Ist Abtreibung ausnahmslos immer moralisch vertretbar?

23 Antworten

Ich bin folgender Meinung: Bei Vergewaltigung sollte es überhaupt keine Diskussion geben, ob eine Abtreibung gemacht werden soll, oder nicht. Natürlich ja. Kein Vergewaltigungsopfer darf gezwungen werden, so ein Kind auszutragen. Weiterhin sollten Frauen die Möglichkeit haben abzutreiben, wenn sie aus sozialen oder psychischen Aspekten ein Kind nicht austragen können. Ferner sollte die Abtreibung bei unter 16 jährigen straffrei bleiben. Im übrigen bejahe ich die Regeln des Paragraphen 218 StGB.


andrea77482  15.09.2024, 21:01

Stimmt, vor allem wenn man disesen Fall hier liest:

FAZ: Abtreibungsrecht: „Es ist grausam, für diese Kinder keine Ausnahme zu machen“

Von Sofia Dreisbach, Washington 15.07.2022, 05:33

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/menschen/ohio-10-jaehriges-maedchen-darf-nach-vergewaltigung-nicht-abtreiben-18173335.html

und hier (Fall aus Brasilien):

Spiegel: »Möchtest du dem Baby einen Namen geben?« Richterin will vergewaltigte Zehnjährige von Abtreibung abbringen

03.07.2022, 15.00 Uhr

https://www.spiegel.de/panorama/justiz/brasilien-zehnjaehriges-vergewaltigungsopfer-darf-erst-nach-unwuerdigem-kampf-abtreiben-a-3fbbb32f-66dc-4ff8-818d-5460dbfd5227

oder hier aus den USA:

puls24.at: USA: 10-jähriges Vergewaltigungsopfer durfte nicht abtreiben

04. Juli 2022 

https://www.puls24.at/news/politik/usa-10-jaehriges-vergewaltigungsopfer-durfte-nicht-abtreiben/269345

Es gibt so viele Gründe warum JA zur Abtreibung. Abtreibung muss legal werden und ist eine Behandlung wie jede andere auch. Auch bei operativer Methode.

andrea77482  15.09.2024, 21:10

Ich würde Abtreibung grundsätzlich legalisieren, unabhängig vom Alter. Und nein der Paragraph 218 ist ewiggestrig und muss weg. Vollständig! Auch Information über Abtreibung im Netz muss legal werden. Auch auf Ärztewebseiten, Krankenhaus-Webseiten und sowas (zum Beispiel Aufklärungsseiten wie Abtreibungen funktionieren, welche Methoden zum Einsatz kommen, welche Nebenwirkungen und Risiken auftreten können).

Garnet72  20.09.2024, 18:45
@andrea77482

Korrigiere mich, aber meines Wissens wurde § 219a StGB, der die "Werbung" für Abtreibung unter Strafe stellte, 2022 aufgehoben, da sich - besser spät als nie - die Überzeugung durchsetzte, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, wenn betroffenen Frauen im Internet ausgerechnet sachliche Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Ärzte, die sich fachlich am besten auskennen, vorenthalten werden.

Aber du hast ganz recht: es ist schon skandalös, dass medizinische Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch mit Werbung gleichgesetzt wurden.

Ich finde es auch ohne Gewalt vertretbar.

Hier müsste die Mutter das Kind also behalten, auch wenn sie es nicht will.

Sorry, das ist NAIV und engstirnig gedacht.

Denkst Du, das dieses Kind dann in einer gesunden und liebenden Umgebung groß werden kann?

Ich denke mehr braucht man nicht dazu zu diskutieren - wir werden ja auch (zum Glück) nicht zwangsverheiratet. Das wäre die gleiche DUMME Argumentation dazu.


andrea77482  15.09.2024, 21:02

Korrekt, sehe ich absolut genauso.

8775chris  16.09.2024, 00:43

Eine Heirat beinhaltet zwei parteien, richtig? Wieviele Individuen sind nocheinmal bei sex, fortpflanzung und neuemleben beteiligt? 1? 2? Oder 3?

Streng deineGehirnzellen an, dann erkennst auch du dir wahrheit.

IchDirk  16.09.2024, 08:21
@8775chris

Frage zur Abtreibung, Mußverpflichtung der Mutter zum Behalt des Kindes, Antwort zur Heirat.....interessanter Gedankensprung 🦄

Ich finde eine Abtreibung ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (idR also bis zum Ende des 3. Monats) immer moralisch vertretbar. Jeder Mensch macht sich seine Moral schlussendlich selbst und muss mit den Entscheidungen zurecht kommen.

Ich fände es moralisch viel verwerflicher eine Frau zu zwingen eine Schwangerschaft gegen den Willen durchzumachen - ganz egal wie das Kind entstanden ist.

Mein Gesetzesentwurf würde normale Abtreibungen bis zur 14ten Schwangerschaftswoche erlauben.

Danach nur bei zu voraussehender schwerer Behinderung des Kinds, oder Komplikationen, die die Mutter lebensbedrohlich gefährden.


andrea77482  15.09.2024, 21:12

Und wie halten Sie es bei Vergewaltigung?? Und wie halten Sie es, wenn später während der Schwangerschaft zum Beispiel eine schwere Erkrankung der Mutter festgestellt wird (Beispielfall Krebst)???

YouMadFam  15.09.2024, 21:16
@andrea77482

Vergewaltigung bis zur 14ten Schwangerschaftswoche.

Gefährdung der Mutter habe ich bereits ausgeführt.

Deamonia  17.09.2024, 12:49
@YouMadFam
Vergewaltigung bis zur 14ten Schwangerschaftswoche.

Schwierig, in so kurzer Zeit das Trauma der Vergewaltigung zu überwinden, so das man überhaupt merkt, das man schwanger ist.