Prozeß gegen Hochbetagte. Wie sinnvoll ist das?

4 Antworten

Heyho,

Es geht hierbei darum festzustellen, ob eine Person eine straffällig geworden ist oder nicht. Ob sie verurteilt wird oder nicht, steht also in den Sternen. Es sollte jedoch allgemeiner Konsens sein, dass sowohl der Strafvollzug, als auch die Einweisung in andere Vollzugsanstalten eine präventive Maßnahme ist, um sicherzustellen, dass eine Person nicht nochmal Straffällig wird.

Selbstverständlich soll eine Person dahingehend verurteilt werden, unabhängig vom Alter: Das ist und darf auch niemals ein Freifahrtschein für Straftaten oder etwaige Delikte sein! Ein psychologisches Gutachten wird klären, inwiefern die besagte Person als Schuldfähig eingestuft werden kann. Dahingehend wird auch geurteilt.

Jeder Bürger hat sich an das gültige Recht zu halten und sollte um die Konsequenzen des eigenen Verhaltens wissen: Wer weiß ... vielleicht wollte sie es so.

Ich hoffe Dir damit weitergeholfen zu haben!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Trainer: Seminare in Straf- & Zivilrecht, Notfallmedizin

Spielwiesen  21.08.2024, 11:43

Na du machst es dir aber einfach...!

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Spielwiesen  21.08.2024, 11:59
@PumPum2004

Mehrere Punkte, die mich annehmen lassen, dass du noch recht unerfahren sein musst.

Eine 18-Jährige - zu einer Zeit, als man erst mit 21 volljährig wurde, wo alle Welt froh war, Arbeit zu haben, zu Kriegzeiten, wo Indoktrination herrschte und noch kein Internet für freie Information sorgte - was wirft man so einem (damals) Mädel vor, in weisungsgebundener Arbeit verbrochen zu haben? Auf die Begründung bin ich gespannt...!

Es ist absolut pervers, so vor den Schöpfern des Grundgesetzes 'Männchen' zu machen.... Meine Meinung.

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PumPum2004  21.08.2024, 12:05
@Spielwiesen

Was hat ihre persönliche Situation damit zu tun? Nur weil sie ungerecht hätte behandelt werden können (was Du ja garnicht weißt, sondern nur Mutmaßt), befugt sie das nicht zu strafbaren Handlungen? So funktioniert doch kein Rechtsstaat.

Zu Deinem Punkt:

Es ist absolut pervers, so vor den Schöpfern des Grundgesetzes 'Männchen' zu machen

Nein, ist es nicht. Jeder in deutschland lebende Mensch hat sich an die Rechtsfassung zu halten. Sollte aus der Not heraus gehandelt werden oder dahingehend anderweitige Handlungen benötigt werden, so besteht auch hier ein rechtlicher Handlungsrahmen.

Deine Beurteilung meiner Erfahrung lasse ich mal außen vor ...

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Spielwiesen  21.08.2024, 12:11
@PumPum2004

Ach du liebes Gottchen ..! Das hatte ich fast befürchtet.

Jeder in deutschland lebende Mensch hat sich an die Rechtsfassung zu halten. 

Borg dir mal ein Geschichtsbuch und vergleich die Rechtssysteme zu unterschiedlichen Zeiten...

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PumPum2004  21.08.2024, 12:15
@Spielwiesen

Was die Geschichte zeigt oder nicht, spielt keine Rolle. Sie hat sich an die heutige Rechtsfassung zu halten. Ob sie das macht oder nicht, steht ihr doch frei.

Wenn eine Person meint, den Rechtsstaat nicht zu akzeptieren, so kann diese sich glücklich schätzen, die Frieheit zu besitzen, dieses Land jederzeit verlassen zu können.

Geschichtsbücher haben vor Gericht bzw. bei der Feststellung von (Straf)Delikten kein Gewicht. Demanch zweifele ich eher an Deiner Erfahrung und an Deinem Wissen über die Gesetzgebung.

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Allein um den Opfern annähernd Gerechtigkeit zu verschaffen gehören die vor Gericht.

Sie stehen da immerhin nicht grundlos.

Ab welchem Alter des Täters würdest du einen Mord ungesühnt lassen?


noblehostel 
Beitragsersteller
 20.08.2024, 20:06

Ich weiß nicht. Ich würde mich schwertun, gegen eine Greisin (fast hundert) zu prozessieren.

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RobertLiebling  20.08.2024, 20:16
@noblehostel

Die hat fast ihr ganzes Leben verbracht ohne für ihre Verbrechen zur Rechenschaft gezogen worden zu sein.

Ihre damaligen Opfer hatten deutlich weniger Glück.

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Das kann man auch peinliche Aufarbeitung aus den Jahren von früher heraus, als sich die Kämpen gegenseitig deckten und in Ruhe ihre Pensionen genossen. Erst Nachgewachsenen ist es vergönnt, damit aufzuräumen und mit der Gesetzesänderung, Dabeisein genügt, schufen sie sich ein Instrument, um den Völkermord noch mit dem Rest der Beschuldigten, abzuschließen.

https://www.tagesschau.de/inland/bgh-irmgard-f-revisionsurteil-100.html

Woher ich das weiß:Hobby

Schwierig.

Auf der einen Seite gehört das zur Aufarbeitung der Vergangenheit.

Auf der anderen Seite wirkt das auch nach einem Symbolprozess.

Denn selbst wenn sie schuldig gesprochen wird, kommt sie wohl nie ins Gefängnis, wegen der Gesundheit.