Urteil rezitieren in Seminararbeit - Konjunktiv?
Hallo :)
Etwas komische Frage, über die ich mir tatsächlich nie Gedanken gemacht habe.
Ich schreibe gerade meine Seminararbeit über ein Urteil des BVerfG und rezitiere im ersten Schritt eigentlich nur, was das Gericht damals entschieden hat und aus welchen Gründen. Muss ich diese Rezitierungen im Konjunktiv schreiben?
Bsp.: "Nach Auffassung des BVerfG seien solche Grundrechtseingriffe unverhältnismäßig" oder "Nach Auffassung des BVerfG sind solche Grundrechtseingriffe unverhältnismäßig"
Ich bin gerade etwas unsicher, weil ich ja keinen herkömmlichen Streit führe (eine Ansicht/andere Ansicht), sondern das Urteil kritisch bewerten soll.
Vielen Dank schon einmal im Voraus
2 Antworten
Ich würde den Konjunktiv nehmen, und unverhältnismäßig in Gänsefüßchen, also:
Nach Auffassung des BVerfG seien solche Grundrechtseingriffe "unverhältnismäßig".
Das kannst du machen wie du willst, muss halt in den Kontext passen und die Zitatstelle muss angegeben werdne. Zudem sollte das Zitat sinngemäß wiedergegeben werden.