Elterngeld abgelehnt Jobcenter rechnete es trotzdem an?

3 Antworten

Wenn euch das Jobcenter schriftlich zur Beantragung des Elterngeldes aufgefordert hat und ihr dieser Aufforderung nicht gleich nachgekommen seid, deshalb dann Elterngeld ab der Geburt des Kindes abgelehnt wurde, weil es das rückwirkend ab der Geburt ab Antragstellung nur für max. 3 Monate geben kann, dann wäre es euer eigenes Verschulden.

Das Jobcenter würde dann Elterngeld als fiktives Einkommen auf den Bedarf anrechnen, also auch wenn es durch Ablehnung gar nicht gezahlt würde.

Ihr solltet euch eine kostenlose Sozialberatung in eurer Nähe suchen, aber zur Sicherheit erst einmal einen schriftlichen formlosen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungsschein besorgen, damit könnt ihr euch dann einen Fachanwalt für Sozialrecht suchen.

Zu einer Rückforderung von Leistungen kann es nur dann kommen, wenn diese euch z.B.wegen zu hohem anrechenbaren Einkommen gar nicht zugestanden haben, es also zu einer Überzahlung gekommen wäre.

Aber ohne die Umstände genau zu kennen, kann man hier nur spekulieren und das würde euch nicht helfen.

Dir etwas als Einkommen anzurechnen, das Du nicht hattest, kann nicht rechtens sein.

Leg schriftlichen Widerspruch gegen den Abrechnungsbescheid ein, mit Bitte um Korrektur. Wo und innerhalb welcher Frist das möglich ist, sollte als "Rechtsbehelfsbelehrung" auf dem Schreiben stehen.

Als Nachweis kannst Du ja eine Kopie des Schreibens von der Elterngeldstelle beilegen, mit dem Dir das Elterngeld wegen Fristversäumnis abgelehnt wurde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hi, geh zu einer Sozialberatung. Ob das so rechtens ist oder nicht, kann ich nicht beurteilen. Wenn das Geld aufgrund eines Form-Fehlers von Dir abgelehnt wurde, könnte es unter bestimmten Umständen sein, dass das Geld angerechnet wird, ohne das ihr es erhalten habt. Weil eine Möglichkeit ungenutzt bleibt, die ihr hättet nutzen können. Ob da so ist, erfragt bitte bei einer Sozialberatung.

Erstmal würde ich Widerspruch einlegen, damit der fristgerecht ankommt.