Ist Abtreibung ausnahmslos immer moralisch vertretbar?
Ich habe neulich eine Diskussion gehört und würde euch mal gerne nach eurer Meinung fragen.
Da hieß es Abtreibung ist nur dann moralisch vertretbar, wenn Gewalt im Spiel war (Vergewaltigung), die Mutter absolut kein Geld hat, also keinen einzigen Cent oder beim Austragen entweder das Leben des Babys oder das Leben der Mutter aufs Spiel gesetzt wird.
Bei der Konstellation gesunde Mutter, gesundes Kind und genug Geld wäre eine Abtreibung moralisch nicht vertretbar.
Hier müsste die Mutter das Kind also behalten, auch wenn sie es nicht will.
Wie seht ihr das Ganze?
Die Diskussion soll bitte nur um Moral gehen, nicht ums Gesetz.
24 Antworten
Ich bin folgender Meinung: Bei Vergewaltigung sollte es überhaupt keine Diskussion geben, ob eine Abtreibung gemacht werden soll, oder nicht. Natürlich ja. Kein Vergewaltigungsopfer darf gezwungen werden, so ein Kind auszutragen. Weiterhin sollten Frauen die Möglichkeit haben abzutreiben, wenn sie aus sozialen oder psychischen Aspekten ein Kind nicht austragen können. Ferner sollte die Abtreibung bei unter 16 jährigen straffrei bleiben. Im übrigen bejahe ich die Regeln des Paragraphen 218 StGB.
Stimmt, vor allem wenn man disesen Fall hier liest:
FAZ: Abtreibungsrecht: „Es ist grausam, für diese Kinder keine Ausnahme zu machen“Von Sofia Dreisbach, Washington 15.07.2022, 05:33
und hier (Fall aus Brasilien):
Spiegel: »Möchtest du dem Baby einen Namen geben?« Richterin will vergewaltigte Zehnjährige von Abtreibung abbringen03.07.2022, 15.00 Uhr
oder hier aus den USA:
puls24.at: USA: 10-jähriges Vergewaltigungsopfer durfte nicht abtreiben04. Juli 2022
Es gibt so viele Gründe warum JA zur Abtreibung. Abtreibung muss legal werden und ist eine Behandlung wie jede andere auch. Auch bei operativer Methode.
Korrigiere mich, aber meines Wissens wurde § 219a StGB, der die "Werbung" für Abtreibung unter Strafe stellte, 2022 aufgehoben, da sich - besser spät als nie - die Überzeugung durchsetzte, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, wenn betroffenen Frauen im Internet ausgerechnet sachliche Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch durch Ärzte, die sich fachlich am besten auskennen, vorenthalten werden.
Aber du hast ganz recht: es ist schon skandalös, dass medizinische Informationen über einen Schwangerschaftsabbruch mit Werbung gleichgesetzt wurden.
Hier müsste die Mutter das Kind also behalten, auch wenn sie es nicht will.
Sorry, das ist NAIV und engstirnig gedacht.
Denkst Du, das dieses Kind dann in einer gesunden und liebenden Umgebung groß werden kann?
Ich denke mehr braucht man nicht dazu zu diskutieren - wir werden ja auch (zum Glück) nicht zwangsverheiratet. Das wäre die gleiche DUMME Argumentation dazu.
Eine Heirat beinhaltet zwei parteien, richtig? Wieviele Individuen sind nocheinmal bei sex, fortpflanzung und neuemleben beteiligt? 1? 2? Oder 3?
Streng deineGehirnzellen an, dann erkennst auch du dir wahrheit.
Frage zur Abtreibung, Mußverpflichtung der Mutter zum Behalt des Kindes, Antwort zur Heirat.....interessanter Gedankensprung 🦄
Hier ist nirgendwo meine eigene Meinung zu lesen.
Dann nennen wir es "Deine Auslegung", sorry für die Fauxpas.
Sie stehen wohl ziemlich alleine und isoliert mit ihrer Meinung gegen Abtreibung.
Nein. Meine Meinung ist die wie sie hier schon oft geschildert wurde.
Ich finde es auch ohne Gewalt vertretbar.
Ich finde eine Abtreibung ist im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten (idR also bis zum Ende des 3. Monats) immer moralisch vertretbar. Jeder Mensch macht sich seine Moral schlussendlich selbst und muss mit den Entscheidungen zurecht kommen.
Ich fände es moralisch viel verwerflicher eine Frau zu zwingen eine Schwangerschaft gegen den Willen durchzumachen - ganz egal wie das Kind entstanden ist.
Mein Gesetzesentwurf würde normale Abtreibungen bis zur 14ten Schwangerschaftswoche erlauben.
Danach nur bei zu voraussehender schwerer Behinderung des Kinds, oder Komplikationen, die die Mutter lebensbedrohlich gefährden.
Und wie halten Sie es bei Vergewaltigung?? Und wie halten Sie es, wenn später während der Schwangerschaft zum Beispiel eine schwere Erkrankung der Mutter festgestellt wird (Beispielfall Krebst)???
Vergewaltigung bis zur 14ten Schwangerschaftswoche.
Gefährdung der Mutter habe ich bereits ausgeführt.
Vergewaltigung bis zur 14ten Schwangerschaftswoche.
Schwierig, in so kurzer Zeit das Trauma der Vergewaltigung zu überwinden, so das man überhaupt merkt, das man schwanger ist.
Ich würde Abtreibung grundsätzlich legalisieren, unabhängig vom Alter. Und nein der Paragraph 218 ist ewiggestrig und muss weg. Vollständig! Auch Information über Abtreibung im Netz muss legal werden. Auch auf Ärztewebseiten, Krankenhaus-Webseiten und sowas (zum Beispiel Aufklärungsseiten wie Abtreibungen funktionieren, welche Methoden zum Einsatz kommen, welche Nebenwirkungen und Risiken auftreten können).