Diskussion zum Thema Lehrer, die ihr Mobbing damit rechtfertigen, dass das Opfer kritikunfähig sei.

5 Antworten

Wäre das wirklich der Fall, dann hätte es schon lange Konsequenzen gegeben. Lehrer haben eine Fürsorgepflicht, die damit verletzt worden wäre. Da das öffentlich geschehen sein soll, gäbe es genug Beweise gegen die Lehrkraft.


Benedikt581  25.06.2024, 14:12

Fürsorgepflicht gilt nur auf dem Schulgelände, bzw bei Schul Aktivitäten

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WECoyote  25.06.2024, 14:13
@Benedikt581

In dem vom FS genannten Fall wäre dennoch dagegen verstoßen worden.

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Benedikt581  25.06.2024, 14:38
@WECoyote

ne, war ja in der Öffentlichkeit, also wahrscheinlich nach der Schule irgendwo

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WECoyote  25.06.2024, 10:56

Der § 164 StGB sollte übrigens auch beachtet werden.

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Wenn es kein Mobbing ist, muss man es auch nicht rechtfertigen. Lehrer unterrichten die Klasse, das ist deren Aufgabe.

Wen das stört, kann die Schule wechseln.

Dein Szenario ist unglaubwürdig. Gäbe es so massive Proteste seitens der Eltern und der betroffenen Schüler und das auch noch über eine so lange Zeit, wäre längst die Schulbehörde eingeschaltet und der Lehrer oder die Lehrer entsprechend diszipliniert worden.

Wenn sich das genau SO verhält, wie Du es darstellst, gibt es da wenig zu diskutieren.

Ich vermute, dass Schüler mit Gehörproblemen oft ungewollt ein wenig "triggern", weil sie ja nun mal schlecht hören können - was Lehrern natürlich grundsätzlich sauer aufstößt.

Wenn die Schülerin etwas unternehmen kann, um der Krankheit entgegen zu wirken (Hörgerät), dann sollte sie das auf jeden Fall tun.

Direkt Vertrauenslehrer*in und Schulleitung bescheidgeben! Sowas geht garnicht!