Es gibt einen Unterschied zwischen reißerischem Journalismus und systematischer Desinformation. Gott sei Dank gibt es Regeln, die solchen Machenschaften einen Riegel vorschieben – auch wenn dir das nicht passt.

0

Mir ist nicht bekannt, dass ein Autor, Redakteur oder Herausgeber wegen einer in Compact gemachten Veröffentlichung strafrechtlich belangt worden wäre. Es gab eine Reihe zivilrechtlicher Unterlassungsverfügungen (was die BILD quasi jeden Tag bekommt) und das Magazin wird vom Bundesverfassungsschutz als gesichert extremistisch eingestuft. Das hat mit Strafrecht aber nichts zu tun. Die Voraussetzung für ein Verbot ist, dass die "Zwecke oder [...] Tätigkeit [der Vereinigung] den Strafgesetzen zuwiderlaufen oder [...] sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richten", Art. 9 Abs. 2 GG.

Strafrechtliche Verurteilungen sind für das laufende Verbotsverfahren also nicht erforderlich. Es geht dabei mehr um die verfassungsfeindlichen Bestrebungen. Aber da die Pressefreiheit recht viel Spielraum lässt, wird nicht ganz grundlos befürchtet, dass dieses Verbot sich nicht halten lassen wird. Genau wie auch schon bei dem Verbot von linksunten.indymedia wird das Verbot von Compact auch von Juristen teilweise als Überschreitung der Möglichkeiten des Vereinsrechts betrachtet. Es ist zumindest meines Eindrucks nach sogar die Mehrheit der Juristen, die davon ausgeht, dass das Verbot verfassungswidrig ist. Es geht ja auch nicht darum, ob man die im Compact-Magazin vertretenen Ansichten teilt. Aber der Verbot eines Presseorgans ist ein dickes Ding und hat auch viele Journalisten (besorgt) aufhorchen lassen. Zu Recht!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufsmäßiger Jurist