MPU bei erstantrag?

4 Antworten

Wenn sie damals verlangt wurde, dann wird man sie sehr wahrscheinlich auch diesmal wieder verlangen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – seit 2000 in der Fahrerlaubnisbehörde in Berlin tätig
Wenn ich künftig wieder einen Antrag stellen sollte, wird dann wieder ein MPU Gutachten von der Behörde verlangt.

Ja, zumindest so lange bis das Delikt im FAER getilgt ist (die Eintragungen dort gibt es auch wenn man noch nie einen FS besessen hat). Du kannst dir selbst einen kostenlosen Auszug beim KBA in Flensburg besorgen, da steht das Tilgungsdatum drin.


Inkognito-Nutzer   18.10.2024, 14:00

Mir wurde mal gesagt die Entscheidung unterliegt alleine der Behörden. Kann es, dass sie die tilgungsfrist nicht komplett abwarten, wenn nix weiters dazu kommt

nancycotten  18.10.2024, 23:38
@Inkognito-Beitragsersteller

Streng genommen darf das die Behörde nicht. Solange das Delikt noch im FAER aufgeführt (und somit nicht getilgt) ist, muss sie weiterhin auf einer MPU bestehen. Wie lange das in deinem Fall dauert, kann ich nicht sagen, da ich nichts über deine Vorgeschichte weiß. Es macht einen Unterschied, ob man z.B. auf dem Rad kontrolliert wurde, oder ohne Fahrerlaubnis mit einem Auto unterwegs war und dadurch eine Sperrfrist zur Ersterteilung erhalten hat. Darum ist es wirklich das Beste wenn du dir diesen Auszug vom KBA besorgst, dann hast du Gewissheit. :)

Hi, die Anordnung der MPU verjährt nach 15 Jahren. Willst Du vorher die Fahrerlaubnis beantragen, wird sie wieder gefordert werden.


Inkognito-Nutzer   18.10.2024, 20:04

Nach max 15 Jahren. Wieso wurde die bei einem nach 5 Jahren nicht mehr verlangt?

migebuff  18.10.2024, 21:34
@Inkognito-Beitragsersteller

Weil die Tilgungsfrist bei einer strafrechtlichen Verurteilung nur fünf Jahre beträgt und sie am Tag der Rechtskraft zu laufen beginnt, im Gegensatz zu einem Fahrerlaubnisentzug, bei dem die Tilgungsfrist erst nach fünf Jahren anläuft und dann nochmal zehn Jahre andauert.

Inkognito-Nutzer   19.10.2024, 00:03
@migebuff

Kannte einen der eine MPU machen müsste. Nach 5 Jahren plötzlich nicht mehr

In deiner Führerscheinakte bleibt die MPU- Anordnung bestehen. Gelöscht wird das nach 15 Jahren. Dann musst du keine MPU mehr machen.


Inkognito-Nutzer   18.10.2024, 04:06

Das ist das Maximum