Was ist von eimem Vermieter zu halten der sich null um seine vermietete Wohnung kümmert und deswegen auch nicht belästigt werden will.
Wir haben einen Eigentumer in einem 7 Familienhaus, der hat sich vor 3 Jahren im Haus eine Wohnung gekauft. Nun habe ich erfahren, daß er sich null um die Wohnung kümmert und auch nie belästigt werden will. Er sagt er ist türkischer Geschäftsmann und immer auf Reisen. Er besitzt in Deutschland seine 40 bis 50 Wohnungen und vermietet sie alle nur zum Zwecke der Gewinnerzielung ohne Aufwand. Er sagt den Mietern, daß sie eine niedrigere Miete als üblich zahlen müssen mit einer niedrigen Nebenkostenpauschale, denn eine Abrechnung macht er nie und dafür möchte er auch nie belästigt werden. Er möchte daß die Mieter sich um die Wohnung kümmern und alles erledigen was anfällt. Er geht auch nie zu Eigentümerversammlungen, denn dafür hat er keine Zeit. Ziel ist es dann die Wohnung irgendwann mit Gewinn wieder zu verkaufen. Die Verwaltung versucht seit Jahren den Eigentümer vergeblich zum Ablesen des Wasserzählerstandes zu erreichen. Da alle anderen aber den Zählerstand melden und es einen Hauptzähler gibt wird ihm dann immer der verbleibende Rest zugerechnet. Jedoch scheinen 2,5 Qubikmeter Wasser / Jahr die als Rest über bleiben nicht realistisch für eine 2 Zimmer Wohnung mit 3 Personen.
ja und was willst du jetzt fragen?
oder besser gefragt, was geht dich das an?
Das ist keine Frage sondern eine Diskussion!
6 Antworten
Was von ihm zu halten ist? Ein kluger Mann, der vermutlich auch sonst im Leben vieles richtig macht.
Sollte jemand, den ich kenne, eine Wohnung erben, werde ich ihm empfehlen, es auch so zu machen. Entscheidend scheint mir aber, dass der Eigentümer in allen Fragen, welche von der Hausverwaltung kommen, die Vermieter bevollmächtigt.
Ein Problem unseres in manchen Regionen angespannten Mietmarktes ist, dass angesichts der nicht überschaubaren Gesetze keiner Vermieter sein möchte. Dass das nicht zwingend daran hindern muss einer zu werden, zeigt uns der türkische Eigentümer.
Er hat gewisse gesetzliche Pflichten.
Klingt so als würde er auf ne Klage warten
Ein Mieter kann Zivilklage einreichen, wenn der Vermieter seinen Pflichten nicht nachkommt.
Als mieter hast du Rechte. Die kannst du vor Gericht einfordern
Wieso sollten die Mieter, die sich auf eine viel nedrigere Miete geeinigt haben nun den Vermieter verklagen? Sie haben doch einen Deal!
Ich spreche davon dass der Vermieter die Pflicht hat z.B gewisse Dinge zu reparieren ubd sich um Dinge wie Abfallentsorgung und Reinigung der öffentlichen Bereiche kümmern muss.
Wenn er das nicht tut, kannst du als Mieter klagen.
Also auch wenn meine Miete plöttlich viel billiger ist, würde ich es trotzdem nicht akzeptieren, wenn mein Vermieter zum Beispiel meinen Wasseranschluss nicht reparieren lässt. Mir egal, dass ich 200 Euro weniger zahle, ich brauch in meiner Wohnung Wasser. Ohne Wasser kann ich nicht leben
Das kannst Du doch als Mieter selbst beauftragen und die Rechnung an den Vermieter schicken...
Klar, aber wenn er sich nicht um die Reparatur kümmert, kümmert er sich vielleicht auch nicht um die Rechnung, dann bleibst du drauf sitzen.
Die meisten Vermieter wollen selbst jemanden beauftragen - die haben oft spezielle Verträge und bekommen die Reparaturen günstiger als du
Die Rechnung zahlt er dann auch...dennoch hast Du es nicht verstanden daß der Vermieter sonst seine Ruhe haben möchte.
Ja die Rechnung muss er dann zahlen.
Aber denkst du wirklich dass der Vermieter Bock hat, den teuerstem Handwerker zu zahlen den du finden konntest?
Wie kann man so wenig Verständnis dafür haben wie die Welt funktioniert...
Der Vermieter wird immer das tun, was ihm am wenigsten Geld kostet und ihm am meisten Geld bringt.
Wenn er also plötzlich alle Mieten senkt, läuft was falsch und er will die Mieter ruhig stellen um größere Ausgaben zu vermeiden
Ja, aber der Vermieter will nicht dass du den Handwerker aussuchst weil er selber einen günstigeren bekommen kann. Er will ja nicht einfach so mehr bezahlen
Ich denke daß es dem Vermieter sowas von egal ist...ob er nun 60€ / Arbeitsstunde bezahlt oder 90€...macht ihm nichts aus.
Mir würde das auch nichts ausmachen, wenn ich die Mieteinnahmen von 40 Wohnungen hätte.
Und aus diesem Grund bist du kein selbstständiger Unternehmer.
Mieter haben ständig Reparaturen.
90€ statt 60€ - Das sind bei 5h Arbeit 150€ Differenz. Hat ein Vermieter nun 100 Einheiten und etwa 40 Reparaturen jeden Monat, dann sind das immerhin 6000€ Unterschied. 6000€ die er eigentmich nicht ausgeben müsste.
Viele Vermieter haben weit mehr als nur 100 Wohnungen.
Das Geschäft ist hart, da wird jeder cent betrachtet.
Wenn der Geschäftsmann seine teure Arbeitszeit berechnen würde um einen günstigeren Handwerker zu suchen wäre es ein Verlustgeschäft. Ich denke der macht alles richtig!
Ich bin nicht der Mieter...sondern mir gehört in dem MFH auch eine Wohnung.
So lange seine MIETER die Kosten klaglos zahlen, ist das dem Vermieter doch egal.
Problematisch wird es wenn das Gesamtobjekt wegen mangelnder Pflege in Mitleidenschaft gezogen wird.
Jap, wenn man sich als Mieter ausbeuten lässt und seine Rechte nicht kennt, muss man mit den Folgen leben
Was ist von eimem Vermieter zu halten der sich null um seine vermietete Wohnung kümmert und deswegen auch nicht belästigt werden will.
Ja, nichts. Wenn ihn mal ein Mieter verklagt scheppert das ganz schön für ihn.
Laut FS sind Nebenksoten-PAUSCHALEN vereinbart. Da mu der VM nicht abrechnen.
Davon abgesehen wenn der Vermieter zur Abrechnung verpflichtet wäre hätten Mieter nur Anspruch auf die Abrechnungen die noch nicht verjährt sind.
Dann sollten die Waaeruhren der meldenden mal geprüft bzw ausgetauscht werden.
Rendite ist nun einmal der Sinn und Zweck einer Investition, das gilt auch für Immobilien. In einer Eigentümergemeinschaft gibt es solche und solche. Die einen betüteln und bemuttern ihre Immobilie wie eine Glucke ihre Küken und wollen nicht wahrhaben dass sie gar keine Rendite erwirtschaften wenn sie ihren eigenen Zeitaufwand mit einkalkulieren, und die anderen investieren, kassieren und minimieren ihre Kosten. Die Grenzen, die diesem geschäftstüchtigen Türken gesetzt sind, definiert der Gesetzgeber.
Wer sollte ihn den anklagen?