Bürgergeld wie viel steht mir in der Bedarfsgemeinschaft zu bei arbeitendem Partner?
Folgende Situation:
Mann arbeitslos
Partnerin mit zwei Kindern erwerbstätig
Verdient ca 2300 € netto monatlich
Bekommt für zwei kindergeld sowie unterhaltsvorschuss
Die Kinder sind nicht die Kinder des Arbeitslosen Mannes sondern der Frau die erwerbstätig ist..
Wie errechnet man den Anspruch bzw die Höhe auf Bürgergeld für den arbeitslosen Mann?
Grundmiete Wohnung inkl Nebenkosten liegt bei 1000€ im Monat
Weiß dass jemand?
3 Antworten
Wenn sie eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, was das Jobcenter im Regelfall nach einem Jahr des Zusammenlebens vermutet, selbst wenn sie nicht verheiratet sind und es nicht die leiblichen Kinder sind, dann würde es noch auf das Alter der Kinder ankommen.
Denn würden sie verheiratet sein, würden sie gleich eine BG - Bedarfsgemeinschaft bilden, egal ob leibliche Kinder oder nicht und ihr stünde dann auch kein Unterhaltsvorschuss mehr vom Jugendamt zu.
Die Warmmiete ginge erst einmal durch 4 Personen im Haushalt und würde einen jeweiligen Kopfanteil von 250 Euro ergeben.
Dazu käme dann min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt, bei den Erwachsenen liegt dieser in einer BG - Bedarfsgemeinschaft bei derzeit jeweils 506 Euro pro Monat.
Bei den Kindern kommt es auf das Alter an, ähnlich wie beim Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt.
Kindern unter 6 Jahren stehen derzeit 357 Euro Regelbedarf zu, ab 6 - 13 dann 390 Euro, von 14 - 17 wären es 471 Euro und ab 18 und unter 25 noch 451 Euro.
Die Kinder müssen ja noch unter 18 sein, sonst würde kein Anspruch mehr auf Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt bestehen.
Also nehmen wir an sie sind zwischen 6 und 13 Jahre alt und der Regelbedarf läge bei jeweils 390 Euro, dann käme min.noch der Regelbedarf für den Lebensunterhalt von 390 Euro dazu und würde einen Bedarf von jeweils min.640 Euro pro Kind ergeben.
Das Kindergeld von derzeit 250 Euro und der Unterhaltsvorschuss von angenommen 301 Euro für Kinder von 6 - 11 Jahren wäre dann anrechenbares Einkommen des jeweiligen Kindes.
Ab 12 bis unter 18 wären es 395 Euro Unterhaltsvorschuss.
Angenommen die Kinder hätten dann jeweils ein anrechenbares Einkommen von 551 Euro, dann würde der Bedarf der Kinder vorerst bei 640 Euro um min. 89 Euro nicht gedeckt sein.
Wenn die Mutter nun 2300 Euro Nettoeinkommen hat, kann sie Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll in Abzug bringen.
Die ersten 100 Euro vom Brutto ist der Grundfreibetrag.
100 Euro - 538 Euro Brutto = 438 Euro x 20 % Freibetrag= 87,60 Euro.
538 Euro Brutto - 1000 Euro Brutto = 462 Euro x 30 % = 138,60 Euro Freibetrag.
Durch die minderjährigen Kinder kommen dann weitere 10 % Freibetrag von 1000 Euro - 1500 Euro Brutto = 50 Euro dazu, ohne Kinder wären es nur 10 % bis 1200 Euro Brutto.
Ihr Freibetrag sollte dann bei insgesamt 187,60 Euro + 138,60 Euro + 50 Euro = 376,20 Euro liegen.
Bei 2300 Euro Nettoeinkommen blieben dann nach Abzug des Freibetrags in etwa 1923,80 Euro an anrechenbarem Nettoeinkommen übrig.
Wenn man nun erst einmal den bedarf der Mutter von derzeit min. 506 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt + 250 Euro Kopfanteil der Warmmiete und den ungedeckten Bedarf der Kinder von angenommen 2 x 89 Euro = 178 Euro berücksichtigt, käme man auf min. 934 Euro.
Dann blieben in etwa 989,80 Euro an anrechenbarem Nettoeinkommen der Mutter übrig, die dann auf den Bedarf des Partners mindernd angerechnet würden.
506 Euro Regelbedarf + 250 Euro Kopfanteil von der Warmmiete = min.einen Bedarf von monatlich 756 Euro.
Es müsste dann noch der Beitrag an die Krankenkasse des Partners von monatlich um die 230 Euro berücksichtigt werden, der dann ja selber an die Krankenkasse gezahlt werden müsste.
Dann käme man beim Partner auf einen monatlichen Bedarf von um die 986 Euro.
Damit würde bei angenommen 989,80 Euro nach Abzug des Bedarfs vom Partner kein Anspruch mehr auf Bürgergeld bestehen.
Bedarfsgemeinschaft, Du darfst ihn ernähren.
Ganz einfach. Du trennt dich, er meldet sich weit weg bei einem Kumpel an.
Ab und zu kommt er dich besuchen.
Macht ihr das nicht Siehe klaren Beitrag von Akka2323
Knapp daneben ist auch vorbei