Viele von uns freuen sich sicherlich auf ein paar ruhige und besinnliche Osterfeiertage im Kreise der Familie. Für einige junge Menschen würde sich an Ostern jedoch die ideale Gelegenheit zum Feiern bieten. Wenn da nicht dieses Tanzverbot wäre…
Ein bundesweites Tanzverbot unterschiedlichster Ausprägung
Der Karfreitag gilt für viele Christen weltweit als der wohl wichtigste Feiertag überhaupt: Am besagten Freitag unmittelbar vor Ostern gedenken Gläubige dem Leiden und Sterben Jesu am Kreuz. In Kontrast zu manchen anderen christlich geprägten Ländern (z.B. Österreich) ist der Karfreitag in Deutschland allerdings ein gesetzlicher Feiertag. Und Karfreitag impliziert auch, dass gewissen weltlichen Freuden nicht gefrönt werden sollte. Typischerweise sind an diesem Tag öffentliche Tanzveranstaltungen, laute Musik, diverse Unterhaltungsveranstaltungen sowie manche Filmvorführungen ("Das Leben des Brian") verboten.
Das Tanzverbot besteht grundsätzlich in allen Bundesländern, hier allerdings in unterschiedlichen Ausprägungen. Während es beispielsweise in Baden-Württemberg von Gründonnerstag an ab 18:00 Uhr bis Karsamstag um 20:00 Uhr gilt, besteht das Tanzverbot in Berlin nur am Karfreitag von 04:00 Uhr bis 21:00 Uhr. In Bayern beginnt die sogenannte "stille Zeit" am Gründonnerstag um 02:00 Uhr und endet in der Nacht zum Ostersonntag um Mitternacht.
Da mittlerweile aber immer mehr (junge) Menschen nicht gläubig bzw. aus der Kirche ausgetreten sind, stellt sich auch die Frage nach der Verhältismäßigkeit solcher Verbote...
Sind Tanzverbote heute noch zeitgemäß?
In vielen deutschen Städten formieren sich Jahr für Jahr Widerstandsverbände gegen die Beschränkungen der tanzfreien Zeit, so auch in München: Assunta Tammelleo, Vorsitzende des religionskritischen Bundes für Geistesfreiheit (bfg), fragt sich, wieso Menschen, die nicht an Gott oder den Gottessohn am Kreuz glauben, nicht feiern / tanzen können sollten.
Auf seiten christlicher Vertreter hingegen verweist man auf die immense Bedeutung dieses christlichen Feiertags, der selbst Atheisten die Möglichkeit zur inneren Einkehr bieten könne. Die evangelische Landesbischöfin in Baden, Heike Springhart, erachtet die ruhige Zeit als heilsame Unterbrechung für die gesamte Gesellschaft. Die Beschränkungen an den "stillen Tagen" stünden zudem mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang und belasten Veranstalter sowie Bürger nicht über Gebühr.
In der stillen und tanzfreien Zeit zumindest sorgen die hiesigen Ordnungsämter in stichartigen Kontrollen dafür, dass es die vorgeschriebene Ruhe eingehalten und das Tanzbein nicht geschwungen wird. Nach Angaben des Innenministeriums wären bei Zuwiderhandlung Geldbußen bis zu 10.000 Euro möglich.
Unsere Fragen an Euch:
- Ist das Tanzverbot heute noch zeitgemäß?
- Inwieweit sollte religiöse Tradition Einfluss auf staatliche Gesetzgebung besitzen?
- Steht das Tanzverbot im Spannungsverhältnis zur persönlichen Freizeitgestaltung oder dem Grundrecht der Religionsfreiheit?
- Ist es ggf. gehässig, die Vorzüge des Feiertags zu genießen, aber die Befindlichkeiten gläubiger Menschen zu missachten?
- Welche Alternativen zum Tanzverbot wären denkbar, um sowohl Gläubigen als auch Nichtgläubigen an solchen Feiertagen entgegenzukommen?
- Und natürlich: Geht ihr an Ostern selbst feiern / tanzen? 💃🕺
Wir freuen uns auf Eure Antworten und wünschen Euch - egal, ob auf oder fernab der Tanzfläche - ein paar erholsame freie Ostertage 🐇🥚
Viele Grüße
Euer gutefrage Team
Quellen:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/protestpartys-gegen-tanzverbot-in-bayern-ausser-in-nuernberg,U8CUJgs
https://www.swr.de/swraktuell/baden-wuerttemberg/karfreitag-tanzverbot-spd-haelt-lockerung-fuer-vorstellbar-100.html
Das an sich wäre ja vom Anlass her nicht schlecht, aber leider haben wir am 9.11.1938 was sehr schändliches gehabt:
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Novemberpogrome_1938
Könnte problematisch sein mit diesem einem Datum.
3.10. haben wir schon (Tag der Deutschen Einheit).